Die Top 10 der ungewöhnlichsten Kündigungsgründe
Nicht immer trifft den Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung die Schuld. Bei betriebsbedingten Entlassungen liegen die Gründe in der Regel außerhalb des Einflussbereichs der Beschäftigten. Anders etwa als bei Arbeitszeitbetrug oder nachweisbar schlechter Arbeitsleistung. Weniger gängig sind die folgenden zehn Kündigungsgründe, bei denen die Arbeitnehmer mitunter ein ganz spezielles Fehlverhalten an den Tag gelegt haben.
1. Stromdiebstahl im Büro
Weil ein Angestellter in Oberhausen sein Mobiltelefon an der firmeneigenen Steckdose aufgeladen hatte, wurde ihm vom Arbeitgeber wegen Stromdiebstahl gekündigt. Weil es sich bei dem Streitwert jedoch nur um rund 0,014 Cent handelte, entschied das Arbeitsgericht letztlich pro Arbeitnehmer.
2. Berauschtes Arbeiten am Fließband
Im Münchner BMW-Werk erschienen zwei Mitarbeiter stark betrunken und unter Drogeneinfluss auf dem Firmengelände. Da sie schließlich am Fließband kollabierten, kam es zum temporären Stopp der Produktion, der mit einer fünfstelligen Schadenshöhe einherging. Während einer der beiden Beschäftigten lediglich versetzt wurde, kam der andere nicht um die Kündigung herum.
3. Chefinterne Eitelkeiten
Private Äußerungen in Hinblick auf die Chefetage können ein Nachspiel haben. So schätzte eine Auszubildende das Alter der Lebensgefährtin ihres Vorgesetzten zu hoch ein. Die Folge: Ihr wurde wegen Beleidigung und respektlosem Verhalten in Verbindung mit kleinen Fehlern bei der Arbeit gekündigt. Immerhin konnten sich die beiden Parteien auf einen Vergleich einigen.
4. Ein echter Griff ins Klo
Nachdem ein Bauarbeiter ein Dixi-Klo mit einem Feuerwerkskörper zur Explosion gebracht hatte, wurde er ohne Abmahnung fristlos entlassen. Mehr als verständlich, zumal sich noch ein Kollege auf dem stillen Örtchen befand und schwere Verletzungen im Genitalbereich davontrug. Das Arbeitsgericht Krefeld bestätigte die Kündigung trotz 15-jähriger Betriebszugehörigkeit des Pyromanen (Az. 2 Ca 2010/12).
5. „Mein Kampf“ am Arbeitsplatz
Der Mitarbeiter eines Berliner Bezirksamts erdreistete sich, während der Arbeitszeit in der Originalausgabe von Hitlers „Mein Kampf“ zu schmökern. Daraufhin wurde ihm vom Land Berlin gekündigt. Auch der Gang vor Gericht rettete der Leseratte nicht den Job. Habe er doch, so die Richter, als Repräsentant des Landes in besonderer Weise für die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach dem Grundgesetz einzustehen.
6. Der Jesus-Freak
Dass ein Callcenter-Mitarbeiter die Gespräche stets mit einem “Vielen Dank für Ihren Einkauf, Jesus hat Sie lieb” beendete, war nach Ansicht des Unternehmens Grund genug für eine fristlose Kündigung. Immerhin hatte der Mann zahlreiche Aufforderungen, den religiösen Gruß zu unterlassen, ignoriert. Auch die beim Landesarbeitsgericht Hamm eingereichte Kündigungsschutzklage mit Verweis auf die Ausübung von Glaubensfreiheit änderte daran nichts (Az. 4 Sa 2230/10).
7. Folgenschwere E-Mail-Weiterleitung
In Frankfurt/Oder musste ein Arbeitnehmer den Hut nehmen, weil er Geschäftsmails mit betrieblichen Informationen und personenbezogenen Daten von Kunden an seine private Mailadresse weitergeleitet hatte. Auch wenn er vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bekräftigte, dies nur getan zu haben, um die Arbeit in den eigenen vier Wänden fortzusetzen, attestierten ihm die Richter eine schwerwiegende Pflichtverletzung.
8. Verbotene Strophe der Nationalhymne
Eine rechte Gesinnung wurde auch einem Kölner Arbeitnehmer unterstellt, nachdem er in Anwesenheit von Geschäftspartnern aus den USA die erste Strophe des Deutschlandliedes gesungen hatte. Doch das Landesarbeitsgericht Köln hob die Kündigung mit der Begründung auf, dass auch eine Abmahnung ausreichend gewesen wäre.
9. In der Ruhe liegt die Kündigung
Einer Architektin bei der Kreisverwaltung in Hessen wurde ihr Arbeitstempo zum Verhängnis. Nachdem sie bereits 96 Tage an einem Gutachten saß – für das 40 Tage eingeplant waren – verlor ihr Arbeitgeber die Geduld und kündigte der Frau. Diese Entscheidung hatte auch vor Gericht Bestand.
10. Kein Saubermann
Der offenbar wenig reinliche Mitarbeiter eines Unternehmens wurde aufgrund mangelnder Hygiene vor die Tür gesetzt. Weil er sich damit in seiner Intimsphäre und Menschenwürde verletzt sah, ging auch diese Sache vor Gericht. Doch dessen Richter rümpften ebenfalls die Nasen und urteilen im Sinne des Arbeitgebers.
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Quelle: deutsche-handwerks-zeitung.de