Mitarbeiter gefeuert wegen Verweigerung der Webcam-Pflicht

Niederländisches Gericht entscheidet im Webcam-Urteil pro Arbeitnehmer

Wer im Homeoffice arbeitet, ist mit dem Einsatz einer Webcam bestens vertraut. Doch darf der Arbeitgeber verlangen, diese auch abseits von Meetings permanent anzulassen? Wie heise online berichtet, hat das niederländische Bezirksgericht Zeeland-West-Brabant in einem solchen Fall in Holland zugunsten des Arbeitnehmers entschieden.

Webcam ist bei einer digitalen Konferenz eingeschaltet
fizkes / shutterstock.com

Wegen Ungehorsam gekündigt

Der Mann hatte seit 2019 für eine niederländische Niederlassung des US-Software-Unternehmens Chetu im Vertrieb gearbeitet. Am 23. August 2022 verlangte die Firma von seinem Angestellten von nun an, den gesamten Arbeitstag nicht nur eingeloggt zu bleiben, sondern auch den Bildschirm zu teilen sowie die Webcam in Betrieb zu lassen.

Nachdem der Mitarbeiter dieser Aufforderung mehrfach nicht nachgekommen war, kündigte ihm das Unternehmen drei Tage später wegen angeblicher Arbeitsverweigerung. Dabei hatte der Angestellte zuvor erklärt: „Ich fühle mich nicht wohl dabei, 9 Stunden am Tag von einer Kamera überwacht zu werden. Das ist ein Eingriff in meine Privatsphäre und ich fühle mich sehr unwohl. Sie können bereits alle Aktivitäten auf meinem Laptop überwachen und ich gebe meinen Bildschirm frei.“

Gericht sieht Privatsphäre verletzt

Der Mitarbeiter ging vor Gericht, das in seinem Urteil dessen Logik folgte. So sei die Videoüberwachung ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre ohne rechtfertigenden Grund und nicht vergleichbar mit der Sichtbarkeit eines Mitarbeiters während der Präsenzarbeit im Büro. Das gelte auch dann, wenn die Aufzeichnungen nicht gespeichert würden und das Vorgehen der Firma somit nicht gegen den Datenschutz verstoße.

Die Argumentation einer Arbeitsverweigerung greife demnach nicht, zumal es grundsätzlich keine stichhaltigen Hinweise auf eine tatsächliche Verweigerung der Arbeit geben würde. Darüber hinaus wäre die knappe Form der Kündigung mittels einer Mail nicht ausreichend. In der Folge muss das Unternehmen nun rund 75.000 Euro wegen einer unrechtmäßigen Kündigung zahlen.

Videoüberwachung verstößt gegen Menschenrechte

Die niederländischen Richter legten ihrer Entscheidung ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zugrunde. Im November 2017 hatte dieser festgestellt, dass die Videoüberwachung eines Angestellten am Arbeitsplatz als erheblicher Eingriff in die Privatsphäre gesehen werden müsse.

Ein solcher Eingriff in die Grund- und Menschenrechte bedürfe einer besonderen Legitimation. Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es auch in Deutschland nicht zulässig, einen Mitarbeiter grundlos dauerhaft zu überwachen.

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Quelle: heise.de

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