Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer? In diesen Fällen stehen die Chancen gut!

Außerordentliche Kündigung von Arbeitnehmerseite

Wenn ein Angestellter inakzeptables Verhalten an den Tag legt, droht ihm unter Umständen die fristlose Kündigung. Beispiele hierfür sind Diebstahl von Firmeneigentum oder permanentes Fernbleiben vom Arbeitsplatz. Doch Kündigungen sind keine Einbahnstraße. Lesen Sie hier, wann auch ein Arbeitnehmer dazu berechtigt ist, den Job außerordentlich zu kündigen.

Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer.
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Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung

Grundsätzlich bedarf die fristlose Kündigung eines wichtigen Grundes. Dieser muss so schwerwiegend sein, dass es dem Arbeitnehmer nicht mehr zumutbar ist, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin zur Arbeit zu gehen – so wie es bei einer ordentlichen Kündigung der Fall wäre. Akzeptiert der Arbeitgeber die außerordentliche Kündigung nicht, müssen in der Folge häufig die Arbeitsgerichte entscheiden, ob der Angestellte im Recht ist.

Handfeste Gründe für die außerordentliche Kündigung

Zwar müssen die Richter stets den Einzelfall betrachten, aber bei bestimmten Vorkommnissen am Arbeitsplatz haben Beschäftigte generell gute Aussichten darauf, dass ihre fristlose Kündigung nicht beanstandet wird. Wichtig dabei ist, dass der Arbeitnehmer dem Unternehmen vorab eine Abmahnung zukommen lässt, um diesem die Möglichkeit einzuräumen, auf die Vertragsbrüche angemessen zu reagieren. Bei folgenden Gründen ist eine fristlose Kündigung durchaus angezeigt:

  • Der Arbeitgeber ist mit den Gehaltszahlungen im Verzug.
  • Sexuelle Belästigung des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz.
  • Der Beschäftigte wird im Unternehmen gemobbt, grob beleidigt oder falsch verdächtigt.
  • Aufgrund von mangelndem Arbeitsschutz ist die Gesundheit des Beschäftigten bedroht.
  • Der Angestellte ist körperlichen Angriffen durch Vorgesetzte oder Kollegen ausgesetzt.
  • Brüche im Arbeitsvertrag wie eine wiederholte Verweigerung des Urlaubsanspruches.

Formale Anforderungen

Wer den Schritt einer außerordentlichen Kündigung in Angriff nehmen will, muss sich an die gängigen Formalitäten halten. So bedarf die fristlose Kündigung der Schriftform. Außerdem ist es unerlässlich, die Kündigung von Hand zu unterschreiben. Daher ist eine Übersendung des Dokuments auf digitalem Weg wie mittels E-Mail, WhatsApp oder SMS keine Option.

Laut gängiger Rechtsprechung kann die fristlose Kündigung ohne Angabe von Gründen ausgesprochen werden. Sinnvoller ist es allerdings, den konkreten Anlass für die fristlose Kündigung zu benennen. Allerdings können die Gründe im Falle eines Gerichtsprozesses auch nachträglich eingereicht werden.

Fristen bei fristloser Kündigung

Auch die außerordentliche Kündigung kommt nicht ganz ohne Fristen aus. So hat der betroffene Mitarbeiter ab Kenntnis der Tatsachen – die für seine Entscheidung ausschlaggebend sind – zwei Wochen Zeit, das Kündigungsschreiben einzureichen. In der Praxis ist es jedoch nicht immer einfach, das exakte Datum des Vorfalls zu benennen bzw. zu belegen.

Die Wahrung der Frist ist aber besonders wichtig, da eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund andernfalls nicht mehr zulässig ist. Dann bleibt dem Arbeitnehmer in der Regel nur noch die Möglichkeit, eine ordentliche Kündigung anzustreben.

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Quelle: msn.com

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