Wann der Dienstwagen vom Chef zurückverlangt werden darf

Der Firmenwagen als Statussymbol

Wer etwas auf sich hält, fährt mit dem Dienstwagen vor. Ein schickes Firmenfahrzeug ist insbesondere für Führungskräfte das A und O. Doch wie sieht die Rechtslage aus, wenn der Chef das Auto wieder einkassiert? In welchen Fällen das möglich ist und wann der betroffene Arbeitnehmer eine Entschädigung einfordern kann, erfahren Sie hier.

Darf der Arbeitgeber den Dienstwagen wegnehmen?
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Dienstwagen als Teil der Vergütung

In der Regel gehört ein vom Unternehmen zur Verfügung gestelltes Firmenfahrzeug wie das Gehalt und etwaige Sonderzahlungen zum Vergütungspaket. Eine vorzeitige Rücknahme des Dienstwagens wäre somit in den meisten Fällen nicht zulässig. Dennoch müssen auch die diesbezüglichen Arbeitsvertragsregelungen in den Blick genommen werden.

Was sagt die Dienstwagenvereinbarung?

So können die Bestimmungen zum Firmenwagen laut Arbeitsvertrag oder Dienstwagenvereinbarung variieren. Eine Voraussetzung für eine verpflichtende Rückgabe wäre zum Beispiel eine länger andauernde Krankschreibung des Angestellten. Auch die Versetzung eines Außendienstmitarbeiters in den Innendienst kann den Anspruch auf den Dienstwagen nichtig machen.

Firmenwagen-Rückgabe bei Kündigung

Besonders einleuchtend ist die Rückgabepflicht des Firmenfahrzeugs bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses – zumindest, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ausscheiden aus dem Dienst von der Arbeit freigestellt ist. Allerdings muss auch hier ein entsprechender Passus im Arbeitsvertrag vorhanden sein.

Schadenersatz bei ungerechtfertigtem Fahrzeugentzug

Wird die vorzeitige Rückgabe des Dienstwagens hingegen nicht arbeitsvertraglich geregelt, hat der Beschäftigte das Recht, diesen bis zum Ende seiner Unternehmenszugehörigkeit zu nutzen. Bei unberechtigter Wegnahme des Firmenfahrzeugs ist sogar eine Schadenersatzforderung durch den Arbeitnehmer möglich. Die Entschädigungssumme orientiert sich zumeist an dem für die private Dienstwagen-Nutzung zu versteuernden Betrag.

Anspruch auf Dienstwagen ist nicht existent

Übrigens: Ein rechtlicher Anspruch auf den Erhalt eines Firmenwagens ist nicht gegeben. Die Ausnahme bildet lediglich die Missachtung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes. Diese läge vor, wenn mehreren Mitarbeitern einer bestimmten Abteilung ein Dienstwagen zugeteilt wurde, ein gleichgestellter Kollege aber ohne ersichtliche Gründe nicht in den Genuss eines Firmenfahrzeugs kommt.

Privatnutzung nicht immer uneingeschränkt

Doch auch wer einen Dienstwagen sein Eigen nennen darf, muss die entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ganz genau studieren. Dort steht, ob und wie oft das Firmenfahrzeug zur privaten Nutzung gedacht ist. Eine Urlaubsfahrt mit dem Firmen-Pkw sollte sicherheitshalber vorab mit dem Vorgesetzten abgesprochen werden.

Zudem sieht nicht jeder Dienstwagenvertrag vor, dass sich auch Familienmitglieder hinters Steuer setzen dürfen. Insbesondere bei Fahranfängern schiebt der Arbeitgeber gerne einen Riegel vor. Bei vereinbarter Privatnutzung des Firmenautos bestehen Unternehmen unter Umständen auch darauf, dass sich ihre Mitarbeiter an der Versicherung beteiligen.

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Quelle: rheinpfalz.de

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