Wer keine Maske bei der Arbeit tragen will, kann den Job verlieren

Kündigung trotz Attest

Angestellte, die im Dienstleistungsbetrieb arbeiten und Kundenkontakt haben, müssen eine Maske tragen, wenn der Arbeitgeber dies anordnet. Sollte sich der Beschäftigte dagegen weigern und es beseht keine andere Möglichkeit die Person anders einzusetzen, kann diese gekündigt werden. Das entschied das Arbeitsgericht Cottbus (Az. 11 Ca 10390/20).

bild wer keine maske bei der arbeit tragen will kann den job verlieren

Im konkreten Fall ging es um eine Logopädin. Sie war die einzige Angestellte in einer logopädischen Praxis und weigerte sich unter Vorlage eines ärztlichen Attests, während der Arbeit mit Patienten, eine Maske zu tragen. Der Arbeitgeber bot ihr zusätzliche Pausen und Trainings mit verschiedenen Masken an. Die Beschäftige verweigerte dies aber wiederholt und reichte erneut ein Attest ein. Eine ordentliche Kündigung war die Konsequenz. Die Frau klagte daraufhin vor Gericht.

Entscheidung des Arbeitsgerichts Cottbus

Das Gericht wies die Klage ab und hielt die Kündigung für wirksam. Aufgrund der damals schon gültigen SARS-CoV-2 -Umgangsverordnung des Landes Brandenburg war das Tragen einer Maske in Einrichtungen zur Erbringung von Dienstleistungen, bei denen ein physischer Kundenkontakt stattfindet, zwingend vorgeschrieben, so das Gericht. Der Arbeitnehmer sei daher verpflichtet gewesen, das Tragen einer Maske anzuordnen. Zudem seien die vorgelegten Atteste nicht geeignet, um eine Befreiung von der Maske zu begründen. Denn aus so einem Attest müsse hervorgehen, welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund einer Maske zu erwarten sind. Weiterhin müsse erkennbar sein auf welcher Grundlage der attestierende Arzt zu seiner Einschätzung gekommen ist.

Das Gericht erklärte zudem, dass die Kündigung auch mit einem wirksamen Attest gerechtfertigt gewesen wäre, da es keine andere Möglichkeit des Einsatzes im Betrieb gab.

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Quelle: Gerichtsscheidungen Brandenburg

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