Arbeitsrecht: Befristeter Arbeitsvertrag
Für viele Beschäftigte, die einen befristeten Arbeitsvertrag eingehen, kann es von großer Bedeutung sein, zu wissen, was rechtlich erlaubt ist und was nicht. Hier erfahren Sie mehr zu den Regelungen.
Laut einer Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung bekamen 2020 40 Prozent aller neu eingestellten Beschäftigten einen befristeten Arbeitsvertrag. Insbesondere davon betroffen seien laut der Studie junge Menschen, Un- und Angelernte sowie Akademiker, Frauen und Personen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit. Auch bestimmte Regionen seien überproportional betroffen.
Es gibt aber auch Situationen, in denen eine Befristung nicht erlaubt ist. Damit möchte der Gesetzgeber Arbeitnehmer vor dem Missbrauch der Befristungen schützen. Die Regelungen dazu finden sich im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
So muss beispielsweise eine Befristung im Arbeitsvertrag schriftlich fixiert werden. Eine mündliche Vereinbarung wäre damit unwirksam. Sobald Beschäftigte ihr Arbeitsverhältnis antreten und es keinen befristeten Vertrag gibt, ist die Person unbefristet angestellt (BAG Az. 7 AZR 198/04).
Befristungen unterstehen bestimmten Bedingungen. So gibt es beispielsweise Befristungen mit einem sachlichen Grund oder sachgrundlose Befristungen. Zu einem sachlichen Grund würde zählen, dass eine angestellte Person einen anderen Mitarbeiter für eine bestimmte Zeit vertritt.
Gibt es diesen aber nicht, darf der Arbeitgeber nur zwei Jahre befristen. Bei neugegründeten Unternehmen und Arbeitnehmern, die über 52 Jahre alt sind, gibt es allerdings Ausnahmen.
Mehr zum Thema befristeter Arbeitsvertrag finden Sie hier.
Hilfe bei Kündigung über Gefeuert.de
Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung bundesweit vertreten. Mit Gefeuert.de können Arbeitnehmer ohne Kostenrisiko das Bestmögliche herausholen. Je nach Fall ist eine Abfindung, Kündigungsrücknahme, Terminverschiebung oder Wandlung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche möglich. Qualifizierte Partneranwälte prüfen detailliert die Kündigung von betroffenen Arbeitnehmern und beraten telefonisch. Dafür müssen Arbeitnehmer einfach ihre Kündigung bei Gefeuert.de einreichen. Für Arbeitnehmer entstehen dabei keine Anwalts- und Verfahrenskosten. Denn diese werden entweder von Gefeuert.de oder der Rechtsschutzversicherung des Arbeitnehmers übernommen. Eine Provision für Nichtrechtsschutzversicherte fällt nur im Erfolgsfall an. Für rechtsschutzversicherte übernimmt Gefeuert.de zusätzlich die Selbstbeteiligung.
Quelle: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung