Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

Darauf sollten Sie achten

Gerade in Zeiten der Pandemie haben viele Arbeitnehmer Angst ihren Job zu verlieren. Erhält man tatsächlich einen Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung sollte man einen kühlen Kopf bewahren. Denn viele ausgesprochene Kündigungen sind aus unterschiedlichen Gründen, zum Beispiel wegen der Form, der Zustellung, des Inhaltes oder der Fristen, unwirksam oder wenigstens in Zweifel zu ziehen. Focus Online hat einen Artikel veröffentlicht, in dem das Portal erklärt, in welchen Fällen eine Kündigung ausgesprochen werden darf.

bild aufhebungsvertrag oder kuendigung

So ist beispielsweise eine betriebsbedingte Kündigung zwar im Zusammenhang mit Corona möglich, aber nur bei wirklicher Existenzgefahr des Arbeitgebers. Sind die Probleme des Unternehmens nur vorübergehend vorhanden, müssen zunächst mildere Mittel wie Urlaubsabbau oder Kurzarbeit genutzt werden.

Weiterhin haben Unternehmen die Möglichkeit, Angestellte zu versetzen oder umzustrukturieren. Erst wenn dies nicht funktioniert ist, kann eine betriebsbedingte Kündigung die Lösung sein.

Sind Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb mit regelmäßig weniger als zehn Mitarbeitern oder befinden sich in der Probezeit, sieht die Lage anders aus. In diesem Fall greift das Kündigungsschutzgesetz nicht und Arbeitgeber können einfacher kündigen.

Kommt es zu einem Aufhebungsvertrag, zwingt auch die Corona-Pandemie Arbeitnehmer nicht zu einer Unterschrift. Je besser der Kündigungsschutz ist, desto höher könnte eine Abfindung ausfallen. Es kommt auch vor, dass sich Arbeitgeber von vornherein bereit erklären, eine Abfindung zu zahlen. Diese Angebote liegen aber häufig unter dem Wert, der eigentlich möglich ist.

Hilfe bei Kündigung über Gefeuert.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung bundesweit vertreten. Mit Gefeuert.de können Arbeitnehmer ohne Kostenrisiko das Bestmögliche herausholen. Je nach Fall ist eine Abfindung, Kündigungsrücknahme, Terminverschiebung oder Wandlung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche möglich. Qualifizierte Partneranwälte prüfen detailliert die Kündigung von betroffenen Arbeitnehmern und beraten telefonisch. Dafür müssen Arbeitnehmer einfach ihre Kündigung bei Gefeuert.de einreichen. Für Arbeitnehmer entstehen dabei keine Anwalts- und Verfahrenskosten. Denn diese werden entweder von Gefeuert.de oder der Rechtsschutzversicherung des Arbeitnehmers übernommen. Eine Provision für Nichtrechtsschutzversicherte fällt nur im Erfolgsfall an. Für rechtsschutzversicherte übernimmt Gefeuert.de zusätzlich die Selbstbeteiligung.

Quelle: Focus Online

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