Weihnachtsgeld trotz Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers?

Wann ein Angestellter Anspruch auf Weihnachtsgeld trotz Kündigung hat

Das Weihnachtsgeld kommt vielen Arbeitnehmern in Zeiten von permanent steigender Kosten sicherlich besonders recht. Was aber, wenn der Beschäftigte im selben Jahr bereits gekündigt hat? Ob auch dann ein Anspruch auf den vollen Weihnachts-Boni besteht, erfahren Sie hier.

Bekommen gekündigte Arbeitnehmer dennoch Weihnachtsgeld?

Stichtagsklauseln im Arbeitsvertrag

Laut Recherchen des Münchner Merkur sollten Arbeitgeber bei dieser Frage ihren Arbeitsvertrag genauer unter die Lupe nehmen. Dort könnte schwarz auf weiß stehen, ob das ansonsten regelmäßig erbrachte Weihnachtsgeld im Falle einer Kündigung durch den Arbeitnehmer zumindest teilweise ausgezahlt wird.

Ausschluss darüber können sogenannte Stichtagsklauseln geben. Ist eine solche vorhanden, hängt die Auszahlung der Sonderzahlung davon ab, ob die Kündigung vor oder nach dem im Vertrag genannten Stichtag getätigt wurde. Wurde die Kündigung nach dem Stichtag eingereicht, bestehen gute Chancen auf die Auszahlung des Weihnachtsgeldes. Doch das ist nicht die einzige Option.

Entgeltcharakter vs. Belohnungscharakter

So besagt der Entgeltcharakter, dass der Arbeitgeber nur die bis dato geleistete Arbeit für das abgelaufene Jahr honoriert. Dann steht dem Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld zumindest anteilig zu. Beim Belohnungscharakter ist hingegen die Betriebstreue des Arbeitnehmers ausschlaggebend. In diesem Fall ist der Stichtag relevant. Das Weihnachtsgeld wird demnach nur ausgezahlt, wenn der Angestellte bis zu einem bestimmten Stichtag betriebszugehörig war.

Darüber hinaus existiert auch die Form eines Mischcharakters. Dann werden sowohl das reine Entgelt für die vergangenen Monate als auch die Betriebstreue für die Entscheidung über die Auszahlung des Weihnachtsgeldes herangezogen.

Rückzahlung des Weihnachtsgeldes – gibt es das?

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch die Frage, ob es Regularien gibt, nach denen der Arbeitnehmer ein bereits ausgezahltes Weihnachtsgeld zurückzahlen muss. Dies ist nur möglich, wenn eine Klausel im Arbeitsvertrag ausdrücklich darauf hinweist und wenn das vereinbarte Weihnachtsgeld ausschließlich auf der Vereinbarung der Betriebstreue beruht.

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Quelle: merkur.de

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