Was passiert, wenn man sich krankmeldet, um dem Urlaubsstau zu entgehen?
Muss der Chef den Sommerurlaub auf jeden Fall genehmigen?
Müssen Beschäftigte unter Umständen auch im Urlaub arbeiten?
Darf man das Homeoffice nach draußen verlegen?
Wenn der Urlaub zur Kündigungsfalle wird
Viele Arbeitnehmer nehmen in den heißen Sommermonaten ihren wohlverdienten Jahresurlaub. Doch es gibt einiges zu bedenken, wenn man sich keinen Ärger mit dem Chef einhandeln will. Im Gespräch mit dem MDR erklärt der Arbeitsrechtler Silvio Lindemann, welche Aspekte rund um das Thema „Urlaub“ kritisch werden können.

Blaumachen vor Urlaubsantritt
Staumeldungen im Internet könnten dazu verleiten, sich vor dem Urlaub krankzumelden, um dem dichten Verkehr ein Schnippchen zu schlagen. Hier gibt es laut Lindemann keine zwei Meinungen: „Nein, das geht auf keinen Fall. Wer auf so eine Idee kommt, riskiert sogar die fristlose Kündigung. Wenn ich krank mache – auch ohne Schein – egal ob ich einen Krankenschein brauche oder nicht, aber eigentlich gar nicht krank bin, dann ist das Betrug.“
Im Zweifel, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht, handelt sich der Arbeitnehmer sogar eine Strafanzeige ein, da das Unternehmen mit dem Vorwurf eines Entgeltfortzahlungsbetrugs vor Gericht gehen könnte.
Gibt es ein Recht auf Sommerurlaub?
Es soll durchaus vorkommen, dass ein Arbeitnehmer trotz rechtzeitig gestellten Antrags für den Sommerurlaub leer ausgeht. Dazu sagt Silvio Lindemann: „Grundsätzlich habe ich ein Recht auf Sommerurlaub. Aber der Arbeitgeber kann diesen verweigern, wenn es dafür Gründe gibt.“
So könne der Antrag laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verwehrt werden, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen. Dazu zählen unter anderem die Urlaubssperre aufgrund eines Saisonbetriebs (wie bei einer Eismanufaktur oder einem Reiseunternehmen) sowie der Urlaubsvorrang anderer Beschäftigter.
Ackern im Urlaub ist in der Regel ein Tabu
Und wie verhält es sich mit Arbeitsanweisungen während der Urlaubszeit? Hier sind laut Lindemann klare Grenzen gesetzt: „Urlaub ist Urlaub. Da habe ich mit der Arbeit nichts zu tun. Da habe ich ein Recht darauf. Und es gibt sogar eine Pflicht. Das Bundesurlaubsgesetz sagt: Während des Urlaubs darf ich gar nicht arbeiten.“
Allerdings könne es Ausnahmefälle geben, in denen das gelegentliche Beantworten von E-Mails mit dem Vorgesetzten im Vorfeld abgestimmt worden ist. Dabei müsse jedoch stets im Blick behalten werden, dass der Bogen nicht überspannt wird.
Homeoffice am Badesee
Wer an besonders heißen Tagen im Homeoffice schwitzt, könnte versucht sein, die Arbeit im schattigen Park oder am Baggersee fortzusetzen. Das, so Lindemann, geht aber nicht ohne Absprache mit dem Arbeitgeber: „Es kommt darauf an, was vereinbart wurde. Wenn ich echtes Homeoffice habe, also einen Tele-Arbeitsplatz zu Hause, dann ist dieser Arbeitsplatz festgelegt – und nicht am See.“
Ist stattdessen mobiles Arbeiten auch außerhalb der eigenen vier Wände erlaubt, spräche auch nichts gegen den Strand am Badesee. Aufpassen müsse man jedoch in Sachen Datenschutz: „Ich kann mich nicht irgendwo hinsetzen, wo viele Menschen vorbeilaufen und mir auf den Bildschirm schauen können. Geschäftsgeheimnisse müssen geschützt bleiben.“
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Quelle: mdr.de