Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Schnell & schmerzlos: Der Aufhebungsvertrag

Ist auf der Arbeit die Luft raus, ergibt ein Aufhebungsvertrag Sinn. Zumindest, wenn sich Chef und Angestellter – ob fachlich oder persönlich – einfach nicht mehr grün sind. Die Firma kann die Stelle neu besetzen, der Arbeitnehmer kann von Vorteilen wie einer Abfindung profitieren. Was für den Betroffenen außerdem drin ist, aber auch welche Nachteile ein Aufhebungsvertrag mit sich bringt, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Ein Aufhebungsvertrag liegt auf einem Tisch.

Pro & Contra Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag – auch bekannt als Auflösungsvertrag – ist die schnelle Möglichkeit seinen Job ohne Kündigungsfrist zu verlassen. Das ist natürlich besonders von Vorteil, wenn Sie bereits eine neue Stelle in Aussicht haben oder den Schritt in die Selbstständigkeit gehen möchten. Andernfalls könnte es finanzielle Probleme geben, denn das Arbeitsamt verhängt im Falle eines Aufhebungsvertrages eine dreimonatige Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld – es sei denn, der Betroffene kann nachweisen, dass er einer betriebsbedingten Kündigung zuvorgekommen ist. Auch der Betriebsrat wird bei einem Aufhebungsvertrag nicht angehört, genauso wie die Vorschriften zum Kündigungsschutz nicht mehr greifen.

Ein positiver Effekt hingegen ist die Möglichkeit eine faire Abfindung und ein ausgeprägteres Mitspracherecht bei der Anfertigung des Arbeitszeugnisses zu erhalten. In Hinblick auf die Abfindung muss der Arbeitnehmer allerdings in der Lage sein, geschickt zu verhandeln. Ist ein Aufhebungsvertrag erst einmal unterschrieben, sind dessen Bestimmungen später nur sehr bedingt juristisch anfechtbar. Auch deshalb darf der Arbeitgeber, wenn die Initiative zum Aufhebungsvertrag von ihm ausgeht, den Angestellten nicht überrumpeln oder unter Druck setzen.
Vielmehr hat der Arbeitgeber eine schriftliche Hinweispflicht in Bezug auf die Suche nach einer neuen Beschäftigung sowie die Verpflichtung zur Arbeitslosenmeldung bei der Agentur für Arbeit. Ist alles rund hinsichtlich des Aufhebungsvertrages, profitieren beide Seiten und sparen darüber hinaus auch mögliche Gerichtskosten, die im Falle eines Kündigungsschutzprozesses anfallen könnten.

Das gehört in einen Aufhebungsvertrag

Mit dem Vorschlag eines Aufhebungsvertrages können Sie Ihrem Vorgesetzten auch zuvorkommen, wenn er zum Beispiel plant, Sie außerordentlich zu kündigen. Folgende Punkte sind stets in Schriftform im zu verfassenden Vertrag enthalten bzw. könnten optional für Sie oder den Arbeitgeber von Interesse sein:

  • Datum, an dem das Arbeitsverhältnis endet
  • Regelung offener Zahlungen (Gehalt, Weihnachtsgeld, Provision, Urlaubs- oder Überstundenvergütung)
  • Resturlaub
  • Zahlung einer Abfindung
  • Klärung betrieblicher Altersvorsorge (hängt unter anderem von der gewählten Form der Vorsorge sowie der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab)
  • Arbeitszeugnis
  • Wettbewerbsverbot
  • Übergabe der Aufgaben an Mitarbeiter etc.
  • Rückgabe von Dienstwagen, Diensthandy und Dienstlaptop
  • Vermerk, dass das Arbeitsverhältnis aus betrieblichen Gründen oder auf Veranlassung des Arbeitgebers endet, um Sperrzeit beim Amt zu umgehen
  • Unterschrift von Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Berechnung der Abfindung

Eine Abfindung errechnet sich in der Regel aus dem Bruttomonatsgehalt, multipliziert mit 0,5 und der Länge der Betriebszugehörigkeit in Jahren. Dies entspricht dem Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung gemäß §1a Kündigungsschutzgesetz. Dabei ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.
Zudem sorgt bei der Besteuerung einer Abfindung die sogenannte Fünftelregelung dafür, dass der Empfänger keine einmalige hohe Steuerbelastung zu erwarten hat. Wenn Sie wissen möchten, welche Abfindung in Ihrer Situation voraussichtlich zu erwarten ist, empfehlen wir Ihnen, die relevanten Angaben in unseren Abfindungsrechner einzugeben.

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