Kann uns der Algorithmus bei der Jobsuche helfen?

KI soll künftig bei Jobauswahl helfen

Viele Arbeitnehmer sind unglücklich mit ihrem Job. Gleichzeitig werden Fachkräfte benötigt. Nach einem Bericht der Wirtschaftswoche soll künftig Künstliche Intelligenz (KI) in Jobportalen sowie sozialen Netzwerken dabei helfen, dass Unternehmen und Arbeitnehmer zusammenkommen.

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“Vielen Menschen ist bewusst geworden, dass sie im falschen Job stecken. Sie wünschen sich eine Stelle, die besser zu ihnen und ihren Lebensumständen passt. Denn beim richtigen Job geht es um viel mehr als nur um ein bestimmtes Aufgabenfeld und eine entsprechende Qualifikation. Deshalb berücksichtigen wir bei StepStone künftig auch viele weitere Faktoren wie zum Beispiel die Motivation und die Persönlichkeit eines Menschen, wenn wir Jobsuchende mit Arbeitgebern verbinden, so Inga Rottländer, Karriereexpertin bei StepStone.

Arbeitnehmer auf Jobsuche müssen künftig keine Liste mit Wünschen mehr ausfüllen. Vielmehr wird es einen Chat-Bot geben. StepStone hat dafür Mya gekauft. Dieser Anbieter für Künstliche Intelligenz soll die Einstellungsprozesse vereinfachen. Nutzer können dann per WhatsApp oder SMS mit Mya kommunizieren. Die KI soll geschickt herausfinden, was dem Jobsuchendem wichtig ist und damit bessere Jobvorschläge machen.

Hilfe bei Kündigung über Gefeuert.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung bundesweit vertreten. Mit Gefeuert.de können Arbeitnehmer ohne Kostenrisiko das Bestmögliche herausholen. Je nach Fall ist eine Abfindung, Kündigungsrücknahme, Terminverschiebung oder Wandlung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche möglich. Qualifizierte Partneranwälte prüfen detailliert die Kündigung von betroffenen Arbeitnehmern und beraten telefonisch. Dafür müssen Arbeitnehmer einfach ihre Kündigung bei Gefeuert.de einreichen. Für Arbeitnehmer entstehen dabei keine Anwalts- und Verfahrenskosten. Denn diese werden entweder von Gefeuert.de oder der Rechtsschutzversicherung des Arbeitnehmers übernommen. Eine Provision für Nichtrechtsschutzversicherte fällt nur im Erfolgsfall an. Für rechtsschutzversicherte übernimmt Gefeuert.de zusätzlich die Selbstbeteiligung.

Quellen:

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