Sabbatical

Einfach mal rauskommen

Die Sehnsucht nach einer langen Reise, Kraft tanken, einfach mal rauskommen aus dem ewig gleichen Trott – wer hat nicht schon mal darüber nachgedacht. Mit dem Sabbatical oder Sabbatjahr gibt es die Möglichkeit, im Rahmen eines Sonderurlaubs den Arbeitsalltag hinter sich zu lassen und erholt wiederzukommen.

bild sabbatical

Was genau ist ein Sabbatical?

Das Sabbatical, auch Sabbatjahr genannt, ist eine längere Auszeit von der Arbeit, die in der Regel bis zu 12 Monate beträgt. Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst ist dieser Sonderurlaub von bis zu einem Jahr gesetzlich geregelt. Alle anderen sind auf geltende tarifliche und betriebliche Regelungen oder ihr Verhandlungsgeschick mit dem Arbeitgeber angewiesen. Solange nicht eine Kündigung das Mittel der Wahl ist, um für längere Zeit eine Auszeit nehmen zu können, kehrt der Arbeitnehmer nach dem Sabbatical wieder zurück zu seinem ursprünglich vereinbarten Arbeitsvertrag – es sei denn, es wurden explizit andere Regelungen vertraglich vereinbart.

Die Motivation für ein Sabbatjahr kann sehr unterschiedlich sein. Während der eine sich für eine umfangreiche Weiterbildung beziehungsweise Umschulung interessiert, will der andere eine lange Reise machen oder soziale Projekte unterstützen. Wieder andere haben das Gefühl sich beruflich neu orientieren oder die künftige Arbeitsrichtung überdenken zu müssen. Weiterhin kann es sein, dass in der Partnerschaft oder Familie eine besonders zeitintensive Phase ansteht, wie beispielsweise Hausbau, Kinder oder die Pflege von Angehörigen. Auch das Gefühl, kurz vor einem Burnout zu stehen, kann ein Grund sein, sich eine Auszeit zu nehmen – oft verbunden mit dem Überdenken des beruflichen Werdegangs. Altersteilzeitregelungen sind in der Regel verbunden mit einem Sabbatical.

Da außer für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst keine gesetzlichen Regelungen bestehen, wie ein Sabbatical gestaltet werden muss, ist es Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber. Es sollte in jedem Fall ein Vertrag zum Sabbatjahr aufgesetzt werden, der die unterschiedlichen Regelungen umfasst. Neben der Laufzeit und dem genauen Zeitraum des Sabbaticals sollte auch geklärt werden, wie die Rückkehr erfolgt und inwiefern und in welcher Höhe (je nach Modell) Gehalt weitergezahlt wird. Dazu gehören auch die freiwilligen Leistungen und Sozialversicherungsbeiträge, die durch den Arbeitgeber geleistet werden. Zudem sollten Fragen rund um Vertretung, Urlaubsanspruch, Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit und Kündigung während der Auszeit geregelt sein.

Welche Modelle gibt es?

Es gibt verschiedene Modelle, mit denen man als Arbeitnehmer ein Sabbatical realisieren kann. Welches Modell das passende ist, hängt davon ab, welche Möglichkeiten beim Arbeitgeber bestehen, welche finanziellen Ressourcen man selbst mitbringt oder wie lange die Auszeit tatsächlich dauern soll.

Eine Möglichkeit ist sicherlich, einen unbezahlten Sonderurlaub zu nehmen. Das heißt, der Arbeitsvertrag ruht in der Abwesenheit. Der Arbeitnehmer verzichtet auf das Gehalt in diesem Zeitraum und der Arbeitgeber muss keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Diese Option hat für den Mitarbeiter sicherlich den großen Nachteil, dass das Einkommen in der Zeit wegbricht, kann aber durchaus eine Möglichkeit für kürzere Zeiträume und kurzfristige Freistellungen sein.

Eine weitere Möglichkeit ist das Langzeitarbeitskonto. Hier sammelt der Mitarbeiter im Vorfeld Überstunden und Urlaubstage, die er dann für das Sabbatical beanspruchen kann. Der Vorteil hier ist, dass im Sabbatjahr dann weiter Gehalt und die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Allerdings muss der Mitarbeiter hier mit viel Kraft in Vorleistung gehen. Um längere Zeiträume „anzusparen“ muss über lange Zeit Mehrarbeit in Kauf genommen werden.

Oder aber man nutzt ein Teilzeit-Modell. Dieses Modell ist das gängigste und am meisten genutzte in Deutschland. Dabei leistet der Mitarbeiter die vertraglich festgelegte Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche, bekommt aber nur ein Gehalt für 30 oder weniger Stunden ausgezahlt. Die so angesparte Zeit kann er dann als Sabbatical nutzen. Auch hier wird während der Abwesenheit weiter Gehalt gezahlt. Man sollte sich allerdings bewusst sein, dass man über einen längeren Zeitraum vor und während des Sabbaticals nur ein Teilzeit-Gehalt erhält.

Generell sollte man sich bewusst sein, dass ein Sabbatical finanzielle Einbußen mit sich bringen kann. Laufende Kosten müssen weiter bedient werden und unter Umständen kommen durch eine Weiterbildung oder eine Reise größere Kosten auf den Mitarbeiter zu.

Daher ist eine lange und umfangreiche Vorbereitung bei einem Sabbatical ratsam, vor allem wenn es sich um längere Abwesenheiten handelt. Die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber sind das eine. Aber auch die Klärung, was genau in der Abwesenheit passieren soll ist wichtig. Eine lange und weite Reise benötigt viel Vorbereitung, genauso wie eine umfangreiche Umschulung. Je nach Modell sind verschiedene Versicherungen durch den Arbeitnehmer selbst zu klären.

Sabbatical für Beamte und im öffentlichen Dienst

Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, auch für Lehrer, gelten Regelungen auf Bundes- oder Landesebene. Beamte haben die Möglichkeit, für zwei bis sechs Jahre für geringere Bezüge in Vollzeit zu arbeiten, um sich im Anschluss für ein Jahr bei genau diesen geringeren Bezügen völlig freistellen zu lassen. Inwieweit einzelne Regelungen zu beachten sind, ist in den Beamtengesetzen geregelt. Für Angestellte im öffentlichen Dienst gelten die Regelungen ähnlich wie bei den Beamten.

Im Großen und Ganzen unterscheiden sich die Vorgaben der Bundesländer lediglich darin, welches Modell für eine längere Abwesenheit genutzt wird. Ansonsten ist es im öffentlichen Dienst sehr gut umsetzbar, mit einem frühzeitig gestellten Antrag das Sabbatical zu organisieren.

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