Wegweisendes Urteil? Kündigung wegen Gender-Verweigerung geht vor Gericht

Warum wurde der Mitarbeiterin gekündigt?

Die Strahlenschutzbeauftragte des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) widersetzte sich der Anordnung ihres Arbeitgebers, in einem Arbeitsschutzdokument durchgehend zu gendern. Daraufhin wurde sie zweifach abgemahnt und dann gekündigt.

Wie lautete das Urteil vor Gericht?

Das Arbeitsgericht Hamburg gab der Klägerin Recht, da sie mit ihrer Gender-Verweigerung gegen keine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen habe.

Wie ist die Gerichtsentscheidung einzuordnen?

Das Urteil könnte eine Blaupause für die Rechtsprechung werden. Auch Organisationen wie der Verein Deutsche Sprache (VDS) begrüßten die Entscheidung im Sinne des Fortbestehens der Verwendung einer korrekten und rechtsverbindlichen Sprache im Arbeitsleben.

Genderpflicht im Arbeitsschutzdokument

Die Frage nach geschlechterbewusstem Sprachgebrauch polarisiert und landet mitunter sogar vor Gericht. So weigerte sich eine Angestellte des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ein Arbeitsschutzdokument durchgehend zu gendern. Daraufhin sprach der Arbeitgeber die Kündigung aus. Im Zuge der von ihr eingereichten Kündigungsschutzklage bekam die Frau jedoch vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Hamburg Recht.

Eine junge Frau schaut in den Laptop und ärgert sich, weil sie in einer Behörde arbeitet und gendern soll. Gender-Verweigerung
InesBazdar / shutterstock.com

Arbeitgeber als Sprachpolizei

Die als Strahlenschutzbeauftragte tätige Mitarbeiterin wollte das Dokument gemäß den Regeln des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit verfassen. Ihr disziplinarischer Vorgesetzter bestand hingegen auf der Verwendung von Gendersprache. Eine Konkretisierung der sprachlichen Vorgabe erfolgte trotz mehrfacher Nachfrage der Beschäftigten nicht. Da sie sich wiederholt den Anweisungen entzog, wurde die Mitarbeiterin zweifach abgemahnt und schließlich vor die Tür gesetzt.

Unabhängig vom biologischen Geschlecht

In der Verhandlung rechtfertigte die Klägerin ihre Vorgehensweise: „Der Strahlenschutzbeauftragte führt ein Amt aus, das unabhängig ist vom biologischen Geschlecht. Allein seine Funktion steht im Vordergrund. Gendern ist hier unangebracht, weil es vom Aufgabengebiet ablenkt. Vor allem aber muss ein sensibler Bereich wie der Strahlenschutz rechtsverbindlich und klar in schriftlichen Anweisungen formuliert sein. Wird zum Beispiel der juristische Begriff ‚ermächtigter Arzt’ durch ‚fachärztliche Person’ ersetzt, ist das Klarheitsgebot verletzt.“

Gericht schiebt Kündigung einen Riegel vor

Das Arbeitsgericht Hamburg erachtete sowohl die Abmahnungen als auch die außerordentliche Kündigung für nicht gerechtfertigt (Aktenzeichen 4 Ca 53/25 sowie 4 Ca 62/25). So habe die Klägerin laut Urteilsspruch „keine außerhalb des Strahlenschutzrechts bestehende arbeitsvertragliche Nebenpflicht verletzt“. Auch wenn die Urteile noch nicht rechtskräftig sind, könnten sie wegweisend für die Rechtsprechung in Bezug auf behördliche Sprachvorschriften werden.

Prominenter Support

Die Kündigungsschutzklage wurde finanziell vom Verein Deutsche Sprache (VDS) getragen. Dessen Gründer und Vorsitzender, Prof. Walter Krämer, betont die Wichtigkeit des Rechts von Arbeitnehmern, korrekte und rechtsverbindliche Sprache verwenden zu dürfen.

Mit dem Urteil des Arbeitsgerichts ist der renommierte Ökonom weitestgehend zufrieden: „Leider wurde in der Urteilsbegründung das Gendern nicht explizit erwähnt, obwohl es die Grundlage für diese Farce war. Dennoch wurde den Abmahnungen und der Kündigung ein Riegel vorgeschoben und die Klägerin konnte nicht zum Gendern gezwungen werden.“

Gefeuert.de macht sich für Ihre Abfindung stark!

Partneranwälte prüfen Ihre Kündigung

Ihnen wurde gekündigt? Holen Sie ohne Kostenrisiko das Bestmögliche mit Gefeuert.de heraus. Je nach Fall ist eine Abfindung, Kündigungsrücknahme, Terminverschiebung oder Wandlung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche möglich. Qualifizierte Partneranwälte prüfen detailliert Ihre Kündigung und beraten Sie telefonisch.

Reichen Sie dazu Ihre Kündigung bei Gefeuert.de ein. Für Sie entstehen dabei keine Anwalts- und Verfahrenskosten. Denn diese werden entweder von uns oder Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Eine Provision für Nichtrechtsschutzversicherte fällt nur im Erfolgsfall an. Sind Sie rechtsschutzversichert? Dann übernehmen wir zusätzlich Ihre Selbstbeteiligung.

Quelle: uepo.de/

DIESEN BEITRAG TEILEN ODER BEWERTEN:
Nach oben scrollen