Wie viel Abfindung steht mir zu?

Die Abfindung als Unterstützung für den beruflichen Neustart

Wer seinen Job verliert, ist nicht nur seiner Alltagsroutine beraubt, sondern hat in der Regel auch finanziell ganz schön zu knapsen – schließlich verfügt kaum jemand über derart große Rücklagen, dass er ohne regelmäßiges Einkommen die Lebenshaltungskosten tragen kann. Eine Abfindung vom Arbeitgeber kann zumindest dabei helfen, über die Runden zu kommen, bis sich ein neuer Job am Horizont auftut. Wann diese Einmalzahlung vom Chef zum Tragen kommt und wie hoch diese ausfallen kann, soll im Folgenden ausführlich beleuchtet werden.

Links liegen nur zwei 50€ Scheine und Münzen, rechts liegen mehrere 50€ Scheine, die symbolisieren wie viel Abfindung einem zu steht.

Gibt es ein Recht auf Abfindung?

Einen generellen Anspruch auf Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt es leider nicht. Vereinbaren Sie zum Beispiel einen Aufhebungsvertrag, liegt es an Ihnen, eine mögliche Abfindung geschickt auszuhandeln. Der Gesetzgeber schreibt eine Abfindung nur im Zuge einer Klageverzichtserklärung bei betriebsbedingten Kündigungen vor, wenn auf diesen Anspruch in der Kündigungserklärung hingewiesen wird. Darüber hinaus können Abfindungsansprüche grundsätzlich im Arbeits- oder Tarifvertrag sowie im mit dem Betriebsrat ausgehandelten Sozialplan eines Unternehmens schriftlich vereinbart sein.

Welche Abfindungshöhe Sie in etwa erwarten können, lässt sich mit unserem Abfindungsrechner schnell und einfach berechnen.

Kündigt der Arbeitnehmer selbst, besteht die Chance auf eine Abfindung meist nur bei einer fristlosen Kündigung, wenn diese vor dem Hintergrund einer Pflichtverletzung des Arbeitgebers eingereicht worden ist. Hierbei handelt es sich nicht um eine Abfindung im eigentlichen Sinne, sondern um Schadensersatz nach § 628 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Schadenersatz kann gelten gemacht werden bei:

  • Sexueller Belästigung
  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Zahlungsverzug des Arbeitgebers
  • Arbeitsschutzverletzungen
  • Ehrverletzenden Handlungen
  • Aufforderung des Angestellten zu einer Straftat

Abfindungshöhe – Wie viel Abfindung steht mir zu?

Kommt für Sie aus einem der genannten Gründe eine Abfindung infrage, ist im nächsten Schritt deren mögliche Höhe interessant. Eindeutig ist die Antwort, wenn die Summe wie bei den oben genannten Beispielen vertraglich festgelegt ist. Beim Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage vor dem Hintergrund einer betriebsbedingten Kündigung gilt laut § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) Bruttomonatsgehalt x 0,5 x Länge der Betriebszugehörigkeit in Jahren. Gewinnt der Arbeitnehmer hingegen im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vor Gericht, kann das Gericht eine Abfindung anordnen, wenn die Weiterbeschäftigung aufgrund unüberbrückbarer Differenzen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist. Dabei kann laut § 10 KSchG ein Betrag von bis zu zwölf Monatsverdiensten ausgezahlt werden. Je nachdem, wie alt der Arbeitnehmer ist und wie lange er in dem Unternehmen tätig war, erhöht sich der Anspruch wie folgt:

  • Bei Arbeitnehmern, die älter als 50 Jahre sind und mindestens 15 Jahre Betriebszugehörigkeit innehaben, werden bis zu 15 Monatsverdienste angerechnet
  • Bei Arbeitnehmern, die älter als 55 Jahre alt sind und mindestens 20 Jahre Betriebszugehörigkeit innehaben, sind es bis zu 18 Monatsverdienste
  • Keine erhöhte Abfindung erhalten Arbeitnehmer, die 65 Jahre oder älter sind, also das Lebensalter der Regelaltersrente erreicht haben

Vorsicht Steuern! Die Fünftelregelung

Damit der Betroffene von seiner Abfindung mehr Netto vom Brutto übrighat, müssen auf diese im Vergleich zu einem regelmäßig gezahlten Gehalt keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Eine Abfindung gilt nämlich als außerordentliche Einkunft und soll – um die Steuerlast zu verringern – nach der Fünftelregelung besteuert werden. Demnach wird die volle Abfindungssumme zwar versteuert, aber nur ein Fünftel davon wirkt sich auf den Steuersatz aus.

Eine Abfindung wird als außerordentliche Einkunft zugunsten des Arbeitnehmers nach der Fünftelregelung besteuert.

Um die Fünftelregelung möglich zu machen, muss die Abfindung innerhalb eines Kalenderjahres ausgezahlt werden. Wichtig ist auch: Nur, wenn die Abfindung addiert mit den realen Einkünften des Kalenderjahres größer ist als die realen Einkünfte zusammen mit den wegfallenden Einkünften durch die Kündigung, darf die Steuerersparnis angewendet werden.

Abfindung angeben in der Steuererklärung

Und wie ist das Prozedere beim Abführen der Steuer, die auf eine Abfindung erhoben wird? Schließlich sollte alles korrekt ablaufen, damit das Finanzamt keine Einwände vorbringen kann. Zunächst prüft Ihr ehemaliger Arbeitgeber, ob die Anwendung der Fünftelregelung möglich ist. Ist dies der Fall, führt er die Lohnsteuer der Abfindung ab. Sie selbst müssen die Höhe der Abfindung in Anlage N der Steuererklärung eintragen. Als Beleg dafür können zum Beispiel eine Kopie des Kündigungsschreibens, des Aufhebungsvertrags oder der Abfindungsvereinbarung dienen.

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