Wegweisendes Urteil? Kündigung wegen Gender-Verweigerung geht vor Gericht
Die Frage nach geschlechterbewusstem Sprachgebrauch polarisiert und landet mitunter sogar vor Gericht. So weigerte sich eine Angestellte des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ein Arbeitsschutzdokument durchgehend zu gendern. Daraufhin sprach der Arbeitgeber die Kündigung aus. Im Zuge der von ihr eingereichten Kündigungsschutzklage bekam die Frau jedoch vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Hamburg Recht. Die als…
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