Kann man per E-Mail gekündigt werden?

Darauf sollten Sie bei einer Kündigung achten

Für Kündigungen sieht der Gesetzgeber feste Regeln vor. Werden diese nicht eingehalten, können Kündigungen anfechtbar sein. Oftmals werden insbesondere Fristen und die Form nicht eingehalten. Bei der Form stellt sich häufig die Frage, wie eine Kündigung verschickt werden muss. Ist eine Kündigung auch per E-Mail möglich?

bild kann man per e mail gekuendigt werden

Kündigungen müssen in Schriftform erfolgen

Für eine Kündigung gilt nach § 623 BGB, dass sie immer in Schriftform erfolgen muss. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Demnach sind Kündigungen per E-Mail aber auch per Fax rechtlich sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ausgeschlossen. Für SMS, WhatsApp-Nachrichten oder ähnliches gilt selbstverständlich das Gleiche.

Die Unterschrift

Nicht nur die Schriftform ist ein Aspekt, wieso Kündigungen erfolgreich angefochten werden können. Es gibt noch viele andere Formalien, die eingehalten werden müssen. So ist beispielsweise eine handschriftliche Unterschrift nach § 126 Abs. 1 BGB notwendig. Diese muss zudem vom Inhaber der Firma oder aber von einer vertretungsberechtigten Person stammen.

Gekündigt per Mail: Was kann ich tun?

Wer die Vermutung hat, dass bei seiner Kündigung nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist, sollte sich rechtlichen Beistand zu suchen. Wichtig ist es, schnell zu handeln. Denn Sie haben nur drei Wochen Zeit, sich gegen die Kündigung zu wehren. Mit dem Zugang der Kündigung beginnt die Frist.

Hilfe bei Kündigung über Gefeuert.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung bundesweit vertreten. Mit Gefeuert.de können Arbeitnehmer ohne Kostenrisiko das Bestmögliche herausholen. Je nach Fall ist eine Abfindung, Kündigungsrücknahme, Terminverschiebung oder Wandlung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche möglich. Qualifizierte Partneranwälte prüfen detailliert die Kündigung von betroffenen Arbeitnehmern und beraten telefonisch. Dafür müssen Arbeitnehmer einfach ihre Kündigung bei Gefeuert.de einreichen. Für Arbeitnehmer entstehen dabei keine Anwalts- und Verfahrenskosten. Denn diese werden entweder von Gefeuert.de oder der Rechtsschutzversicherung des Arbeitnehmers übernommen. Eine Provision für Nichtrechtsschutzversicherte fällt nur im Erfolgsfall an. Für rechtsschutzversicherte übernimmt Gefeuert.de zusätzlich die Selbstbeteiligung.

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