Zu häufig am Arbeitsplatz gefehlt: Wann Krankheit im Job zur Kündigung führen kann

Auch eine Krankschreibung hat Grenzen

Fühlt sich ein Arbeitnehmer nicht gesund, kann er sich von seinem Arzt krankschreiben lassen. Doch auch ein Attest ist kein Freibrief für permanentes Fernbleiben vom Arbeitsplatz. Wann ein Unternehmen seinen Mitarbeitern auch bei Krankheit kündigen kann und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.

Zu häufig am Arbeitsplatz gefehlt: Wann Krankheit im Job zur Kündigung führen kann
Roman Samborskyi / shutterstock.com

Was es mit der krankheitsbedingten Kündigung auf sich hat

Im Rahmen einer personenbedingten Kündigung kann der Chef seinen Angestellten auch bei Krankheit kündigen. Das gilt insbesondere, wenn der Arbeitnehmer dadurch auffällig wird, dass er häufiger für mehrere Tage oder Wochen ausfällt. Laut Bundesarbeitsgericht (BAG) gilt als Orientierungspunkt für das Aussprechen einer krankheitsbedingten Kündigung ein Zeitraum von drei Jahren, in denen sich die Kurzerkrankungen des Mitarbeiters nachweislich gehäuft haben.

Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Krankheit

Der Arbeitgeber kann einem häufig erkrankten Mitarbeiter jedoch nicht ohne weiteres den Laufpass geben. So müssen folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Kündigung auch wirksam ist. Zunächst muss die Gesundheitsprognose des Betroffenen eine negative Tendenz aufweisen. Zum Zeitpunkt der Kündigung ist also davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer auch künftig vermehrt wegen Krankheit nicht zur Arbeit erscheinen wird.

Auch ist eine Kündigung rechtens, wenn die betrieblichen und wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens gefährdet sind. Muss doch ein immer wieder erkrankter Arbeitnehmer weiterhin bezahlt werden, ohne die für den Betrieb erforderlichen Leistungen erbringen zu können. Und drittens muss eine Interessenabwägung in die Wege geleitet werden. Dabei wird geprüft, ob das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers einen höheren Stellenwert als das Fortsetzungsinteresse des Arbeitnehmers hat.

Die Kündigung als letztes Mittel

Eine krankheitsbedingte Kündigung darf zudem nur das letzte Mittel der Firma sein. Alternative Lösungen wie eine Reduzierung der Stunden – zum Beispiel im Rahmen einer betrieblichen Wiedereingliederung – müssen dem Arbeitnehmer vorab unterbreitet werden. Versäumt der Arbeitgeber diesen Schritt, kann die Kündigung wegen zu vielen Krankheitstagen unwirksam sein und angefochten werden.

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Quelle: merkur.de

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