Regierung beschließt die Erhöhung des Mindestlohns

12 Euro Mindestlohn

Die Erhöhung des Mindestlohns war ein zentrales Wahlversprechen der SPD und wurde nun eingehalten. Zum 1. Oktober erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro. Doch es gibt auch Kritiker.

bild erhoehung mindestlohn 1

Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zur Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro verabschiedet. Darüber berichtet Zeit Online. Dem Entwurf zugrunde liegen demnach auch die steigenden Wohn- und Lebensunterhaltungskosten. Derzeit beträgt der Mindestlohn 9,82 Euro. Mit der Erhöhung sollen auch Vollzeitbeschäftigte im Niedriglohnbereich am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Bis zu 6,2 Millionen Beschäftigte sollen von der Erhöhung profitieren.

Mit dem höheren Mindestlohn geht auch die Erhöhung der Lohngrenze für Minijobs einher. 70 Euro mehr dürfen Minijobber ab dem 1. Oktober steuer- und sozialabgabenfrei verdienen. Zudem sollen auch Beschäftigten, die über 520 Euro verdienen, spürbar entlastet werden. Bei sogenannten Midijobs wird die Grenze von 1.300 auf 1.600 Euro angehoben.

Kritik gibt es seitens der Arbeitgeber. Zuvor orientierten sich die Erhöhungen für den Mindestlohn an Empfehlungen einer Tarifkommission. Diesmal handelte es sich um eine eigenmächtige Erhöhung der Bundesregierung, die so in dem Verfahren eigentlich nicht vorgesehen ist. Laut Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger sei die vertrauensvolle Zusammenarbeit dort schwer gestört worden.

Ebenfalls kritisch sieht die Union die Erhöhung des Mindestlohns. „Die Koalition kann ihr Versprechen armutsfester Löhne mit der geplanten Mindestlohnerhöhung nicht einhalten“, so die CDU-Sozialpolitikerin Mareike Lotte Wulf zur dpa. „Die steigenden Preise fressen die Erhöhung für die unteren Lohngruppen überproportional wieder auf, ohne dass die Regierung dagegen eine ausreichende Antwort parat hätte.“ Wulf meint daher, dass es jetzt wichtig sei, schnellstmöglich Entlastungen zum Beispiel bei Energiekosten zu beschließen.

Gefeuert.de macht sich für Ihre Abfindung stark!

Partneranwälte prüfen Ihre Kündigung

Ihnen wurde gekündigt? Holen Sie ohne Kostenrisiko das Bestmögliche mit Gefeuert.de heraus. Je nach Fall ist eine Abfindung, Kündigungsrücknahme, Terminverschiebung oder Wandlung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche möglich. Qualifizierte Partneranwälte prüfen detailliert Ihre Kündigung und beraten Sie telefonisch. Reichen Sie dazu Ihre Kündigung bei Gefeuert.de ein. Für Sie entstehen dabei keine Anwalts- und Verfahrenskosten. Denn diese werden entweder von uns oder Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Eine Provision für Nichtrechtsschutzversicherte fällt nur im Erfolgsfall an. Sind Sie rechtsschutzversichert? Dann übernehmen wir zusätzlich Ihre Selbstbeteiligung.

Quellen: zeit.de, br.de

DIESEN BEITRAG TEILEN ODER BEWERTEN:
Nach oben scrollen