Freiwilliges Soziales Jahr – die gute Tat für den Lebenslauf

Wichtige Fragen und Antworten zum FSJ:

Was ist ein Freiwilliges Soziales Jahr?

Das FSW ist ein Freiwilligendienst für Menschen bis zu einem Alter von 26 Jahren, der in gesellschaftlich relevanten Bereichen wie Krankenhäusern, Schulen, Altenheimen und Kultureinrichtungen mit dem Ziel absolviert werden kann, berufliche, soziale und kulturelle Kompetenzen zu erwerben.

Wird das FSJ vergütet?

Die Freiwilligendienstleistenden erhalten mindestens 450 Euro pro Monat sowie eine Unterkunft beziehungsweise Geldersatzleistung. Zudem ist man während des FSJ versichert und hat Anspruch auf Urlaub.

Können sich auch Personen, die älter als 26 Jahre sind, für ein FSJ bewerben?

Das nicht, aber für diese Altersgruppe gibt es analog dazu die Möglichkeit des sogenannten Bundesfreiwilligendienstes 27+.

Mit dem FSJ den eigenen Horizont erweitern

Wer nach dem Schulabschluss nicht weiß, wohin die Reise gehen soll – oder die Zeit bis zum Studium- respektive Jobbeginn überbrücken will – kann sich auch sozial engagieren. Dafür bietet der Staat unter anderem die Möglichkeit eines Freiwilligen Sozialen Jahres an. Welche Voraussetzungen der Bewerber erfüllen muss, wo das soziale Engagement geleistet werden kann und welche Alternativen es gibt, erfahren Sie hier.

Junge Menschen im FSJ.
Dragana Gordic / shutterstock.com

Startbedingungen und Einsatzorte

Das Freiwillige Soziale Jahr ist ein Freiwilligendienst, der von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zu einem Alter von 26 Jahren in sozialen Einrichtungen absolviert werden kann. Die Regelzeit beträgt zwölf Monate, wobei sich der zeitliche Rahmen auch zwischen einem halben Jahr und 18 Monaten bewegen kann. Das Antrittsdatum ist in der Regel der 1. September eines Jahres, darf aber auch individuell verhandelt werden. Außerdem steht es jedem frei, die Tätigkeit entweder in Voll- oder in Teilzeit auszuüben. Folgende Bereiche kann man im Rahmen eines FSJ kennenlernen:

  • Schulen, Kindergärten und Kitas
  • Altenpflege
  • Behindertenhilfe
  • Jugendhilfe
  • Flüchtlingshilfe
  • Sozialarbeit
  • Suchthilfe
  • Krankenhäuser
  • Kultur, Bildung und Sport
  • Kirchengemeinden
  • Technik und Hauswirtschaft

Träger und Förderung

Die Träger der Einrichtungen sind Verbände wie die Arbeitgeberwohlfahrt (AWO), Die Johanniter (JUH), die Deutsche Sportjugend (dsj) sowie Bund, Länder und Gemeinden. Diese können über ihre Zentralstellen oder das jeweilige Bundesland Zuwendungen für die pädagogische Begleitung der Freiwilligendienstleistenden beantragen.

Zielsetzungen des FSJ

Ein Freiwilliges Soziales Jahr ist eine echte Win-win-Situation. So profitieren sowohl die Einsatzstellen und betreuten Menschen als auch der Akteur selbst, der durch die Partizipation am Berufsalltag in den sozialen Einrichtungen nicht nur Erfahrungen in einem professionellen Arbeitsumfeld sammeln, sondern auch seine Persönlichkeit weiterentwickeln kann.

So heißt es in § 3 Absatz 1 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG), dass das FSJ zum Ziel hat, „soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken.“ Darüber hinaus schreibt das JFDG eine pädagogische Begleitung der Freiwilligen durch den jeweiligen Träger vor.

Dazu gehören mehrtägige Seminare mit Teilnahmepflicht und je nach Einsatzgebiet auch Ausbildungs- und Fortbildungsangebote, deren Kosten in der Regel übernommen werden. Wer etwa sein FSJ im Rettungsdienst verbringt, sollte eine entsprechende Ausbildung absolvieren. Will man hingegen Menschen im Sportbereich fördern, kann eine Übungsleiterausbildung sicherlich nicht schaden.

Vergütung, Urlaub & Versicherung

Auch wenn das FSJ einen ehrenamtlichen Charakter hat, werden die Freiwilligen mit einem Taschengeld von mindestens 450 Euro im Monat bezahlt und sind darüber hinaus auch sozialversichert. Da dieser Betrag aber nicht für ein Dach über dem Kopf ausreicht, bieten viele Einsatzstellen kostenfreie Unterkünfte oder Geldersatzleistungen an. Zudem besteht ein Urlaubsanspruch. Wer zwölf Monate Freiwilligendienst leistet, darf sich auf mindestens 26 freie Tage freuen. Bei Verkürzung oder Verlängerung der Dienstzeit variiert die Anzahl der Urlaubstage entsprechend.

FSJ oder FÖJ?

Doch nicht nur das Freiwillige Soziale Jahr eröffnet die Möglichkeit, einen gesellschaftsrelevanten Beitrag zu leisten. Daneben gibt es auch das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Auch hier sind die Rahmenbedingungen im Jugendfreiwilligengesetz geregelt. Es soll gemäß § 4 Absatz 1 JFDG in „geeigneten Stellen und Einrichtungen geleistet [werden], die im Bereich des Natur- und Umweltschutzes einschließlich der Bildung zur Nachhaltigkeit tätig sind.“

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) hingegen ist nahezu identisch mit dem FSJ. Daher kann man sich auch nicht explizit auf das eine oder andere bewerben, sondern wird im Zuge der Anfrage durch die Einrichtung zugeordnet. Wie die Bewerbung im Detail abläuft, können Sie hier nachlesen. Einen nicht unwesentlichen Unterschied gibt es allerdings: Wer älter als 26 Jahre ist, kann im Gegensatz zum FSJ auch am Bundesfreiwilligendienst 27+ partizipieren.

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