Fragen zu Gefeuert.de

Wann kann ich Gefeuert.de nutzen?

Wenn Sie in Deutschland angestellt sind, Ihnen gekündigt wurde und Sie nun eine Abfindung erhalten wollen, können Sie Ihren Fall bei Gefeuert.de einreichen. Ganz egal, ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung handelt. Wichtig ist nur, dass Sie länger als 6 Monate angestellt gewesen sind, die Firma mehr als 10 Mitarbeiter hat und Sie mindestens einen Brutto-Lohn von 1.500 Euro im Monat erhalten haben.

Die Entscheidung liegt bei Ihnen, aber die Vorteile von Gefeuert.de liegen klar auf der Hand. Zunächst entfällt die aufwendige Suche nach einer Kanzlei, die über 20 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht besitzt, und einem qualifizierten Anwalt. Durch den online verfügbaren Service können Sie sich jederzeit anmelden, Ihre Kündigung hochladen und erhalten innerhalb von 24 Stunden nach Anmeldung einen Rückruf von unseren Partneranwälten.

Gefeuert.de ist extrem einfach zu nutzen - die ist Anmeldung nach wenigen Klicks erledigt, alle Informationen sind online verfügbar und viele Fragen erklärt. Nachdem anfängliche Fragen von einem unserer Partneranwälte telefonisch geklärt wurden, setzt Gefeuert.de auf digitale Kommunikationswege und setzt Sie über neue Entwicklungen per E-Mail in Kenntnis.

So sind Sie jederzeit gut informiert und lange Wege oder zeitaufwendige Treffen mit den Anwälten entfallen. Zusätzlich übernimmt Gefeuert.de Ihre eventuell vorhandene Selbstbeteiligung, damit Sie ohne Kostenrisiko Ihre Abfindung einfordern können.

Leider ist dies nicht möglich. Der Service von Gefeuert.de wird nur für Arbeitnehmer im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) angeboten. Laut § 23 KSchG gilt der Kündigungsschutz nicht in Firmen mit zehn oder weniger Mitarbeitern.

Wenn Sie allerdings vor 2004 bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber angestellt worden sind und Ihre Firma mindestens 5 Arbeitnehmer hat, können Sie den Service von Gefeuert.de dennoch nutzen. Für Anstellungen vor 2004 gilt noch der alte Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes ab 5 Arbeitnehmern.

Der Service von Gefeuert.de ist für Sie als Kunde ohne Kostenrisiko, da alle Kosten entweder durch Ihre Rechtsschutzversicherung oder unsere Prozessfinanzierung für Nicht-Rechtsschutzversicherte getragen werden. Da Gefeuert.de bei nicht versicherten Kunden den Prozess finanziert und nur im Erfolgsfall partizipiert, kann unterhalb dieser Schwelle der Service durch die Vielzahl an Fällen nicht wirtschaftlich angeboten werden. Daher kann der Service von Gefeuert.de bei weniger als 1.500 Euro Brutto-Lohn leider nicht ohne Rechtsschutzversicherung genutzt werden.

Wenn die gesetzliche Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung abgelaufen ist, besteht für die Partneranwälte von Gefeuert.de keine Möglichkeit mehr gegen die Kündigung vorzugehen, eine Abfindung oder bessere Konditionen zu erreichen. Die Kündigung ist in der erklärten Form wirksam geworden. Aus diesem Grund können Sie den Service von Gefeuert.de für diese Kündigung nicht mehr in Anspruch nehmen.

Da in der Probezeit der gesetzliche Kündigungsschutz noch nicht greift, ist das leider nicht möglich.

Leider ist dies nicht möglich. Der Service von Gefeuert.de wird nur für Arbeitnehmer im Geltungsbereich des gesetzlichen Kündigungsschutzes angeboten. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) entfaltet seine Wirkung erst nach Ablauf einer Wartezeit von 6 Monaten. Dabei ist nicht die tatsächliche Anwesenheit, sondern der Vertragsbeginn entscheidend.

Ja, können Sie. Auch in diesen beiden Fällen bietet Ihnen Gefeuert.de die Möglichkeit, ohne Kostenrisiko Ihr Recht einzufordern. Eine Erfolgsgarantie gibt es jedoch nicht. Die Kosten werden entweder durch Ihre Rechtsschutzversicherung oder die Prozessfinanzierung von Gefeuert.de finanziert. Im Fall der Finanzierung durch Gefeuert.de wird nur im Erfolgsfall eine Provision fällig. Für die Umwandlung einer fristlosen in eine ordentliche Kündigung beträgt die Provision 25 % des Bruttogehalts, das über Zeitspanne der ordentlichen Kündigungsfrist gezahlt worden wäre. Sollte es zu einer Wiedereinstellung kommen, werden die 25 % auf drei Brutto-Monatsgehälter fällig.

Nein, wir übernehmen keine Fälle, für die bereits ein anderer Anwalt ein Mandat hatte.

Wie melde ich mich an und was wird benötigt?

Um Ihren Fall übernehmen zu können, benötigen wir folgende Daten.

  • Kontaktdaten: Um Sie über den aktuellen Stand Ihres Falles benachrichtigen zu können, benötigen wir eine aktuelle E-Mail-Adresse von Ihnen.
  • Personenbezogene Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden benötigt, um die Zusammenarbeit zwischen Ihnen (als Auftraggeber), den Partnerkanzleien und Gefeuert.de (als Prozessfinanzierer) zu dokumentieren.
  • Rechtsschutzversicherung: Das Hinzuziehen einer Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen den Vorteil, eine mögliche Abfindung in voller Höhe, ohne Abzüge für Verfahrenskosten, zu erhalten. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, geben Sie bitte Ihre Versicherungsdaten an.

Welche Daten von Ihnen erfasst, verarbeitet und ggf. weiter gegeben werden, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung.

Gefeuert.de benötigt folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Unterschriebene Vollmacht
  • Kopien aller Seiten des Kündigungsschreibens
  • Kopien des Briefumschlages (sollten Sie die Kündigung per Post erhalten haben)
  • Kopien der letzten Gehaltsabrechnung
  • Kopien evtl. Abmahnungen

Dokumente können auch noch nach der Anmeldung über das Kontaktformular oder per E-Mail als PDF uns zugesendet werden.

Alle Daten werden bei Gefeuert.de mit größter Sorgfalt behandelt. In den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung erfahren Sie, welche Daten erhoben, verarbeitet und ggf. weiter gegeben werden.

Genau dafür bieten wir Ihnen unseren Service an. Gefeuert.de finanziert alle anfallenden Kosten und erhält nur im Erfolgsfall eine Provision. Dadurch können Sie ohne Kostenrisiko den Erhalt einer Abfindung anstreben.

Bitte melden Sie sich einfach noch einmal mit den korrekten Daten an. Sie erhalten automatisch eine neue Fall-Nummer sowie Vollmacht.

Es kann bis zu 24 Stunden dauern. Bitte kontrollieren Sie auch den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfaches, um auszuschließen, dass die E-Mail dort verloren geht.

Bitte kontrollieren Sie den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfaches. Es kann passieren, dass Bestätigungs-Mails irrtümlich dort abgelegt werden. Wenn Sie auch dort keine Bestätigungs-Mail finden, war Ihre angegebene E-Mail-Adresse möglicherweise nicht korrekt.

Melden Sie sich dann bitte erneut an. Sollten Sie dann immer noch keine Bestätigungs-Mail erhalten, melden Sie das Problem bitte per E-Mail an den Kundenservice: kontakt@coduka.de

Den Anwälten genügt eine Kopie, um eine Abfindung zu erwirken. Gegebenenfalls benötigen Sie die Original-Unterlagen im Laufe des Verfahrens selbst.

Das ist aus Datenschutzgründen leider nicht möglich. Es erspart Ihnen auch Zeit und Weg, wenn Sie uns Ihre Unterlagen per Email an kontakt@coduka.de unter Nennung Ihrer Fallnummer (FB-XXX-XXX-XXX) zukommen lassen.

Eine Anmeldung ist rund um die Uhr möglich. Nach erfolgter Anmeldung bei Gefeuert.de erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden einen Anruf von einem Anwalt unserer Partnerkanzleien.

Gefeuert.de beantwortet Ihre Anfragen per E-Mail zu den Service-Zeiten (Montag - Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr).

Ihre Fall-Nummer (FB-XXX-XXX-XXX) finden Sie auf der anwaltlichen Vollmacht für die Partnerkanzlei und in jeder von Gefeuert.de an Sie verschickten E-Mail.

Beachten Sie bitte, bei jeder Anfrage immer Ihre Fall-Nummer mit anzugeben.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gefeuert.de finden Sie unter Nutzungsbedingungen.

Wie geht es nach der Anmeldung weiter?

Gefeuert.de kontrolliert sorgsam jede Anmeldung sorgsam hinsichtlich unserer Kriterien vor Annahme eines Falles. Zu diesen Kriterien zählen:

  • Drei-Wochen-Frist nach Zugang der Kündigung
  • Brutto-Lohn von mindestens 1.500 Euro im Monat
  • Beschäftigung in einem Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern
  • Dauer der Beschäftigung länger als 6 Monate

Anderenfalls muss Ihre Anmeldung leider abgelehnt werden. Den genauen Grund der Ablehnung finden Sie in der Benachrichtigungs-E-Mail. Bei Fragen zu Ihrer Ablehnung wenden Sie sich bitte an den Kundenservice. Aus Gründen des Datenschutzes erfolgt eine Auskunft zu einzelnen Fällen nur per E-Mail an: kontakt@coduka.de unter Angabe der Fall-Nummer (FB-XXX-XXX-XXX).

Nach Ihrer Anmeldung wird Sie innerhalb von 24 Stunden ein Anwalt der Partnerkanzlei anrufen, um mit Ihnen gemeinsam wesentliche Fragen zu Ihrer Kündigung zu besprechen.

Bitte melden Sie sich, unter Angabe Ihrer Telefonnummer und Fall-Nummer (FB-YXXX-YYY-ZZZ), per E-Mail beim Kundenservice: kontakt@coduka.de. Der Kundenservice kontaktiert dann die zuständigen Anwälte der Partnerkanzlei, damit diese sich bei Ihnen melden.

Je nachdem wie schnell sich die Partneranwälte mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber einigen, kann dies nach wenigen Wochen erledigt sein. Unserer Erfahrung nach gilt dies für die Vielzahl an Fällen. Dennoch besteht aber auch die Möglichkeit eines längeren Verfahrens, das sich gegebenenfalls Monate hinzieht.

Nein, das ist nicht möglich. Gefeuert.de arbeitet ausschließlich mit ausgewählten Partnerkanzleien zusammen.

Sie haben nach der Fallannahme durch die Partneranwälte 14 Tage Zeit, von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Wenn Sie widerrufen, dann sind alle bis dahin angefallenen Aufwände gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) entweder durch die angegebene Rechtsschutzversicherung oder durch Sie zu begleichen.

Was kostet es mich Gefeuert.de zu nutzen?

Für Sie entstehen weder Anwalts- noch Verfahrenskosten, da diese entweder durch Ihre vorhandene Rechtsschutzversicherung oder die Prozessfinanzierung von Gefeuert.de getragen werden. Sind Sie versichert, dann übernimmt Gefeuert.de eine eventuell vorhandene Selbstbeteiligung. Finanziert Gefeuert.de Ihr Verfahren, fällt nur im Erfolgsfall eine Provision an. Das bedeutet, mithilfe von Gefeuert.de können Sie ohne Kostenrisiko eine Abfindung erzielen.

Eine Provision fällt nur im Erfolgsfall an. Erfolgsfälle können sein:

  • eine Abfindung
  • Wiedereinstellung bzw. Rücknahme der Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Umwandlung einer fristlosen in eine ordentliche Kündigung

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in den Nutzungsbedingungen.

Nein, denn die Kosten des Verfahrens werden durch Ihre Rechtsschutzversicherung getragen. Ihre Selbstbeteiligung übernimmt Gefeuert.de für Sie.

In beiden Erfolgsfällen entsteht für Sie kein Kostenrisiko. Die Kosten werden entweder durch Ihre Rechtsschutzversicherung oder die Prozessfinanzierung von Gefeuert.de getragen. Im Fall der Finanzierung durch Gefeuert.de wird nach erfolgreicher Umwandlung, einer fristlosen Kündigung in eine ordentliche, eine Provision in Höhe von 25 % des Bruttogehalts, das über die Zeitspanne der ordentlichen Kündigungsfrist gezahlt worden wäre, fällig. Für den Erfolgsfall einer Kündigungsrücknahme durch den Arbeitgeber (Wiedereinstellung) wird bei Finanzierung durch Gefeuert.de eine Provision von 25 % auf drei Brutto-Monatsgehälter fällig.

Gefeuert.de trägt als Prozesskostenfinanzierer das Risiko des Verfahrens. Das bedeutet, Gefeuert.de finanziert Ihr Verfahren, um im Erfolgsfall eine Provision zu erhalten. Dadurch ist die Nutzung von Gefeuert.de für Sie ohne Kostenrisiko.

Wenn Ihr Fall bereits durch die Partneranwälte von Gefeuert.de angenommen wurde und Sie von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen, dann sind alle bis dahin angefallenen Aufwände gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) entweder durch die angegebene RSV oder durch Sie zu begleichen.

Wenn Ihr Fall bereits durch die Partneranwälte von Gefeuert.de angenommen wurde und Sie kündigen, dann sind alle bis dahin angefallenen Aufwände gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) entweder durch die angegebene RSV oder durch Sie zu begleichen.

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