Steht dem Arbeitnehmer ein Urlaub in der Probezeit zu?

Wie viele Tage Urlaubsanspruch hat man in der Probezeit?

In der Probezeit legt man sich naturgemäß besonders stark ins Zeug, um sich am Arbeitsplatz zu beweisen. Eine Urlaubsanfrage an den Chef kommt dabei für viele nicht infrage. Doch auch in der Probezeit sollten Tage zur Erholung möglich sein. Ob der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub in diesem Zeitraum hat oder ob der Arbeitgeber ihm bei Urlaubseinreichung sogar kündigen kann, hat das Portal Business Insider einmal genauer untersucht.

Arbeitnehmer in der Probezeit sucht auf einen Kalender seine Urlaubstage heraus.
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Kein Tabu für Urlaub in der Probezeit

Fest steht: In der Probezeit gibt es keine Urlaubssperre. Auch wenn Arbeitnehmern der gesamte Urlaubsanspruch erst nach zwölf Monaten zusteht, besteht ein Anspruch auf den bislang angehäuften Teilurlaub auch schon ab dem ersten Monat in der zumeist sechsmonatigen Probezeit.

Demnach steht jedem Angestellten pro Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu. Wie viele Tage das sind, hängt zum einen davon ab, ob man eine Fünf- oder Sechstagewoche arbeitet. Zudem spielt es eine Rolle, ob der Arbeitnehmer den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Tagen für Vollzeitangestellte bzw. 20 Tagen für Teilzeitkräfte erhält, oder ob im Arbeitsvertrag ein höherer Urlaubsanspruch festgelegt worden ist.

Wann der Urlaub abgelehnt werden kann

Grundsätzlich ist aber auch zu beachten, dass jeder Urlaubsantrag von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängt. Dennoch kann ein Unternehmen den Urlaubswunsch seines Angestellten nur ablehnen, wenn diesem dringende betriebliche Belange entgegenstehen. Auch Urlaubswünsche von Kollegen können vorrangig sein, wenn dies unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte gerechtfertigt wird.

Kündigung wegen Urlaubsantrag möglich?

Niemand darf wegen eines Urlaubsantrags gekündigt werden. Zu bedenken ist jedoch, dass die Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen beendet werden kann. Ob man daher wegen des Urlaubsantrags seinen Job verloren hat, kann nicht eindeutig festgestellt werden.

Zumindest aber steht dem Arbeitnehmer bei einer Kündigung während der Probezeit der bereits erarbeitete Urlaubsanspruch zu. Hat der Arbeitgeber dagegen Gründe vorzubringen, ist er zumindest dazu verpflichtet – auch bei Kündigung durch den Arbeitnehmer – die ausstehenden Urlaubstage zu vergüten.

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Quelle: businessinsider.de

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