Mythen rund um die Probezeit

Was wirklich gilt

Um die Probezeit ranken sich so einige Mythen. Das führt auch dazu, dass Beschäftigte in der Probezeit sich meist stärker verunsichert sind als nötig. T-Online und Volksstimme.de sind mithilfe der DPA der Sache auf den Grund gegangen.

bild mythen rund um die probezeit

Was ist dran an den Mythen in der Probezeit?

Einer der größten Mythen ist, dass man in der Probezeit keinen Urlaub nehmen darf. Das ist allerdings nicht richtig. Denn den Urlaub, den man erworben hat, darf man auch nehmen. Den Anspruch auf den vollen gesetzlichen Urlaub hat man allerdings erst nach sechs Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Beschäftigte erwerben jeden vollen Monat den Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs.

Um die Dauer der Probezeit rankt sich ein weiterer Mythos. Die Probezeit muss nicht immer sechs Monate lang sein. Sie darf vielmehr höchstes sechs Monate andauern. Wichtig ist zusätzlich, dass sie befristeten Arbeitsverhältnissen in einem angemessenen Verhältnis zur vereinbarten Dauer des Arbeitsvertrags steht.

Ob man in der Probezeit krank wird oder nicht, kann man oftmals nicht beeinflussen. Trotzdem sollte man nicht gleich in Panik verfallen, dass man gekündigt wird oder kein Geld bekommt. Zwar hat man tatsächlich in den ersten vier Wochen keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, danach erhält man diese aber schon. Es ist natürlich nicht optimal in der Probezeit krank zu sein, aber die meisten Arbeitgeber werden Verständnis dafür haben, sollte es nicht zu häufig vorkommen.

Ein weiterer Mythos betrifft den Mutterschutz. Auch wenn Gegenteiliges kursiert, gilt der Mutterschutz in der Probezeit und somit auch der Kündigungsschutz, auch wenn Gegenteiliges kursiert. Ist man in Mutterschutz, kann eine Kündigung nur mit behördlicher Zustimmung erfolgen.

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