Fristlose Kündigung wegen Drohung gegen den Vorgesetzten

Arbeitsgericht Siegburg

Auch im Büro ist nicht immer alles Friede, Freude, Eierkuchen. Diskussionen sollte allerdings immer sachlich und fair bleiben. In einem Fall, der vor dem Arbeitsgericht Siegburg verhandelt wurde, sprach ein Arbeitnehmer davon Amok zu laufen und den Chef aus dem Fenster zu schmeißen. Die Konsequenz war eine fristlose Kündigung.

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Der Arbeitnehmer war seit über 13 Jahren bei der beklagten Stadt tätig. Nach einem Streit mit seinem Chef sagte er seiner Kollegin: „Diesen kleinen Wicht schmeiße ich aus dem Fenster. Ich lasse mir das nicht länger gefallen. Ich bin kurz vorm Amoklauf. Ich sage dir, bald passiert was. Der lebt gefährlich, sehr gefährlich.“ Am 28.12.2020 erhielt er daraufhin eine fristlose beziehungsweise fristgerechte Kündigung zum 30.06.2021. Der Arbeitnehmer reichte daraufhin eine Kündigungsschutzklage ein.

Das Arbeitsgericht Siegburg wies die Klage jedoch ab (5 Ca 254/21). Die fristlose Kündigung hielt das Gericht nach der Vernehmung der Kollegin für gerechtfertigt. Dem Gericht zufolge liege der wichtige Kündigungsgrund darin, dass der Kläger in ernstzunehmender Art und Weise Äußerungen getätigt habe, die sowohl die Ankündigung für eine Gefahr von Leib und Leben des Chefs als auch die Ankündigung eines Amoklaufs beinhaltet hätten. Der Kläger habe die Drohung absolut ernst gemeint. Davon sei das Gericht überzeugt. Eine vorherige Abmahnung hätte es daher nicht geben müssen. Den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigten sei dem Arbeitgeber nicht zuzumuten.

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Quelle: Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Siegburg vom 11.01.2022.

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