Impfpflicht: Droht bald eine Kündigungswelle in der Gesundheitsbranche?

Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab März

Bis zum 15. März 2020 müssen Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs nachweisen, dass sie entweder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, geimpft oder genesen sind. Doch einige Arbeitnehmer möchten sich nicht impfen lassen. Ihnen kann eine Kündigung drohen.

bild was passiert wenn sich das pflegepersonal nicht impfen laesst 1

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt ab Mitte März unter anderem für Krankenschwestern, Pflegekräfte, Hebammen und Ärzte. Reinigungskräfte oder Küchenmitarbeiter sind ebenfalls eingeschlossen. Laut dem Bayerischen Rundfunk ist die Mehrheit in den Kliniken bereits geimpft. Das betreffe aber nicht alle. So kam bei einer Befragung des Robert Koch-Instituts heraus, dass ungefähr vier Prozent der Beschäftigten im Krankenhaus sich bisher nicht impfen lassen haben.

Bei dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe Südost fragten laut Bayerischen Rundfunk zurzeit zehn bis 15 Mitglieder täglich an, weil sie sich nicht impfen lassen wollen. Die Geschäftsführerin verweise aber auf die Empfehlungen des RKI und der Wissenschaft und spreche sich für die Impfung aus.

Bei den Ungeimpften haben Klinken wohl einen gewissen Spielraum. Das Bundesgesundheitsministerium teilte dem Bayerischen Rundfunk auf Anfrage mit: „Bei Nichtvorlage des Nachweises trotz Aufforderung entscheidet das zuständige Gesundheitsamt nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall über die weiteren Maßnahmen (z.B. ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot) und wird dabei auch die Personalsituation in der Einrichtung berücksichtigen.“

Ausfälle werde es dem Bayerischen Rundfunk zufolge zwar geben, aber eine Welle an Kündigungen erwarten die meisten Kliniken nicht. Von einer Verschärfung der Personalsituation könne man an einigen Krankenhäusern dennoch ausgehen. Infoveranstaltungen und Gespräche sollen das ungeimpfte Personal noch überzeugen.

Gefeuert.de macht sich für Ihre Abfindung stark!

Partneranwälte prüfen Ihre Kündigung

Sie haben eine Kündigung bekommen und möchten nun eine angemessene Abfindung erhalten? Mit Gefeuert.de geht das jetzt ohne Kostenrisiko! Qualifizierte Partneranwälte prüfen detailliert Ihre Kündigung und beraten Sie telefonisch. Reichen Sie dazu Ihre Kündigung bei Gefeuert.de ein. Für Sie entstehen dabei keine Anwalts- und Verfahrenskosten. Denn diese werden entweder von uns oder Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Eine Provision für Nichtrechtsschutzversicherte fällt nur im Erfolgsfall an. Sind Sie rechtsschutzversichert? Dann übernehmen wir zusätzlich Ihre Selbstbeteiligung.

Quelle: br.de

DIESEN BEITRAG TEILEN ODER BEWERTEN:
Nach oben scrollen