Jobangst: Was tun bei einer Entlassung?

Angst den Job zu verlieren

Für viele Arbeitnehmer ist der Jobverlust ein Schock. Existenzangst, Selbstzweifel und Unsicherheit sind dabei keine Seltenheit. Doch versuchen Sie einen kühlen Kopf zu bewahren. Nicht selten haben Entlassungen vielmehr mit schwachen Auftragslagen zu tun als mit der Person selbst. Wie Sie Ihre Jobangst gut meistern können und welche Möglichkeiten Sie haben, erfahren Sie hier.

Eine Hand überreicht einen Briefumschlag mit einer Entlassung.

Auslöser von Jobangst

Grundsätzlich gibt es verschiedene Gründe, warum Arbeitnehmer Angst haben, den Job zu verlieren. Eine schwache Auftragslage der Firma könnte nur ein Grund von vielen sein. Arbeitnehmer sehen häufig weitere Warnhinweise wie sinkende Umsätze oder eine Krise. Aber auch Entlassungen, Gerüchte über Entlassungen oder ein Verkauf des Unternehmens können dazu führen, dass Arbeitnehmer unter Jobangst leiden. Treffen Sie aufgrund vermeintlicher Warnzeichen allerdings keine vorzeitigen Entscheidungen. Schauen Sie, ob mehrere Punkte zutreffen, und überlegen Sie genau, was Ihre nächsten Schritte sein könnten.

Auswirkungen der Jobangst

Wer schon einmal in der Situation war, Angst, um seinen Job zu haben, weiß vielleicht, wie nervenaufreibend so eine Situation sein kann. Finanzielle Sorgen, Jobsuche, Arbeitslosigkeit und Versagen sind nur ein Teil der Gedanken, die vielen Arbeitnehmern im Kopf herumschwirren. Jobangst kann zudem auch weitere geistige und körperliche Auswirkungen mit sich bringen. Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Magenbeschwerden und Depressionen sind nur einige davon. Die Symptome können je nach Person und Verfassung unterschiedlich auftreten.

Jobangst: Das können Sie tun!

Zunächst ist es wichtig, dass Sie weiterhin an Ihre Fähigkeiten glauben. Ein Austausch mit Freunden, Kollegen und der Familie kann da guttun. Auch kann es helfen, die Situation und sich selbst zu reflektieren. Wo wollen Sie im Falle einer Kündigung hin? Vielleicht ist es auch eine Chance, Veränderungen einzuleiten, über die Sie bereits länger nachgedacht haben. Werden Sie aktiv, bevor Sie überrascht werden. Ist Ihre Bewerbungsmappe auf dem neusten Stand? Diese könnten Sie aktualisieren. Ein Blick auf den Arbeitsmarkt kann auch nicht schaden. Wenn Sie Lust haben, können Sie zudem bereits Bewerbungen schreiben und schauen, wie Ihre Position auf dem Arbeitsmarkt ist. Vielleicht fühlen Sie sich dadurch sicherer.

Job verloren: So geht’s weiter

Die Angst um den Job war berechtigt, denn die Kündigung ist eingetroffen? Versuchen Sie weiterhin ruhig zu bleiben und unterschreiben Sie vorerst nichts. Viele ausgesprochene Kündigungen sind aus verschiedenen Gründen unwirksam oder zweifelhaft. Daher besteht oftmals die Möglichkeit, sich gegen eine Kündigung erfolgreich zu wehren und/oder eine Abfindung zu erstreiten. Wir haben eine Checkliste für Sie zusammengestellt, was die nächsten Schritte sein können:

  • Dokumentieren Sie den Erhalt der Kündigung

Denn eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie nach § 623 BGB schriftlich ausgesprochen wurde. Geht die Kündigung mündlich oder elektronisch via Mail oder Fax zu, ist dies nicht ausreichend. Hinzukommt, dass die Kündigung vom Personalverantwortlichen unterzeichnet sein muss. Notieren Sie auch das Datum der Zustellung. Diese könnte für etwaige Kündigungsfristen wichtig sein.

  • Melden Sie sich arbeitssuchend

Wichtig ist es, sich im nächsten Schritt unverzüglich nach Eingang der Kündigung, also innerhalb von drei Werktagen, arbeitsuchend zu melden. Das geht ganz einfach bei der Agentur für Arbeit online, per Telefon oder persönlich. Wissen Sie bereits vorher, zu welchem Datum Sie arbeitslos werden, melden Sie sich drei Monate vorher bei der Agentur für Arbeit. Halten Sie diese Fristen nicht ein, kann es passieren, dass Sie bis zu zwölf Wochen gesperrt werden und kein Arbeitslosengeld erhalten. Zusätzlich müssen Sie sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich melden.

  • Das sollten Sie über das Kündigungsschutzgesetz wissen

Um Arbeitnehmer zu schützen, gibt es das Kündigungsschutzgesetz. Allerdings gilt dieses nicht für Kleinbetriebe. Unter Kleinbetriebe fallen Arbeitgeber mit weniger als elf Mitarbeitern in Vollzeit. Der Kündigungsschutz gilt zudem nur für Mitarbeiter, die länger als sechs Monate ohne Pause im Unternehmen arbeiten. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Schwangere. Frauen, die ein Kind erwarten, sind schon vor dem Ablauf dieser Zeit geschützt. Einen besonderen Kündigungsschutz genießen zudem noch weitere Personengruppen. Dazu zählen: Auszubildende, Schwerbehinderte, Personen in der Elternzeit und Betriebsratsmitglieder.

Wer sich für eine Kündigungsschutzklage entscheidet, muss schnell sein. Denn nach Zugang der Kündigung läuft eine dreiwöchige Frist. In der Regel ist die Kündigungsschutzklage zur Aufhebung der Kündigung gedacht. In vielen Fällen mündet sie allerdings in eine Abfindung.

Auf der Suche nach einem neuen Job kann ein Zwischenzeugnis oder gegebenenfalls ein Arbeitszeugnis helfen. Haben Sie keine Angst, nach einem Zeugnis zu fragen, denn dieses muss „wohlwollend“ vom Arbeitgeber ausgestellt werden. Ein Anspruch gemäß § 195 BGB auf das Zeugnis verjährt nach drei Jahren.

  • Zukünftige Ziele

Nach einem Jobverlust ist es gar nicht so einfach zu wissen, wo man anfangen soll. Vielleicht es für Sie hilfreich, sich zu überlegen, was Sie genau wollen. Vielleicht kann der Jobverlust auch positiv sein und Sie können nun endlich den Weg einschlagen, über den Sie schon lange gegrübelt haben. Es kann aber auch sein, dass Sie um Ihren Arbeitsplatz kämpfen wollen oder aber wenigstens eine Abfindung aushandeln möchten. Eine Liste mit Zielen, Wünschen und Vorstellungen kann einem helfen, sich zu orientieren. Zudem kann eine Rechtsberatung in dieser Situation hilfreich sein und Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen.

  • Bewerbungsmappe

Bringen Sie Ihre Bewerbungsmappe auf Vordermann. Auch das Arbeitszeugnis wird Ihnen an der Stelle helfen, Ihrer Karriere wieder Schwung zu geben. Bewerbungen werden zumeist elektronisch versendet. Erstellen Sie daher eine PDF-Datei mit ihrem Bewerbungsschreiben, dem Lebenslauf und den Anlagen. Anschließend können Sie die Unterlagen mit einem Klick an ausgesuchte Unternehmen senden. Denken Sie auch daran, Ihre Bewerbung auf Rechtschreibfehler zu prüfen. Häufig fallen einem Fehler erst später auf. Wenn die Mappe fertig ist, sind Sie bereit für einen neuen Job.

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Häufige Fragen

Was tun bei Angst vor einem Jobverlust?

Ein Austausch mit der Familie und Freunden kann helfen. Vielleicht beruhigt Sie auch ein Blick auf den Arbeitsmarkt und die Fertigstellung Ihrer Bewerbungsmappe.

Wer kann mir persönlich bei Jobverlust helfen?

Zunächst ist es wichtig, dass sie nicht in ein Loch fallen und die Angst Sie lähmt. Glauben Sie weiterhin an Ihre Fähigkeiten. Ein Austausch mit Freunden, Kollegen und der Familie kann da guttun.

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