Bildungsurlaub für Arbeitnehmer: Welche Bundesländer machen mit und wer kommt für die Kosten auf?

Wozu dient ein Bildungsurlaub?

Mit einem Bildungsurlaub soll den Beschäftigten eines Unternehmens durch die Teilnahme an Weiterbildungskursen neue Impulse verliehen werden. Beispiele dafür sind gesundheitliche Maßnahmen wie Stressabbau, politische Weiterbildung oder das Erlernen von berufsrelevanten Fähigkeiten wie Sprachkurse und digitales Know-how.

Wer hat ein Anrecht auf die Weiterbildung?

Abgesehen von Bayern und Sachsen können Arbeitnehmer bundesweit einen Antrag auf Bildungsurlaub stellen. Dieser muss genehmigt werden, sofern er die jeweils geltenden Voraussetzungen erfüllt und betrieblichen Belangen nicht im Wege steht.

Wer kommt für die Kosten auf?

In den meisten Fällen wird der Bildungsurlaub mit Entgeltfortzahlung gewährt. Lediglich die Kursgebühren sowie die Kosten für Anreise und Übernachtungen trägt der Mitarbeiter selbst.

Was Sie über Bildungsurlaube wissen sollten

Weiterbildungen werden in der Regel nach ermitteltem Bedarf vom Arbeitgeber angeboten. Mit dem sogenannten Bildungsurlaub gibt es jedoch auch die Möglichkeit, sich selbst nach Optionen für die Erweiterung des eigenen Horizonts umzusehen. Wie man einen Antrag stellt, wie es sich mit der Finanzierung verhält und ob der Arbeitgeber den Bildungsurlaub auch verbieten kann, erfahren Sie hier.

Bildungsurlaub
MayankVij / shutterstock.com

Viele Offerten, wenig Nachfrage

Ob Yoga für das innere Gleichgewicht, ein Fremdsprachenkurs in der Ferne oder eine Schulung in Sachen Digitalisierung – an Angeboten für den Bildungsurlaub auf einschlägigen Internetseiten oder an Volksschulen mangelt es nicht. Umso erstaunlicher, dass laut einer Schätzung des Ifo-Instituts aus dem Jahr 2023 gerade mal 3,5 Prozent der Beschäftigten in Deutschland von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat.

Bayern und Sachsen schießen quer

Während das Recht auf Bildungsurlaub in weiten Teilen Deutschlands gesetzlich verankert ist, schauen Arbeitnehmer in Bayern und Sachsen in die Röhre. Dass aber auch dazu berechtigte Beschäftigte selten von den Angeboten profitieren, hat laut Erfahrungen der Betreiber von bildungsurlaub.de und bildungsurlauber.de vorwiegend zwei Gründe. Zum einen wüssten Angestellte häufig nicht von ihrem Recht auf Bildungsurlaub, zum anderen hätten viele Bedenken, dass der Antrag bei ihrem Arbeitgeber nicht gut ankommen könnte.

Wer für was bezahlen muss

In der Regel muss der Arbeitgeber das Gehalt auch während eines Bildungsurlaubs weiterbezahlen. Für die Kosten der jeweiligen Kurse sowie für die Anreise und Übernachtungen müssen die Teilnehmer jedoch selbst aufkommen, wobei ein Teil der Aufwendungen von der Steuer abgesetzt werden kann.

Regularien am Beispiel NRW

In Nordrhein-Westfalen dürfen die meisten Arbeitnehmer – Landesbeamte zum Beispiel sind von der Regel ausgenommen – bis zu fünf Tage Bildungsurlaub nehmen. Allerdings nur, wenn sich der Arbeitsort in NRW befindet und der Angestellte seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen tätig ist. Bei Teilzeitbeschäftigten wird die Anzahl der Bildungsurlaubstage anteilig zur Arbeitszeit berechnet. Darüber hinaus muss die gewählte Einrichtung vom Land NRW anerkannt sein.

Das Anmeldeprozedere

Bei Interesse sollten Arbeitnehmer ihren Antrag mindestens sechs Wochen vor dem Beginn des Bildungsurlaubs stellen. Dafür benötigt man ein schriftliches Anschreiben, einen Anerkennungsbescheid des Veranstalters sowie eine Übersicht über den Programmablauf des Seminars und eine Anmeldebestätigung.

„Auch wenn Arbeitnehmende nicht verpflichtet sind, ihre Seminarwahl zu begründen, kann es hilfreich sein, transparent zu formulieren, was man sich von der Weiterbildung erhofft. Zudem macht es durchaus Sinn, den optimalen Zeitraum für den Bildungsurlaub gemeinsam zu finden“, so die Sprecherin von bildungsurlauber.de.

Wann der Chef ein Veto hat

In NRW etwa stehen Beschäftigten per Gesetz bis zu fünf Tage Bildungsurlaub zu. Ein Antrag darf nur abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmer in die Quere kommen. Kommt es zur Ablehnung, sollten Arbeitnehmer das Gespräch mit dem Chef suchen, um einen Alternativtermin zu finden. Hilft auch das nichts, sind die Konsultierung des Betriebsrats, der Gewerkschaft oder eines Rechtsanwalts weitere Optionen.

Allerdings ist in manchen Bundesländern auch die Betriebsgröße dafür maßgeblich, ob Bildungsurlaub überhaupt in Frage kommt. So müssen Unternehmen in NRW mit weniger als zehn Mitarbeitern keinen Bildungsurlaub gewähren. Sind mehr als 50 Beschäftigte in der Firma tätig, dürfen lediglich zehn Prozent der Belegschaft Bildungsurlaub nehmen.

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Quelle: rp-online.de

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