Kündigungsgespräch: So verhalten Sie sich als Arbeitnehmer richtig

Ruhig bleiben, fair verhalten, klug handeln. Wer das Kündigungsgespräch professionell angeht, verbessert die Chancen auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis.

Das Wichtigste in Kürze

  • Tonfall: Im Kündigungsgespräch sachlich bleiben und Beleidigungen vermeiden. So wahrt man Professionalität und hält die Arbeitgebertüren offen.
  • Rechte wahren: Abfindungsforderungen oder Zweifel an der Kündigung sind im Rahmen einer rechtlichen Prüfung möglich.
  • Weiterarbeiten: Bis zum Arbeitsaustritt zuverlässig bleiben, Termine einhalten und Aufgaben übergeben.
  • Eigenkündigung: Erst kündigen, wenn der neue Vertrag unterschrieben ist. Kündigung schriftlich einreichen und Bestätigung einholen.

Was ist ein Kündigungsgespräch?

Das Kündigungsgespräch ist der formale Austausch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es dient der Information über die Gründe der Kündigung und der Klärung von Fragen zu Resturlaub, Rückgaben von Firmeneigentum und Übergabe von Arbeitsaufgaben. Selbst wenn die Entlassung aus Ihrer Sicht nicht nachvollziehbar ist, sollten emotionale Ausbrüche oder gar Beleidigungen des Gesprächspartners vermieden werden. Fühlen Sie sich ungerecht behandelt oder wollen eine (höhere) Abfindung erzielen, haben Sie später immer noch die Option, eine Kündigungsschutzklage einzureichen.

Wie läuft ein Kündigungsgespräch ab?
Daniel M Ernst / shutterstock.com

Verhalten nach der Kündigung

Wer bis zum letzten Tag zuverlässig arbeitet, zeigt Professionalität und minimiert potenzielle Konflikte mit Vorgesetzten und Kollegen. Pünktliches Erscheinen und sauber übergebene Projekte erleichtern den weiteren Verlauf. Arbeitsverweigerung oder unentschuldigtes Fehlen hingegen stören nicht nur den Betriebsablauf, sondern können auch zu Lohnkürzungen führen.

Bedenken Sie außerdem: Auch wenn es böses Blut gegeben haben sollte, benötigt man das Wohlwollen des Vorgesetzten für ein gutes Arbeitszeugnis. Das darf nach gängiger Rechtsprechung zwar nicht negativ verfasst werden, manche Arbeitgeber wissen jedoch, wie sie eine schlechte Bewertung zwischen den Zeilen verstecken.

Kündigung von Arbeitnehmerseite

Steht ein neuer Job bevor, gilt die Grundregel, erst zu kündigen, wenn der Folgevertrag unterschrieben vorliegt. Ist das der Fall, bitten Sie Ihren aktuellen Arbeitgeber um einen Termin, um den Wunsch nach beruflicher Veränderung offen zu kommunizieren sowie das Kündigungsschreiben fristgerecht zu überreichen.Lassen Sie sich den Eingang und das Austrittsdatum durch die Unterschrift des Vorgesetzten bestätigen. Außerdem sollten mit Blick auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Abwicklung der noch ausstehenden Aufgaben sowie die Frage nach dem Verfahren mit Überstunden und Resturlaub geklärt werden. Das Gespräch ist zudem ein guter Zeitpunkt, den gewünschten Zeugnisfokus zu nennen und die Zusammenarbeit wertschätzend zu beenden.

Fristgerecht kündigen

Für Arbeitnehmer gilt gemäß § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. In der Probezeit beträgt die Frist lediglich zwei Wochen. In Arbeits- oder Tarifverträgen können längere Fristen vereinbart werden, wobei der Beschäftigte nie schlechter gestellt werden darf als der Arbeitgeber.

Kündigungswunsch prüfen

Nicht jeder Frust rechtfertigt eine schnelle Eigenkündigung. Prüfen Sie Alternativen wie ein Gespräch mit der Führungskraft oder Personalabteilung, die Versetzung in eine andere Abteilung oder die Reduzierung der Arbeitszeit. Oft lassen sich Überlastung, Rollenunklarheit oder Teamkonflikte mit klaren Absprachen entschärfen. Wer rational abwägt und erst dann entscheidet, vermeidet Kurzschlüsse und hält sich Perspektiven offen.

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Stand: 23.12.2025
Quellen:
§ 622 BGB
KSchG

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