Ausstempeln vor dem Toilettengang? Urteil aus der Schweiz drückt Arbeitnehmern auf die Blase

Pinkelpausen als WC-Stein des Anstoßes

Um den Gang zur Toilette kommt man an einem langen Arbeitstag im Büro nicht herum. Auch wenn diese Art von Geschäft rein privater Natur ist, gehört es doch eigentlich zum guten Arbeitgeberton, dass sich der Angestellte dafür nicht extra ausstempeln muss – oder doch? Ein Schweizer Gericht hat in einem aktuellen Fall im Sinne des Unternehmens geurteilt. Wie es dazu kam und wie die rechtliche Klo-Lage in Deutschland ist, erfahren Sie hier.

Ausstempeln vor dem Toilettengang? Urteil aus der Schweiz drückt Arbeitnehmern auf die Blase
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Uhrenhersteller nimmt es mit den Arbeitszeiten genau

Im Rahmen einer Überprüfung der Einhaltung von Arbeitsplatzmaßnahmen während der Corona-Pandemie im Jahr 2021, stieß das Büro für Beziehungen und Arbeitsbedingungen in Neuenburg (ORCT) auf ein ganz anderes Thema. So kam während der Kontrolle ans Licht, dass sich die Mitarbeiter des Schweizer Uhrenherstellers Jean Singer et Cie vor ihrem Gang auf das stille Örtchen ausstempeln müssen. Das ORCT sah darin einen arbeitsrechtlichen Verstoß und ging vor Gericht.

Arbeitspausen per Gesetz nicht definiert

Doch im Urteil des Gerichtshofs für öffentliches Recht wurde darauf verwiesen, dass im Gesetz keine eindeutige Definition von Arbeitspausen vorhanden sei. Somit könne ein Arbeitgeber Toilettenpausen auch als Pausenzeiten deklarieren. Allerdings verwies das Gericht darauf, dass die Stempelpflicht Frauen aufgrund ihrer Periode diskriminiere. Diesbezüglich müsse das Unternehmen nachbessern, um geschlechtsspezifischen Nachteilen vorzubeugen.

WC-Phänomen kein Einzelfall

Der Anwalt des Uhrenherstellers, Pascal Moesch, sieht die Vorgehensweise des Unternehmens durch das Urteil bestätigt: „Ob es sich dabei um Toilettenpausen, Essenspausen, Ruhepausen, Telefonpausen oder um einen Spaziergang in der Natur handelt: Unabhängig vom Grund der Pause, muss sie gestempelt werden.“

Bei mindestens drei Firmen wurden solche Praktiken infolge einer Recherche des Schweizer Fernsehsenders RTS festgestellt. Darunter auch zwei Betriebe der renommierten Swatch Group. Die jedoch gelobte Besserung: „Wir werden die Situation in diesen beiden Einheiten unverzüglich an die Standards des Konzerns anpassen.“

Handhabung in Deutschland

In Bezug auf deutsche Toilettengang-Gepflogenheiten gibt Arbeitsrechtlerin Nicole Mutschke im Gespräch mit RTL Entwarnung. Natürlich sei der Gang zum WC eine Unterbrechung der Arbeitszeit, „aber bei einer Toilettenpause geht man natürlich im wahrsten Sinne des Wortes einem dringenden Bedürfnis nach, das man eben auch nur eingeschränkt kontrollieren kann“.

Darüber hinaus hätten deutsche Gerichte auch extrem ausgedehnte WC-Pausen durchgewunken: „Da gibt es sogar Entscheidungen, wo so bis zu 30 Minuten Toilettenzeit am Tag durchaus als okay angesehen wurden.“

Vorsicht beim Rauchen auf Arbeitgeberkosten

Ausgedehnte Raucher- oder Kaffeepausen sind hingegen nicht vom Gesetz gedeckt. Wer hier den Bogen überspannt, begeht unter Umständen Arbeitszeitbetrug. Allerdings, so Mutschke, würden Arbeitgeber bei Kaffeepausen ohne Ausstempeln im Sinne eines geduldeten privaten Austauschs der Mitarbeiter deutlich häufiger ein Auge zudrücken.

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Quelle: rtl.de

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