Wichtige Fragen und Antworten zum Gehaltsanspruch von Praktikanten:
Hat man als Praktikum einen Anspruch auf Vergütung?
Wie viele Urlaubstage hat ein Praktikant?
Kann man das Praktikum kündigen?
Über den Gehaltsanspruch von Praktikanten
Im Rahmen eines Universitäts- oder Berufsabschlusses stehen für viele potenzielle Arbeitnehmer auch einige Praktika auf dem Programm. Entweder als mehrwöchiger Schnupperkurs oder als berufsvorbereitendes (Pflicht-)Praktikum. Insbesondere bei Letzterem können Praktikanten nicht nur von den Profis lernen, sondern auch einen wichtigen Arbeitsbeitrag leisten. Aber muss das Unternehmen eine Vergütung zahlen? Oder ist das Praktikantengehalt eine freiwillige Arbeitgeberleistung?

Next Generation Praktikum?
Während Azubis nach der Lehre von ihren Ausbildungsbetrieben in den meisten Fällen gerne übernommen werden – Stichwort Fachkräftemangel – müssen Akademiker je nach Studiengang ihre Fähigkeiten zunächst in entsprechenden Praktika unter Beweis stellen
Studien haben allerdings gezeigt, dass der seit Generationen verwendete und negativ konnotierte Begriff „Generation Praktikum“ nicht unbedingt deckungsgleich mit der Lebensrealität von Uni-Absolventen ist. Das bedeutet jedoch keineswegs, dass so mancher Politik-, Sozial- und Geisteswissenschaftler nicht doch noch in die „Lehre“ gehen muss, um sich für den erhofften Job zusätzlich zu qualifizieren.
Die Drei-Monats-Regel
Ob ein Praktikant für seine Mühen finanziell entlohnt wird, hängt davon ab, welche Art von Praktikum er absolviert und wie lange er dem Unternehmen zur Verfügung steht. So geht man bei einem Pflichtpraktikum im Rahmen der Schul-, Ausbildungs- und Studienverordnung in der Regel leer aus. Natürlich kann der Arbeitgeber sich dennoch dazu entscheiden, aus eigenem Antrieb eine angemessene Entlohnung zu entrichten.
Bei freiwilligen Praktika sieht die Sache anders aus. Wer hier länger als drei Monate Praxiserfahrungen in einem Betrieb sammelt, darf gemäß § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf den gesetzlichen Mindestlohn pochen. Dieser beläuft sich aktuell auf 12,82 Euro pro Stunde (Stand: 2025). Auch hier kann der jeweilige Arbeitgeber davon abweichen und einen höheren Stundenlohn vertraglich vereinbaren.
Vergütung als Lockmittel
Manche Bundesländer gehen jedoch eigene Wege: So dürfen sich Schüler und Studierende aus Nordrhein-Westfalen, die in der Landesverwaltung und im Bereich der staatlichen Rechtspflege ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen, seit dem 1. Januar 2020 über eine Vergütung in Höhe von 300 Euro pro Monat freuen. Auf diese Weise wollen die Behörden jungen Menschen einen Berufseinstieg in die Verwaltung schmackhaft machen.
Urlaubsanspruch – ja oder nein?
Auch hier ziehen Pflichtpraktikanten den Kürzen. So besteht für sie kein gesetzlicher Anspruch auf Urlaub, wobei es in der Praxis durchaus üblich ist, eine gewisse Anzahl von Erholungsurlaubstagen zu gewähren.
Freiwillige Praktikanten hingegen erhalten wie „normale“ Arbeitnehmer die gesetzlich vorgeschriebenen 20 Urlaubstage im Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche, sofern das Praktikum länger als sechs Monate dauert. Bei geringerer Dauer besteht ein anteiliger Anspruch, wonach der Praktikant 1,66 Tage pro Monat bei einer Fünf-Tage-Woche oder zwei Tage pro Monat bei einer Sechs-Tage-Woche Urlaub machen darf.
Auch Praktikanten können kündigen
Manchmal stellt sich erst während eines Praktikums heraus, dass die Vorstellungen über die zu entrichtenden Tätigkeiten auseinandergehen. Daher hat sowohl der Praktikant als auch das Unternehmen die Möglichkeit, rechtzeitig die Reißleine zu ziehen. In der Probezeit kann fristlos gekündigt werden, darüber hinaus ist eine Kündigungsfrist von vier Wochen einzuhalten. Will man die Firma jedoch aus einem wichtigen Grund verlassen – wie etwa unangemessenes Verhalten von Kollegen – wird die Kündigungsfrist hinfällig.
Dabei müssen sich Pflichtpraktikanten allerdings bewusst sein, dass sie das abgebrochene Praktikum in einem anderen Unternehmen nachholen müssen. Hier könnte, wenn es zum Beispiel nur um inhaltliche Differenzen geht, ein klärendes Gespräch mit dem Vorgesetzten hilfreich sein, um nicht überhastet die Segel streichen zu müssen.
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