Der Bahnstreik und die Folgen von Verspätungen am Arbeitsplatz Unpünktliche Mitarbeiter infolge von Gewerkschaftsstreiks

Der Fern- und Nahverkehr ist in manchen Regionen Deutschlands komplett lahmgelegt. Grund dafür ist ein Warnstreik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL). Während deren Mitglieder für mehr Lohn auf die Straße gehen, müssen andere Arbeitnehmer um ihr pünktliches Erscheinen auf der Arbeit bangen. Und das nicht ohne Grund, denn Lohnabzug und sogar eine Kündigung können die Folgen sein.

Bahnstreik und die Folgen von Verspätungen
Maren Winter / shutterstock.com

Unverschuldete Schuld des Arbeitnehmers

Betroffen von den Streiks sind Millionen Pendler, die morgens mit der Bahn zur Arbeit fahren müssen. Dafür können sie nichts. Doch wer wegen ausfallender Zugverbindungen oder Verspätungen am Gleis nicht rechtzeitig am Arbeitsplatz erscheint, muss mit Konsequenzen rechnen.

Ganz gleich, ob Autofahrer wegen Glatteis oder Bahnkunden aufgrund von Zugausfällen nicht pünktlich auf der Arbeitgebermatte stehen – aus arbeitsrechtlicher Sicht sind Beschäftigte für den Fahrtweg selbst verantwortlich. Sie tragen das sogenannte Wegerisiko und können daher von ihrem Chef für die verpasste Arbeitszeit belangt werden.

Arbeitsplatz in Gefahr!

Während Zuspätkommen bei einer Gleitzeitregelung im Betrieb weniger problematisch ist, sind beispielsweise Schichtdienstmitarbeiter nicht so flexibel. Hier können sich Verspätungen je nach Kulanz des Arbeitgebers mehr oder weniger folgenschwer auf den Angestellten auswirken.

Im Idealfall wird erlaubt, die angesammelten Minusstunden einfach nachzuarbeiten. Entspricht das aber nicht der Firmenpolitik oder wurde als Option vertraglich nicht vereinbart, wird stattdessen der Lohn gekürzt. Kommt es jedoch vermehrt zu Verspätungen eines Arbeitnehmers, kann dieser auch abgemahnt und im drastischsten Fall gekündigt werden.

Rechtzeitig zum Hörer greifen

Daher sollte der Beschäftigte alles daran setzen, einen Umgang mit der eingeschränkten Mobilität zu finden. Ist etwa vorab bekannt, dass ein Streik ansteht, ist der Arbeitnehmer in der Pflicht, seinen Vorgesetzten über entsprechende Zugausfälle zu informieren.

Darüber hinaus sollte sich der Betroffene um ein alternatives Verkehrsmittel bemühen, wie etwa die Bildung einer Fahrgemeinschaft oder das Nutzen von Carsharing. Auch ein deutlich früherer Antritt des Arbeitsweges darf im Zweifel vom Arbeitgeber verlangt werden.

Unter Umständen kann auch eine gemeinsame Lösung mit dem Chef gefunden werden. Ein Ansatz wäre die temporäre Verlagerung der Arbeit ins Homeoffice, sofern es die Art der Tätigkeit erlaubt. Auch der Ausgleich von bereits geleisteten Überstunden oder ein kurzfristiger Urlaubsantrag sind denkbar.

Gefeuert.de macht sich für Ihre Abfindung stark!

Partneranwälte prüfen Ihre Kündigung

Ihnen wurde gekündigt? Holen Sie ohne Kostenrisiko das Bestmögliche mit Gefeuert.de heraus. Je nach Fall ist eine Abfindung, Kündigungsrücknahme, Terminverschiebung oder Wandlung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche möglich. Qualifizierte Partneranwälte prüfen detailliert Ihre Kündigung und beraten Sie telefonisch.

Reichen Sie dazu Ihre Kündigung bei Gefeuert.de ein. Für Sie entstehen dabei keine Anwalts- und Verfahrenskosten. Denn diese werden entweder von uns oder Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Eine Provision für Nichtrechtsschutzversicherte fällt nur im Erfolgsfall an. Sind Sie rechtsschutzversichert? Dann übernehmen wir zusätzlich Ihre Selbstbeteiligung.

Quelle: fr.de

DIESEN BEITRAG TEILEN ODER BEWERTEN:
Nach oben scrollen