Teilzeitarbeit

Das sollten Sie über Teilzeitjobs wissen

Um Familie und Job zu vereinen, entscheiden sich Männer und Frauen oftmals für Teilzeitarbeit. Neben den familiären Situationen können auch eigene Projekte oder selbstständige Tätigkeiten ein Grund für einen Job in Teilzeit sein. Bei diesem Arbeitsmodell arbeitet der Angestellte kürzer als vergleichbare Arbeitnehmer in Vollzeit. Um zwischen einer Vollzeitstelle und einer Teilzeitstelle zu unterscheiden, vergleicht man die wöchentliche Arbeitszeit von Arbeitnehmern in einem Betrieb sowie die branchenüblichen Arbeitszeiten oder nimmt den Tarifvertrag als Vergleichsmaßstab.

Üblicherweise liegen die Arbeitszeiten dabei zwischen 37,5 und höchstens 40 Stunden pro Woche. Grundsätzlich ist die Arbeitszeit bei Teilzeit-Stunden variabel. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können im Arbeitsvertrag sowohl eine geringere Anzahl der Wochenarbeitsstunden als auch weniger Wochentage vereinbaren. Doch wie sieht es eigentlich mit den Ansprüchen eines Arbeitnehmers in Teilzeit aus?

Eine Armbanduhr mit einem Teilzweivertrag im Hintergrund.

Darauf haben Teilzeitbeschäftigte einen Anspruch

Zwar verdienen Angestellte in einem Teilzeitjob weniger Geld als vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter, arbeitsrechtlich sind sie allerdings genauso gestellt wie Vollzeitangestellte. Wer gerne weniger arbeiten möchte, hat unter gewissen Umständen einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (§ 8 TzBfG). Natürlich kann dies auch ohne Anspruch mit beiderseitigem Einverständnis vereinbart werden.

Grundvoraussetzungen für den Anspruch sind mehr als 15 Mitarbeiter im Betrieb sowie ein Beschäftigungsverhältnis von mindestens sechs Monaten. Zudem dürfen keine betrieblichen Gründe dagegensprechen und der Anspruch muss mindestens drei Monate vor Beginn der Verkürzung geltend gemacht werden. Wer dies in Betracht zieht, sollte sich das allerdings gut überlegen. Denn eine Rückkehr in Vollzeittätigkeit ist gesetzlich nicht definiert.

Teilzeitarbeit: Die Arbeitszeit

Wer in Teilzeit arbeitet, muss keine Anzahl von gesetzlichen Mindeststunden erfüllen. Es besteht zudem die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag mit flexiblen Wochenstunden ohne feste Stundenzahl zu vereinbaren. In diesem Fall haben Sie einen Anspruch auf mindestens zehn Stunden in der Woche. Bei einem Wechsel von Vollzeit in Teilzeit stellt sich oft die Frage, ob sich das überhaupt lohnt, da die Arbeit, die auf dem Schreibtisch liegt, dennoch erledigt werden muss und sich so wahrscheinlich eher Überstunden anhäufen.

Berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung allerdings, dass Sie nicht verpflichtet sind, Überstunden zu leisten, sofern dies nicht der Arbeits-, Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung regelt. Stimmt ihr Chef der Stundenreduzierung zu, muss er sich auch darum kümmern, dass Sie Ihre Arbeit in der Zeit schaffen können beziehungsweise weitere Mitarbeiter einstellen, damit die Arbeit bewältigt werden kann. Sollten Sie dennoch Überstunden machen, sollten diese grundsätzlich mindestens mit dem normalen Stundenlohn vergütet werden.

Teilzeitjob während der Elternzeit

Arbeitnehmer mit Kind haben grundsätzlich einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit. Für den Anspruch gelten allerdings folgende Voraussetzungen:

  • der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer,
  • das Arbeitsverhältnis bei diesem Arbeitgeber muss länger als sechs Monate bestehen,
  • die Arbeitszeit soll für mindestens zwei Monate auf einen Umfang von 15 bis 30 Wochenstunden verringert werden,
  • dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen und
  • der Anspruch wurde dem Arbeitgeber für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes mindestens sieben Wochen vor Beginn der gewünschten Teilzeittätigkeit schriftlich mitgeteilt.
  • Für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber dies spätestens 13 Wochen vor der Teilzeittätigkeit schriftlich mitteilen.

Teilzeitarbeit nach der Elternzeit

Nicht nur während der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit. Auch danach können Arbeitnehmer noch einen Teilzeitanspruch geltend machen. Zu finden ist dies in § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Allerdings gibt es auch hierfür Voraussetzungen. Genauso wie während der Elternzeit muss der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate angestellt sein und die Firma mehr als 15 Mitarbeiter haben. Der Antrag für die Verringerung der Arbeitsstunden nach der Elternzeit muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn beim Arbeitgeber geltend gemacht werden. Geben Sie dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit an. Auch in diesem Fall dürfen keine betrieblichen Gründe der Teilzeit-Stunden im Wege stehen.

Teilzeitmodelle

Es gibt nicht nur eine Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten. Die unterschiedlichen Modelle helfen Arbeitnehmern oftmals, eine Balance zwischen Leben und Arbeit zu finden. Im klassischen Teilzeitmodell arbeitet der Angestellte täglich. Allerdings wird die Stundenzahl reduziert. Oftmals ist dieses Modell für den Arbeitgeber am einfachsten umzusetzen. Dabei verabreden Arbeitnehmer und Arbeitgeber häufig eine 20- bis 30-Stunden-Woche. Bei einer 30-Stunden-Woche arbeitet ein Mitarbeiter beispielsweise an fünf Wochentagen sechs Stunden. Dieses Modell nennt man laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Teilzeit classic.

Eine etwas andere Variante ist das Modell Teilzeit Classic Vario. Dabei wird die wöchentliche Arbeitszeit auf zwei bis fünf Tage verteilt. Die tägliche, wöchentliche oder monatliche Stundenzahl kann dabei variieren. In der Variante Teilzeit Home arbeiten Arbeitnehmer von zu Hause. Dadurch entfallen tägliche Leerlaufzeiten sowie Hin- und Rückfahrten zur Arbeit. Oftmals finden nur einzelne Arbeitstage im Büro statt. So kann die Bindung zur Firma gestärkt werden. Bei dem Modell Teilzeit Jobsharing teilen sich zwei Angestellte eine Stelle in eigener Verantwortung. Dieses Modell hat den Vorteil, dass auch Vollzeitprojekte übernommen und geleitet werden können. Wichtig hierfür sind regelmäßige Abstimmungen und Austausch.

Teilzeit-Chefs: Führen in Teilzeit

Was in anderen Ländern durchaus beliebt ist, ist gerade hierzulande noch recht selten: Führungskräfte in Teilzeit. Dabei könnte mehr Flexibilität für viele Parteien sehr wohl Vorteile mit sich bringen. Wichtig ist, dass die Führungsebene in Teilzeit organisatorisch sowieso kommunikativ gut aufgestellt ist. Wer sich überlegt, in Teilzeit zu arbeiten, sollte Vor- und Nachteile allerdings bewusst abwägen.

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Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Häufige Fragen

Was versteht man unter Teilzeitjob?

Von Teilzeitarbeit spricht man, wenn ein Arbeitnehmer weniger Stunden als in der Branche üblich arbeitet.

Was muss ich bei Teilzeit beachten?

Wichtig zu wissen ist, dass es verschiedene Modelle der Teilzeitarbeit gibt und dass Angestellte in Teilzeit genauso gestellt sind wie Vollzeitangestellte. Einen Anspruch auf eine Rückkehr in Vollzeit gibt es nicht.

Wer gilt als teilzeitbeschäftigt?

Als Teilzeitbeschäftigte gelten diejenigen, die weniger Stunden als die im Betrieb übliche Vollzeitstelle arbeiten.

Sind 15 Stunden die Woche Teilzeit?

In einem Angestelltenverhältnis in Teilzeit können durchaus 15 Stunden vereinbart werden.

Wie viel Steuer wird bei Teilzeit abgezogen?

Die Höhe der Steuern hängt vom gesamten Einkommen ab. Bei einem niedrigeren Lohn müssen Sie auch weniger Steuern zahlen.

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