Krankgeschrieben auf dem Weg zur Arbeit – was sagt die Versicherung dazu?

Versicherungsschutz bei Arbeitsaufnahme trotz Krankschreibung

Wer krank ist, geht zum Arzt. Arbeitnehmer benötigen zudem ein Attest, wenn sie nicht mehr arbeitsfähig sind. Manchmal geht es dem Betroffenen aber bereits vor Ablauf der Krankschreibung besser und er möchte wieder tätig werden. Aber greift dann noch der Versicherungsschutz?

Person gibt Krankschrift beim Arbeitgeber ab und arbeitet trotzdem.

Arbeiten trotz Attest erlaubt

Die Antwort lautet ja. Wer vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten hat, darf durchaus wieder arbeiten, wenn er sich dazu in der Lage sieht. Der Versicherungsschutz bleibt weiterhin bestehen, der Arbeitnehmer ist also sowohl kranken- als auch unfallversichert. Das betrifft auch den Weg zur Arbeitsstelle. Wer allerdings mit Corona infiziert ist, muss der Isolationspflicht nachkommen und daher zuhause bleiben.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat allerdings eine Fürsorgepflicht für den Angestellten, der trotz Attest zur Arbeit kommt. So muss er sicherstellen, dass der Mitarbeiter auch tatsächlich wieder einsatzfähig ist. Andernfalls könnte sich der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig machen, sodass bei Unklarheit das Hinzuziehen des Betriebsrats sinnvoll sein kann.

Pflichten des erkrankten Arbeitnehmers

Doch nicht nur der Chef muss sich in einem solchen Fall an die Regeln halten. So hat der Arbeitnehmer mit offenen Karten zu spielen, darf also die Arbeitsunfähigkeit nicht verheimlichen oder Anstrengungen tätigen, die den Krankheitszustand verschlimmern könnten. Grundsätzlich ist es auch ratsam, das Unternehmen vorab zu informieren, wenn man vor Ablauf der Arbeitsunfähigkeit wieder arbeiten gehen möchte.

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Quelle: merkur.de

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