Pausenregelung am Arbeitsplatz: Kann bei Verstoß gegen die Vorschriften sogar eine Kündigung drohen?

Was Sie über die Pausenzeiten im Büro wissen sollten

Um auf der Arbeit gesund und fit zu bleiben, steht den Beschäftigten in Deutschland die sogenannte Ruhepause zu. Wie lang diese sein darf, wie die praktische Umsetzung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt ist und ob Ihr Vorgesetzter auch Raucherpausen tolerieren muss, erfahren Sie hier.

Kann bei Verstoß gegen die Vorschriften sogar eine Kündigung drohen?
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Wie lange muss eine Pause sein?

Laut § 4 des Arbeitszeitgesetzes steht dem Arbeitnehmer ein klar definiertes Kontingent an Pausenzeiten in Relation zur Dauer der Arbeitszeit zu. Demnach hat ein Angestellter 30 Minuten Ruhepause bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten Ruhepause, wenn er mehr als neun Stunden tätig ist.

Allerdings haben Arbeitnehmer in der Regel keinen Anspruch darauf, die Ruhepausen beliebig zu nehmen. Vielmehr müssen die Pausen jeweils mindestens 15 Minuten lang sein – es sei denn, ein Tarifvertrag oder individueller Arbeitsvertrag sieht eine abweichende Regelung vor.

Pausenzeiten sind kein Wunschkonzert

Auch die Frage nach dem Zeitpunkt der Pause liegt nicht allein in Arbeitnehmerhänden. So können Arbeitgeber im Rahmen ihres sogenannten Direktionsrechtes anordnen, wann Mitarbeiter in die Pause gehen dürfen. In der Praxis sollte diese Pausenvorgabe aber nicht täglich erneuert, sondern als grundsätzlicher Orientierungspunkt für die Belegschaft vorgegeben werden.

Darüber hinaus ist es auch nicht vorgesehen, auf die Pause zu verzichten, um früher nach Hause zu gehen. Dient die Pausenregelung doch der Erholung des Angestellten während der Arbeitszeit und nicht als Verlängerung des Feierabends.

Raucherpausen gibt es nicht on top!

Auch heutzutage gibt es sie noch – Arbeitnehmer, die sich mit einer Zigarette vom Stress erholen wollen. Ein Recht auf Raucherpausen besteht aber nicht. Wer seiner Tabaksucht frönen möchte, muss dies im Rahmen seiner Ruhepausen tun. Hier liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, seinen Mitarbeitern zu erlauben, zum Beispiel eine Pause von 15 Minuten in zwei Rauchereinheiten umzuwandeln. Solange dies von der digitalen Stechuhr erfasst wird, ergeben sich auch keine Nachteile für die Nichtraucher unter den Kollegen.

Wenn die Pause zur Kündigung führt

Fällt ein Arbeitnehmer mehrfach auf, weil er früher in den Feierabend geht oder häufiger als erlaubt zur Zigarette greift, kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Bevor aber die Höchststrafe in Form einer Kündigung ausgesprochen wird, müssten zumeist mehrere Abmahnungen vorausgegangen sein, ohne dass sich das Verhalten des Betroffenen gebessert hätte.

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Quelle: morgenpost.de

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