Kündigung per Einschreiben

Zugang der Kündigung

Bei Kündigungen kommt es immer wieder zu Fehlern. Insbesondere der verspätete oder nicht nachweisbare Zugang des Dokumentes kann für Probleme sorgen. Denn durch ihn werden viele Faktoren wie die Kündigungsfrist oder die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beeinflusst. Auch die Probezeit kann bereits abgelaufen sein, wenn die Kündigung zu spät eingeht. Die sicherste Übergabe einer Kündigung ist die eigenhändige. Der Eingang erfolgte dann am Tag der Übergabe. Viele Arbeitgeber nutzen jedoch auch den Weg einer Kündigung per Einschreiben.

Ein Briefumschlag mit einer Kündigung wird per Einschreiben versendet.

Einschreibeverfahren

Grundsätzlich gilt, dass weder das Ausstellungsdatum des Dokumentes noch der Poststempel für den Zugang von Bedeutung sind. Wichtig ist das Datum der Zustellung an den Empfänger. Hinzukommt, dass die Beweislast immer bei demjenigen liegt, der die Kündigung ausspricht. Dabei kann es immer passieren, dass sich Fehler in eine Kündigung einschleichen und sie rechtlich unwirksam sein könnte, egal welches Einschreibeverfahren der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer verwendet. Wichtig zu wissen ist, dass eine Kündigung immer erst rechtlich wirksam wird, wenn sie beim Empfänger eingegangen ist. Dies kann mit einem Einschreiben protokolliert werden.

Neben der persönlichen Übergabe kann ein Arbeitgeber die Kündigung auch einfach mit einem normalen Brief per Post schicken. Dies ist jedoch die unsicherste Methode, denn ab und zu gehen Briefe auch mal verloren und der Eingang wird im Gegensatz zum Einschreiben nicht dokumentiert. In der Regel gilt der Brief zu dem Zeitpunkt als zugegangen, an dem mit einer Leerung des Privatbriefkastens durch den Empfänger gerechnet werden kann. Wirft der Briefträger die Post am Abend ein, kann man also mit der Zustellung am nächsten Morgen rechnen.

Einwurf-Einschreiben

Eine Form des Einschreibens ist das Einwurf-Einschreiben. Bei dieser Art der Zustellung übernimmt der Briefträger die Zeugenfunktion. Höchstrichterlich ist immer noch nicht entschieden, ob der Absender den Zugang des Schriftstücks im Fall eines Streites nachweisen kann. Die Gerichte sind in diesem Fall unterschiedlicher Meinung. Einige argumentieren, dass der Auslieferungsbeleg kein ausreichender Beleg für den erfolgreichen Zugang ist. Durch Lebenserfahrung wisse man, dass Sendungen verloren gehen oder auch mal in einem falschen Briefkasten landen.

Übergabe-Einschreiben

Beim Übergabe-Einschreiben erhält der Angestellte oder auch der Arbeitgeber die Kündigung, wenn eine Unterschrift geleistet wird. Aber auch das ist nicht so sicher, wie mancher vielleicht denkt. Denn ist der Empfänger nicht anwesend, bekommt dieser eine Benachrichtigung. Der Zugang des Kündigungsschreibens erfolgt erst, sobald der Betroffene das Dokument bei der Post abholt.

Einschreiben mit Rückschein

Bei dem Einschreiben mit Rückschein bestätigt der Empfänger den Zugang des Dokumentes. Aber auch hier gilt: Ist der Empfänger abwesend, erhält dieser eine Benachrichtigung und der Zugang ist nicht erfolgt. Holt der Empfänger die Kündigung nicht von der Post ab, wird diese wieder zurückgeschickt.

Wichtig zu wissen ist, sollte der Empfänger die Kündigung per Einschreiben verweigern, wird dieses vermerkt und die Kündigung gilt als zugegangen.

Kündigung im Urlaub

Eine Kündigung kann auch dann zugehen, wenn der Arbeitnehmer im Urlaub ist. Sobald das Dokument im Briefkasten liegt und eigentlich mit einer Leerung gerechnet werden müsste, gilt die Kündigung als zugegangen, auch wenn man verreist ist. Es kommt nur darauf an, ob der Empfänger die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat. Etwas anderes gilt nur, wenn dem Arbeitnehmer die Urlaubsadresse bekannt ist (BAG, AZ: 2 AZR 224/11). Ist der Arbeitnehmer im Urlaub, während die Kündigung zugeht, kann aber auf Anfrage bei Gericht, die Klagefrist verlängert werden. Gleiches gilt bei längeren Krankenhausaufenthalten.

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Häufige Fragen

Wird eine Kündigung per Einschreiben geschickt?

Eine Kündigung muss nicht per Einschreiben geschickt werden. Sie kann genauso gut persönlich übergeben oder per Brief zugestellt werden.

Welches Datum zählt bei einer Kündigung per Post?

Für eine Kündigung zählt das Datum, an dem der Brief zugestellt wurde oder mir einer Leerung des Briefkastens gerechnet werden kann.

Wie muss die Kündigung zugestellt werden?

Eine Kündigung kann durch die persönliche Übergabe als zugestellt gelten oder aber sobald sie per Post zugeht. Hier ist allerdings der Arbeitgeber, wenn er die Kündigung ausspricht, in der Beweispflicht, dass das Dokument auch wirklich zugegangen ist.

Was zählt bei einer Kündigung, der Poststempel?

Maßgeblich ist für eine Kündigung nicht der Poststempel, sondern das Datum, an dem die Kündigung dem Empfänger zugeht.

Ist eine Kündigung per Einschreiben rechtskräftig?

Sofern die Kündigung dem Empfänger per Einschreiben zugeht, ist sie rechtskräftig. Sollte der Empfänger aber nicht zu Hause sein oder der Brief verloren gehen, ist die Kündigung möglicherweise vor Gericht nicht rechtskräftig. Weiterhin kann die Kündigung auch durch weitere Fehlerquellen nicht rechtskräftig sein.

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