Betrunken während der Arbeitszeit: Mit welchen Konsequenzen der alkoholisierte Mitarbeiter rechnen muss

Hoch die Tassen am Arbeitsplatz

Während man den Tabakkonsum mit hohen Steuern, Werbe- und Rauchverboten nachhaltig bekämpfen will, gehört das nicht minder gefährliche Trinken von Alkohol insbesondere in Deutschland nach wie vor zum guten Ton. Auch am Arbeitsplatz wird gerne mal das Glas gehoben. Doch wann ist das Maß überschritten? Und wie muss der Chef angesichts eines angetrunkenen Mitarbeiters reagieren?

Alkohol am Arbeitsplatz.
George Rudy / shutterstock.com

Anzahl der alkoholbedingten Arbeitsausfälle so hoch wie nie

Statistische Erhebungen haben ergeben, dass in Deutschland 1,77 Millionen Menschen im Alter zwischen 18 und 64 Jahren alkoholabhängig sind. Dass das Trinken von Alkohol Auswirkungen auf die Gesundheit von Arbeitnehmern und damit auch auf die Wirtschaftlichkeit von Unternehmen hat, belegen die Zahlen der AOK Rheinland/Hamburg. So waren die Krankmeldungen aufgrund von Alkoholkonsum im Jahr 2023 auf einem neuen Höchststand.

Stressbedingtes Alkoholverlangen

Demnach habe es 16 Krankentage auf 100 Versicherte gegeben. Die Dunkelziffer, so die AOK, dürfte weitaus höher sein, da in dieser Statistik lediglich die Krankmeldungen mit Krankenschein erfasst werden. Darüber hinaus belegt die AOK-Statistik, dass insbesondere die Gruppe der Über-60-Jährigen wegen Alkoholproblemen der Arbeit fernbleibt.

Zudem ist die alkoholbedingte Arbeitsunfähigkeit bei männlichen Mitarbeitern dreimal so hoch wie bei deren Kolleginnen. Grundsätzlich geht man davon aus, dass besonders stressintensive Jobs mit wenig Zeit für die eigene Familie das Risiko für Alkoholmissbrauch erhöhen.

Arbeitsunfälle wegen Trunkenheit

Laut der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen beläuft sich der Gesamtanteil der alkoholkranken Arbeitnehmer auf fünf bis sieben Prozent. Außerdem sind 15–25 Prozent aller Arbeitsunfälle auf Mitarbeiter unter Alkoholeinfluss zurückzuführen. Erwiesenermaßen führen bereits 0,3 Promille im Blut zu einem sinkenden Reaktionsvermögen und eingeschränkter Sehstärke. Auch Selbstüberschätzung und Gleichgewichtsstörungen sind mögliche Folgen.

Arbeitgeber in der Pflicht

Konkrete gesetzliche Vorgaben in Bezug auf den Konsum von Alkohol am Arbeitsplatz oder in der Pause gibt es nicht. Allerdings heißt es in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dass es „Versicherten untersagt ist, sich in einen Zustand zu versetzen, in dem sie sich selbst oder andere gefährden könnten.“

Im Interview mit der DGUV betont Rechtsanwalt Jürgen Fleck, dass der Arbeitgeber angehalten ist, rechtzeitig einzuschreiten, wenn ein Mitarbeiter Anzeichen von Arbeitsunfähigkeit aufweist. Die Promillezahl spiele dabei nur eine untergeordnete Rolle, entscheidend wäre die wahrnehmbare Beeinträchtigung der Tätigkeit.

Lohnkürzung, Abmahnung, Kündigung

Im Falle eines Unfalls haftet ein alkoholisierter Arbeitnehmer zumeist selbst. Im Zweifel entfällt dann auch der Versicherungsschutz. Den Vorgesetzten kann jedoch eine Mitschuld treffen, wenn er den Betroffenen wider besseres Wissen nicht rechtzeitig von der Arbeit freigestellt hat. Wirkt der Arbeitnehmer stark alkoholisiert, muss der Arbeitgeber zudem dafür Sorge tragen, dass sein Mitarbeiter sicher nach Hause kommt.

Das schützt diesen jedoch nicht vor Gehaltskürzungen aufgrund der so entstandenen Fehlzeit. Ist keine Besserung in Sicht, können auch eine Abmahnung oder – als letztes Mittel – eine verhaltensbedingte Kündigung die Folge sein.

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Quelle: msn.com

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