Das ändert sich im neuen Jahr für Arbeitnehmer

Änderungen im Jahr 2022

Am 1. Januar 2022 ist es wieder so weit. Für Arbeitnehmer in Deutschland treten ein paar Neuerungen in Kraft. Hier erfahren Sie, was sich für Beschäftigte im neuen Jahr ändert.

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Mindestlohn steigt

Einer der Änderungen für nächstes Jahr ist die Erhöhung des Mindestlohns. Ab dem 1. Januar 2022 steigt dieser von aktuell 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Am 1. Juli 2022 kommt es dann nochmal zu einer Erhöhung. Der Mindestlohn beträgt dann 10,45 Euro die Stunde. Doch es soll noch weitergehen. Die neue Regierung kündigte im Koalitionsvertrag an, den Mindestlohn auf 12 Euro die Stunde anheben zu wollen. Wann es aber so weit sein wird, ist bisher noch unklar.

Höhere Ausbildungsvergütung

Auszubildende werden ebenfalls eine höhere Mindestausbildungsvergütung erhalten. Satt 550 Euro bekommen Auszubildende ab 2022 mindestens 585 Euro im Monat. Die Ausbildungsvergütung steigt im 2. Lehrjahr um 18 Prozent und im 3. Um 35 Prozent.

Elektronische Krankmeldung

Im Gesundheitswesen geht die Digitalisierung mit kleinen Schritten voran. Seit dem 1. Oktober 2021 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital an die Krankenkassen versendet. Bis zum 31. Dezember 2021 gilt allerdings noch eine Übergangsfrist. Ärzte sind demnach ab dem 1. Januar 2022 verpflichtet, die Krankschreibung den Krankenkassen digital zu übermitteln. Ab Juli 2022 muss dann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch direkt an den Arbeitgeber gesendet werden.

Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen

Auch in Sachen Impfungen gibt es neue Regelungen im Jahr 2022. Die neue Regierung hat beschlossen, dass Beschäftigte in Gesundheits- oder Pflegeberufen bis zum 15. März 2022 ihrem Arbeitgeber die Corona-Impfung vorweisen müssen. Ab dem 16. März dürfen dann nur noch diejenigen in solchen Berufen arbeiten, die entsprechende Nachweise vorweisen können.

Online arbeitslos melden

Digitaler wird es auch beim Arbeitsamt. Ab dem 1. Januar 2022 können sich Betroffene bei der Arbeitsagentur online arbeitslos melden. Die persönliche Meldung vor Ort ist dann nicht mehr notwendig.

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Quelle: Impulse.de

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