Versetzung

Was Sie über die Versetzung wissen sollten

In der Regel ist unter der Versetzung eine einseitige Änderung des Arbeitsbereiches zu verstehen. Veranlasst wird diese durch den Arbeitgeber. Unter Arbeitsbereich versteht man den konkret vereinbarten Arbeitsplatz im Betrieb sowie die Aufgaben, die damit einhergehen. Genau definiert ist die Versetzung im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG):

Zwei männliche Angestelte sitzen im Büro. Diese werden versetzt werden müssen.

„Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist.“ (§ 95 Abs. 3 BetrVG)

Demnach kann man erst von einer Versetzung sprechen, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsbereich für mindestens einen Monat wechselt. Handelt es sich um ein kürzeres Zeitfenster, spricht man von Umsetzung.

Was darf der Arbeitgeber bei einer Versetzung?

Grundsätzlich hängt es immer vom Arbeitsvertrag ab, ob der Chef einen mithilfe des sogenannten Direktions- oder Weisungsrecht einseitig versetzen kann. Wichtig ist dabei, inwieweit im Vertrag der Tätigkeitsbereich des Arbeitnehmers festgelegt ist. Ist dieser genau beschrieben, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht ohne sein Einverständnis versetzen. Allerdings gibt es oftmals zusätzliche Klausen, nach denen der Arbeitnehmer für weitere Tätigkeiten oder auch an anderen Arbeitsorten eingesetzt werden kann.

Steht zu dem Thema nichts im Vertrag, hat der Arbeitgeber nach § 106 der Gewerbeordnung (GewO) durchaus die Möglichkeit, den Inhalt, den Ort sowie die Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen. Nach billigem Ermessen handelt der Arbeitgeber, der beide Interessen angemessen berücksichtigt. Ob dies geschehen ist, entscheidet im Streitfall am Ende ein Richter.

Aber Achtung, neben dem Arbeitsvertrag können auch Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge oder gesetzliche Vorschriften einer Versetzung im Wege stehen. Diese sollte man sich als Arbeitnehmer daher genau ansehen. Steht beispielsweise im Arbeitsvertrag, dass der Arbeitnehmer in Frankfurt am Main arbeitet, kann dieser nicht einfach nach Berlin versetzt werden.

Was können Sie bei einer anstehenden Versetzung tun?

Versetzungen können für Arbeitnehmer ein Schock sein. Wichtig ist, dass Sie zunächst die Ruhe bewahren und die Sache mit einem kühlen Kopf angehen. Hier finden Sie die wichtigsten Schritte bei einer drohenden Versetzung:

  1. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag! Welcher Einsatzort und welche Aufgaben sind darin fixiert?
  2. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Chef. Eventuell lässt er sich noch umstimmen.
  3. Sprechen Sie mit dem Betriebsrat, sofern es einen gibt. Denn Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sich die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. Hat der Arbeitgeber diese nicht zuvor erhalten, könnte eine Versetzung rechtswidrig sein.
  4. Verweigern Sie die Versetzung nicht, bis es zu einer gerichtlichen Entscheidung kommt und entschieden ist, ob die Versetzung rechtmäßig ist oder nicht.
  5. Unterschreiben Sie keine voreiligen Aufhebungsverträge für den Fall, dass Sie nicht versetzt werden wollen. Der Arbeitgeber weiß dann, dass Sie gerne gehen möchten. Dies kann eine potenzielle Abfindung schmälern.
  6. Sollte sich der Konflikt verhärten und der Arbeitgeber nicht mit sich reden lassen, sollten Sie sich juristische Hilfe suchen.

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Häufige Fragen

Kann man eine Versetzung ablehnen?

Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter mithilfe des Weisungsrechts versetzen. Wichtig ist hierbei jedoch der Arbeitsvertrag. Ist dort Ihr Einsatzort beziehungsweise Ihre Aufgabe detailliert fixiert, ist dies nicht so einfach möglich. Allerdings gibt es oftmals zusätzliche Klausen, nach denen der Arbeitnehmer an weiteren Arbeitsorten eingesetzt werden kann.

Inwieweit darf ein Arbeitnehmer versetzt werden?

Der Arbeitgeber kann mithilfe des Weisungsrecht Arbeitnehmer versetzen. Dies kann aber nur geschehen, wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag dieses zulässt oder der Arbeitgeber mit billigem Ermessen, also unter Beachtung beiderseitiger Interessen, handelt.

Wann ist eine Versetzung unwirksam?

Im Zweifel ist eine Versetzung erst dann unwirksam, wenn das Gericht dies so entscheidet. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber Sie jedoch nicht so einfach versetzen, wenn im Arbeitsvertrag Ihr jetziger Einsatzort fixiert ist.

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