Kündigung am Arbeitsplatz: Warum Angestellten bevorzugt am Monatsende die Entlassung droht

Zu welchem Zeitpunkt werden die meisten Kündigungen ausgesprochen?

Laut einer statistischen Erhebung feuern deutsche Arbeitgeber ihre Angestellten bevorzugt an einem Montag. Darüber hinaus wird die Kündigung in über 50 Prozent der Fälle am Monatsende auf den Weg gebracht.

Wer ist besonders häufig von Entlassungen betroffen?

In Hinblick auf die Geschlechter sind fast zwei Drittel der gekündigten Personen männlich. Zudem müssen überwiegend ledige Personen ihren Arbeitsplatz räumen.

Worauf kommt es nach einer Kündigung an?

Nach einer Kündigung sollte nicht vorschnell ein Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag unterschrieben werden. Auch sollte Arbeitnehmern bewusst sein, dass sie ab dem Zeitpunkt der Kündigung nur drei Wochen haben, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist wird in der Regel sogar eine unrechtmäßige Entlassung rechtskräftig.

Der Montag als präferierter Kündigungstermin

Kein guter Start in die Arbeitswoche: Laut den Erhebungen eines Verbraucherportals setzen Arbeitgeber ihre Angestellten besonders gern am Montag vor die Tür. Was das Datum betrifft, so wählen Unternehmen häufig die letzten Tage im Monat als Entlassungstermin. Außerdem bringt die Studie hervor, dass insbesondere ledige Männer mit einer Kündigung rechnen müssen.

Kündigungszeitpunkt
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Männerüberschuss in der Kündigungsstatistik

Anhand von 2500 Kündigungsfällen hat das Online-Portal untersucht, an welchen Wochentagen Kündigungen besonders häufig ausgesprochen werden und welche Arbeitnehmergruppen vornehmlich betroffen sind.

So hat sich gezeigt, dass mit 61 Prozent vor allem Männern gekündigt wird, während Arbeitnehmerinnen nur zu 39 Prozent betroffen sind. 46,7 Prozent der Männer und Frauen sind ledig, 45,4 Prozent verheiratet, 7,5 Prozent geschieden und 0,4 Prozent verwitwet.

Kündigungshäufigkeit nach Wochentagen

Auch über den Tag der Entlassung liefert die Auswertung Zahlen. Demnach kündigen Chefs ihren Mitarbeitern besonders gern an einem Montag (23,2 Prozent), gefolgt von Mittwoch (20,6 Prozent), Dienstag (19,8 Prozent), Donnerstag (18,4 Prozent) und Freitag (15,8 Prozent). Auch vor dem Wochenende machen Arbeitgeber nicht halt: 1,4 Prozent werden samstags und 0,8 Prozent sogar sonntags gefeuert.

Außerdem gibt es Unterschiede bezüglich des Zeitpunkts der Kündigung innerhalb des Monats: Mehr als die Hälfte aller Kündigungen (51,6 Prozent) werden zum Monatsende verkündet, 29,5 Prozent in der Monatsmitte und nur 18,9 Prozent in den ersten zehn Tagen eines Monats.

Schlecht gelaunt ins Wochenende

Über diese Erkenntnisse wundert sich die Fachanwältin für Arbeitsrecht, Livia Merla, im Gespräch mit welt.de nicht: „Arbeitgeber nutzen damit den letzten möglichen Zeitpunkt, um die Fristen zu wahren – gerade, wenn die gesetzlichen Kündigungsfristen greifen, also meist vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.“

Was den Wochentag betrifft, so wäre der Freitag tendenziell der schlechteste Tag für eine Kündigung: „Wer dann gekündigt wird, startet mit der Belastung ins Wochenende und hat keine Möglichkeit, zeitnah anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.“ Am Wochenanfang hingegen, so die Juristin, hätten Arbeitnehmer wenigstens die Möglichkeit, bedacht mit der Entlassung umzugehen. Diesbezüglich sollten gekündigte Beschäftigte vor allem drei wichtige Aspekte auf dem Schirm haben:

1. Nicht vorschnell unterschreiben

„Unmittelbar nach Erhalt der Kündigung gilt: Ruhe bewahren und nichts unterschreiben, insbesondere keine Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge“, sagt Merla mit dem Hinweis, dass eine einmal geleistete Unterschrift auch mit juristischer Unterstützung selten anfechtbar ist.

2. 3-Wochen-Frist beachten

Nach dem Erhalt einer schriftlichen Kündigung hat der Arbeitnehmer drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. „Wird diese Frist versäumt, ist die Kündigung in der Regel wirksam – unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit“, so die Arbeitsrechtlerin.

3. Krankmeldungen infolge einer Kündigung

So groß der Frust auch sein mag: Die Juristin rät dringend davon ab, sich nach einer Kündigung unmittelbar krankschreiben zu lassen. Sofern berechtigte Zweifel an der Krankschreibung bestehen, können Arbeitgeber die Gehaltszahlungen einstellen.

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Quelle: welt.de

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