Wozu dient ein Probezeitgespräch?
Wie können Sie sich am besten vorbereiten?
Wie geht man mit einem negativen Gesprächsausgang um?
Was ändert sich im Rahmen einer Übernahme?
Vorbereitung und Ablauf eines Probezeitgesprächs
Bei vielen Festanstellungen muss ein neuer Mitarbeiter zunächst die maximal sechsmonatige Probezeit bestehen. Nach deren Ablauf findet im Normalfall ein Feedback-Gespräch statt. Doch wie können Sie sich am besten auf das Probezeitgespräch vorbereiten? Welche Fragen wird der Arbeitgeber stellen? Und wie geht man mit einer Absage um?

Unter vier Augen mit dem Chef
Grundsätzlich versteht man unter dem Probezeitgespräch einen formellen Austausch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach Abschluss der Probezeit. Hier fällt die Entscheidung, ob der Mitarbeiter weiterhin für das Unternehmen tätig sein wird. Im Verlaufe der Unterhaltung können beide Gesprächsparteien ihre Sichtweise auf die bis dato geleistete Performance des Arbeitnehmers schildern. Wichtig ist dabei eine offene und ehrliche Kommunikation.
Vorbereitung ist die halbe Miete
Vorab gilt es, die Probezeit zu reflektieren. Notieren Sie sich, was gut lief und wo man vielleicht besser hätte agieren können. Hierfür kann es hilfreich sein, sich die Stellenausschreibung noch einmal vor Augen zu führen, um die dort festgehaltenen Anforderungen an den Job mit den eigenen Leistungen abzugleichen. Natürlich sollten Sie bereits vor dem Probezeitgespräch eine Ahnung davon haben, ob und mit welchen Zielen Sie weiterhin im Unternehmen tätig sein möchten.
Ablauf des Probezeitgesprächs
Zunächst aber hat der Arbeitgeber das Wort. In einer ausführlichen Rückmeldung bewertet er die Leistung des Mitarbeiters in Bezug auf die bisherigen Arbeitsergebnisse sowie dessen soziales Verhalten im Team. Darauf folgt eine Fragerunde, bei der die Arbeitgeberseite üblicherweise Folgendes wissen möchte:
- Wie haben Sie die Arbeitsatmosphäre und die Zusammenarbeit mit Kollegen und Vorgesetzten während der Probezeit erlebt?
- Fühlen Sie sich gut in die Firma integriert?
- Entsprechen die inhaltlichen Anforderungen der Tätigkeit Ihren Erwartungen?
- Welche Tätigkeiten fielen Ihnen leicht, welche eher schwer?
- Haben Sie Ihrer Meinung nach insgesamt dem Anforderungsprofil der Position entsprochen?
- Haben Sie Kritikpunkte oder Verbesserungsvorschläge?
- Wie sehen Sie Ihre berufliche Zukunft bei uns?
Natürlich soll auch dem Arbeitnehmer die Möglichkeit eingeräumt werden, Fragen zu stellen oder Probleme anzusprechen, sofern er diese nicht bereits durch die Fragen des Vorgesetzten beantwortet hat. Nie verkehrt ist das Zeigen von aufrichtigem Interesse am Unternehmen oder zu fragen, bei welchen in der Probezeit erledigten Aufgaben noch Optimierungsbedarf besteht.
Auch in der Niederlage fair
Im Anschluss müssen sich sowohl der Arbeitgeber als auch der Mitarbeiter dazu äußern, ob eine Weiterbeschäftigung für sinnvoll erachtet wird. Für den Fall, dass eine Partei nicht ausreichend überzeugt von einer fruchtbaren Zusammenarbeit ist, gilt das Gesetz der Höflichkeit. Damit etwa im Falle einer Arbeitnehmerabsage der „unterlegene“ Gesprächspartner sein Gesicht wahren kann, können Sie sich zum Beispiel für das vorausgegangene Interesse und die Einblicke in das Unternehmen bedanken.
Meint hingegen der Arbeitgeber, dass Sie doch nicht für diese Position geeignet sind, empfiehlt es sich ebenfalls, die Contenance zu wahren. Aufbrausendes Verhalten gegenüber einem Vorgesetzten kann auch später mal im Zuge der Jobsuche zu einem Bumerang werden.
Aufatmen nach der Probezeit
Geben jedoch beide Seiten grünes Licht, beginnt das im Arbeitsvertrag vereinbarte reguläre Beschäftigungsverhältnis. Und das hat neben der Freude über den neuen Job einen ganz besonderen Vorteil. Während beide Parteien das Arbeitsverhältnis in der Probezeit noch ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats kündigen können, greift danach in den meisten Fällen der gesetzliche Kündigungsschutz.
Dieser beinhaltet eine erweiterte Kündigungsfrist von vier Wochen. Mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Frist für die Kündigung von Arbeitnehmerseite stufenweise auf bis zu vier Monate bei zehn Jahren Firmentreue.
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