Kündigung des Arbeitsvertrags

Arbeitsvertrag kündigen: So geht’s richtig

Ein neuer attraktiverer Arbeitsplatz oder veränderte Lebensumstände sind oftmals der Grund für eine Kündigung. Doch auch andere Faktoren können eine Rolle spielen. Für die Kündigung des Arbeitsvertrages ist der Hintergrund jedoch egal. Wer sich zu diesem Schritt entschließt, muss bestimmte Regeln einhalten. Was es bei der Kündigung des Arbeitsvertrags zu beachten gibt und welche Kündigungsfristen eingehalten werden müssen, erfahren Sie nachfolgend. Zusätzlich finden Sie ein kostenfreies Muster zum Download weiter unten.

Als Zeichen für die Kündigung des Arbeitsvertrages wurde dieser mehrfach zerrissen.

So bereiten Sie die Kündigung vor

Zunächst einmal sollten Sie sich genau überlegen, ob Sie wirklich kündigen möchten. Vielleicht hilft auch ein Gespräch mit der Familie oder Freunden bei dem Entschluss. Ist die Entscheidung gefallen, wird es Zeit, aktiv zu werden. Für einige Arbeitnehmer kann es hilfreich sein, auch schon an dieser Stelle mit der Suche nach einem neuen Job zu starten. Dazu gehört, dass Sie die Bewerbungsmappe auf den neusten Stand bringen. Aber auch Kontakte zu Headhuntern oder Anmeldungen bei Karriereportalen können hilfreich sein. Wer sich darum gekümmert hat, wie es weitergehen soll, kann sich an die Kündigung selbst machen.

Hinweise zum Kündigungsschreiben

Beim Kündigungsschreiben müssen bestimmte Formalia berücksichtigt werden. Anderenfalls könnte es passieren, dass die Kündigung unwirksam ist. Beispielsweise gehören Name und die Anschrift des Arbeitgebers in das Schreiben. Auch der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung greifen soll, sowie das aktuelle Datum müssen enthalten sein. Um auf Nummer sicher zu gehen, kann der Zusatz “hilfsweise zum nächstmöglichen Termin” Sicherheit geben. Arbeitnehmer sollten zudem daran denken, die Kündigung per Hand zu unterschreiben. Eine gedruckte oder kopierte Unterschrift reicht nach § 126 Abs. 1 BGB nicht aus. Es kann zudem hilfreich sein, darauf hinzuweisen, dass man gerne eine schriftliche Kündigungsbestätigung hätte. Es folgt ein beispielhafter Aufbau:

  1. Briefkopf
    • Name & Anschrift von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  2. Datum
    • Datum des Schreibens oben rechts
  3. Betreff
    • Klare und deutliche Mitteilung, dass es sich um eine Kündigung handelt
    • Falls vorhanden, kann die Personalnummer angegeben werden
  4. Adressat
    • Personalabteilung, Chef/in oder allgemein „Sehr geehrte Damen und Herren“
  5. Kündigungserklärung
    • Kurzer und prägnanter Einleitungstext der deutlich macht, dass es sich um eine Kündigung handelt
    • Kein konjunktiv
    • Bei einer fristlosen Kündigung müssen Sie den Arbeitgeber über den Grund in Kenntnis setzen
  6. Kündigungsfrist
    • Art der Kündigungsfrist ermitteln
    • Danach mitteilen, zu wann gekündigt wird
  7. Zusätzliche Bitten (Arbeitszeugnis)
    • Bestätigung der Kündigung in schriftlicher Form
    • Bitte um Erstellung eines Arbeitszeugnisses
  8. Unterschrift
    • Handschriftliche Unterschrift im Original samt Datum

Kündigungsschreiben Muster

Kündigungsfristen & Arbeitsvertrag

Ein wichtiger Punkt für eine wirksame Kündigung ist die Einhaltung der jeweils gültigen Fristen. Meist findet sich die Kündigungsfrist im Arbeits- oder Tarifvertrag. Ist in diesen keine Frist festgelegt, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB. Arbeitnehmer können demnach das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats kündigen.

Ist nichts anderes vereinbart, kommt es für eine Kündigung seitens des Arbeitgebers hingegen auf die Betriebszugehörigkeit an. Zunächst beträgt die Kündigungsfrist ebenfalls vier Wochen bis zum Fünfzehnten des Monats oder zum Monatsende. Ab zwei Jahren Betriebszugehörigkeit beginnt die Staffelung:

  • zwei Jahre bestanden, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat bis zum Monatsende
  • fünf Jahre bestanden, beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate bis zum Monatsende
  • acht Jahre bestanden, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate bis zum Monatsende
  • zehn Jahre bestanden, beträgt die Kündigungsfrist vier Monate bis zum Monatsende
  • zwölf Jahre bestanden, beträgt die Kündigungsfrist fünf Monate bis zum Monatsende
  • 15 Jahre bestanden, beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate bis zum Monatsende
  • 20 Jahre bestanden, beträgt die Kündigungsfrist sieben Monate bis zum Monatsende

Sollten im Vertrag andere Kündigungsfristen vereinbart sein, dürfen diese den Mitarbeiter nicht schlechter als die gesetzlichen Fristen dastehen lassen.

Kündigungsgespräch

Für den Fall, dass Sie Ihre Kündigung persönlich übergeben oder ein Gespräch suchen, sollte auch dieser Schritt geplant sein. Wichtig ist es, vor allem sachlich und fair zu bleiben. Verbale Abrechnungen sollten unbedingt vermieden werden. Sie können es auch vor dem Spiegel, mit Freunden oder der Familie üben, wenn Sie sich dann sicherer fühlen. Nachdem Sie das Kündigungsschreiben in einem Gespräch überreicht oder die Kündigung postalisch versendet haben, gilt es auch weiterhin freundlich und professionell zu bleiben. Denken Sie an Ihren Lebenslauf und auch das berühmte Sprichwort „Man sieht sich immer zweimal im Leben“. Der ein oder andere Arbeitnehmer hat die Konsequenzen daraus schon erlebt.

Es kommt auch immer wieder vor, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht so gut auseinander gehen. In diesem Fall ist es ratsam, alle Dokumente aufzuheben, die in einem potenziellen Rechtsstreit helfen könnten.

Sperrung beim Arbeitsamt vermeiden

Wer selbst eine Kündigung, ohne eine neue Stelle in Aussicht zu haben, einreicht, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (ALG I). Die Sperrzeit beträgt in der Regel zwischen einer und zwölf Wochen. Wer also mit diesem Gedanken einer Kündigung spielt, sollte die finanziellen Aspekte im Blick haben. In bestimmten Situationen es ist möglich, eine Sperre zu vermeiden. Es ist beispielsweise nicht zumutbar das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, sollte kein Gehalt gezahlt worden sein oder Mobbing ist der Grund für die Kündigung. Wichtig ist jedoch, dass man dies nachweisen kann. Auch gesundheitliche Gründe, die es nicht mehr erlauben, die Tätigkeit auszuführen, können ein Grund sein, der Sperre zu entgehen. Kündigen Arbeitnehmer, weil sie umziehen, um mit ihrem Lebenspartner einen gemeinsamen Haushalt zu begründen oder sich um die Erziehung eines Kindes zu kümmern, haben sie ebenfalls die Möglichkeit, ALG I zu bekommen. Gleiches gilt bei der Pflege eines Familienmitgliedes.

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Häufige Fragen:

Wie schreibe ich eine Kündigung des Arbeitsvertrags?

Eine Kündigung können Sie zum Beispiel so formulieren: Sehr geehrte Frau/Herr X, hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum x.x.x., hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt meiner Kündigung schriftlich. Mit freundlichen Grüßen XY. Vergessen Sie auch nicht das aktuelle Datum sowie die Anschrift des Arbeitgebers

Wie kündige ich richtig?

Bei einer Kündigung müssen bestimmte Formalia berücksichtigt werden. Name und Anschrift des Arbeitgebers, der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam sein soll, sowie das aktuelle Datum müssen in der Kündigung enthalten sein. Arbeitnehmer sollten zudem daran denken, die Kündigung per Hand zu unterschreiben.

Wann muss ich kündigen, wenn ich 4 Wochen Kündigungsfrist habe?

Vier Wochen sind 28 Tage. Soll der Arbeitsvertrag also am 15. Dezember enden, muss die Kündigung spätestens am 17. November dem Arbeitgeber zugehen.

Wie sind Kündigungsfristen für Arbeitnehmer?

Für Arbeitnehmer gilt nach einer vereinbarten Probezeit eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Dies gilt allerdings nur, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

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