Arbeitsnachweis

Beschäftigungsnachweis

Arbeitsverträge müssen nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden. Auch mündliche Arbeitsverträge sind gültig. Sollte ein Arbeitsvertrag allerdings nur mündlich abgeschlossen sein, können Arbeitnehmer von ihrem Chef verlangen, dass er ihnen einen schriftlichen Nachweis über die wichtigsten Vertragsbedingungen aushändigt. Diese Bescheinigung ist als Arbeitsnachweis oder Beschäftigungsnachweis bekannt.

bild arbeitsnachweis

Die Grundlage für den Anspruch auf diesen Nachweis ist in § 2 Nachweisgesetz (NachwG) zu finden. Der Arbeitgeber muss den Nachweis spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer aushändigen. Eine Ausnahme sind vorübergehende Aushilfen, die höchstens einen Monat angestellt sind. Folgende Angaben muss der Arbeitsnachweis beinhalten:

  1. der Name und die Anschrift der Vertragsparteien,
  2. der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses,
  3. bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses,
  4. der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann,
  5. eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit,
  6. Die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit,
  7. die vereinbarte Arbeitszeit,
  8. die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs,
  9. die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses,
  10. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.

Die elektronische Form ist bei diesem Arbeitsnachweis nicht zulässig. Er muss dem Arbeitnehmer unterzeichnet ausgehändigt werden. Ändern sich die wesentlichen Bedingungen, müssen auch diese nach spätestens einem Monat schriftlich mitgeteilt werden.

Für den Fall, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen Arbeitsnachweis zukommen lässt, kann der Areitnehmer Schadensersatz wegen Verzug verlangen. Natürlich nur, wenn auch nachweislich ein Schaden entstanden ist.

Gefeuert.de macht sich für Ihre Abfindung stark!

Partneranwälte prüfen Ihre Kündigung

Ihnen wurde gekündigt? Holen Sie ohne Kostenrisiko das Bestmögliche mit Gefeuert.de heraus. Je nach Fall ist eine Abfindung, Kündigungsrücknahme, Terminverschiebung oder Wandlung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche möglich. Qualifizierte Partneranwälte prüfen detailliert Ihre Kündigung und beraten Sie telefonisch. Reichen Sie dazu Ihre Kündigung bei Gefeuert.de ein. Für Sie entstehen dabei keine Anwalts- und Verfahrenskosten. Denn diese werden entweder von uns oder Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Eine Provision für Nichtrechtsschutzversicherte fällt nur im Erfolgsfall an. Sind Sie rechtsschutzversichert? Dann übernehmen wir zusätzlich Ihre Selbstbeteiligung.

Häufige Fragen

Was ist ein Beschäftigungsnachweis?

Der Beschäftigungsnachweis ist ein formelles Dokument, das vom Arbeitgeber ausgestellt werden muss, wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorhanden ist.

Wie scheibt man einen Arbeitsnachweis?

Der Arbeitsnachweis muss vom Arbeitgeber geschrieben werden und die Angaben aus § 2 Nachweisgesetz enthalten. Dazu gehören zum Beispiel der Beginn des Arbeitsverhältnisses, aber auch die Urlaubstage.

DIESEN BEITRAG TEILEN ODER BEWERTEN:
Nach oben scrollen