Rufschädigendes Verhalten von Mitarbeitern

Wegen einer Kette mit Davidstern angefeindet

Der Rockmusiker Gil Ofarim soll im Leipziger Hotel Westin wegen seiner Kette mit Davidstern angefeindet worden sein. Das Hotel hat nun die zwei Mitarbeiter für die Dauer der strafrechtlichen Ermittlungen freigestellt. Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen kann so ein Vorfall haben?

bild rufschaedigendes verhalten von mitarbeitern 1

Grundsätzlich ist ein Arbeitnehmer im Fall einer Freistellung oder Suspendierung von der Pflicht seine Arbeitsleistung zu erbringen entbunden. Das Arbeitsverhältnis ruht. Es gilt nicht als beendet. Der Arbeitnehmer muss nicht zur Arbeit erscheinen und gilt nicht als arbeitslos. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber im Unternehmen das Hausrecht und darf seine Mitarbeiter freistellen. Allerdings muss der Chef seiner Verpflichtung nachkommen, weiterhin Lohn oder Gehalt zu zahlen, auch wenn der Arbeitnehmer nicht arbeitet. Die Suspendierung kann vorübergehend oder dauerhaft sein. Bei einer vorübergehenden, auch als widerruflich bezeichneten Freistellung steht es dem Arbeitgeber zu, den Arbeitnehmer jederzeit zurück an den Arbeitsplatz zu beordern, um seine Tätigkeit aufzunehmen.

Es gibt nur sehr wenige Präzedenzfälle, in denen ein Anspruch auf Beschäftigung durch einen Arbeitnehmer erfolgreich eingeklagt werden konnte. Den Fällen war aber grundsätzlich gemein, dass es um Berufe ging, in denen eine längere Zwangspause zum Verlust der beruflichen Fähigkeiten führen würde (Chirurg).

Eine Freistellung durch den Arbeitgeber darf, wenn der betroffene Arbeitnehmer nicht einverstanden ist, in der Regel nur in Ausnahmefällen stattfinden. Im konkreten Fall des Hotels, beim Vorliegen eines Verdachts von rufschädigendem oder rassistischem Verhalten, erscheint eine Freistellung für die Dauer der Ermittlungen unproblematisch. Rassistische Beleidigungen und Diskriminierungen von Kunden sind Rechtsbrüche, die eine schwere Störung des Arbeitsverhältnisses darstellen.

Der Arbeitgeber kann in diesem Fall mit der Suspendierung zunächst den Reputationsschaden möglichst klein halten und die Mitarbeiter aufgrund der großen öffentlichen Aufmerksamkeit schützen. Sollten die Mitarbeiter zustimmen, kann das Nicht-Abrufen der Arbeitsleistung auch länger andauern und sogar gegen Anrechnung von Urlaubstagen erfolgen.

Auf die Freistellung folgt zeitnah die arbeitsrechtliche Reaktion. Es wird entweder ein Gespräch mit dem Mitarbeiter anberaumt, bei dem der Arbeitgeber durchscheinen lässt, wo die Reise hingehen soll oder die Kündigung kommt per Post.

Bei einer derartigen Störung des Arbeitsverhältnisses ist angefangen von einer Ermahnung, über eine Abmahnung bis zur ordentlichen oder sogar fristlosen Kündigung alles möglich. Entscheidend bei der Wahl des Mittels dürften die Betriebszugehörigkeit, etwaige frühere Vorfälle oder gar Abmahnungen sein. Theoretisch sind sogar Schadensersatzforderungen des Arbeitgebers wegen Rufschädigung gegenüber dem Mitarbeiter denkbar.

Hilfe bei Kündigung über Gefeuert.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung bundesweit vertreten. Mit Gefeuert.de können Arbeitnehmer ohne Kostenrisiko das Bestmögliche herausholen. Je nach Fall ist eine Abfindung, Kündigungsrücknahme, Terminverschiebung oder Wandlung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche möglich. Qualifizierte Partneranwälte prüfen detailliert die Kündigung von betroffenen Arbeitnehmern und beraten telefonisch. Dafür müssen Arbeitnehmer einfach ihre Kündigung bei Gefeuert.de einreichen. Für Arbeitnehmer entstehen dabei keine Anwalts- und Verfahrenskosten. Denn diese werden entweder von Gefeuert.de oder der Rechtsschutzversicherung des Arbeitnehmers übernommen. Eine Provision für Nichtrechtsschutzversicherte fällt nur im Erfolgsfall an. Für rechtsschutzversicherte übernimmt Gefeuert.de zusätzlich die Selbstbeteiligung.

Quelle: DER SPIEGEL

DIESEN BEITRAG TEILEN ODER BEWERTEN:
Nach oben scrollen