Das passiert mit Überstunden nach der Kündigung

Überstundenregelung

Niemand ist dazu verpflichtet, Überstunden zu leisten, wenn es keine Vereinbarung darüber gibt. Dennoch erwarten viele Arbeitgeber das von ihren Mitarbeitern. Wer Überstunden macht, sollte aber aufpassen. Denn die Mehrarbeit wird nur vergütet, wenn sie vom Chef angeordnet ist. Grundsätzlich ergibt sich die Regelarbeitszeit aus dem Arbeitsvertrag. Allerdings können auch Tarifverträge, Kollektivverträge, eine Betriebsvereinbarung oder Gesetze zum Schutz einzelner Arbeitnehmergruppen, wie zum Beispiel von Jugendlichen und Schwangeren, maßgeblich für die Arbeitszeit sein. Arbeitet man auf Anweisung mehr, hat man auch nach einer Kündigung einen Anspruch darauf, dass die angefallenen Überstunden abgegolten werden.

Eine Person zeigt mit Ihrer linken Hand auf Ihre Armbanduhr und möchte gerne wissen, was mit den Überstunden nach der Kündigung passiert.

Überstundenvergütung: Darauf sollten Sie achten

Den Anspruch auf Abgeltung Ihrer geleisteten Arbeit verlieren Sie nicht, egal ob Sie ordentlich oder außerordentlich gekündigt wurden. Wie diese abgegolten werden, steht in den meisten Fällen im Arbeitsvertrag. So oder so darf die maximale Arbeitszeit laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht mehr als 48 Stunden in der Woche betragen. Wenn es sich um eine vorübergehende Mehrarbeit mit Ausgleich handelt, sind 60 Stunden pro Woche als Obergrenze festgelegt. Gibt es keine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag, muss der Arbeitnehmer keine Überstunden machen. Wichtig ist: Führen Sie immer einen Nachweis über die geleisteten Überstunden! Seien Sie zudem skeptisch, wenn Ihnen eine sogenannte Ausgleichsquittung vorgelegt wird. Unterschreiben Sie diese, erklären Sie alle Ansprüche für abgegolten und dazu zählen auch Überstunden.

Überstundenvergütung als Teil der Abfindung

Arbeitnehmer sollten Ihre Überstunden nach einer Kündigung immer geltend machen, insbesondere wenn es zu einer Kündigungsschutzklage kommt. Denn so kann eine höhere Abfindung ausgehandelt werden. Einigt man sich umfassend mit dem Arbeitgeber im Rahmen dieser einmaligen Sonderzahlung, erlöschen alle anderen Ansprüche eines Arbeitnehmers. Dadurch dass die Abfindung sozialabgabenfrei ist, entsteht auf diesem Wege ein finanzieller Vorteil. Bei der separaten Geltendmachung der Überstunden sieht es nämlich ganz anders aus.

Diese Schwierigkeiten können auftreten!

Um Überstunden geltend zu machen, müssen Arbeitnehmer allerdings eine weitere Hürde überwinden. Denn häufig sind in den Arbeitsverträgen Ausschlussfristen enthalten. Wenn die Ansprüche danach nicht innerhalb einer bestimmten Zeit geltend gemacht werden, verfallen sie. Aber wie so vieles in Arbeitsverträgen muss auch die Ausschlussfrist nicht unbedingt wirksam sein, etwa weil Gesetzesänderungen noch nicht berücksichtigt wurden. In diesem Fall besteht selbstverständlich weiterhin ein Anspruch auf Ausgleich der Überstunden weiterhin einberechnet werden. Es gilt dann grundsätzlich nur die gesetzliche Regelverjährung von drei Jahren.

Ausschlussfristen können unwirksam sein!

Denken Sie auch daran, dass Tarifverträge solche Regelungen beinhalten können. Auch nicht nur deswegen ist es wichtig, den Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und der eigenen Gewerkschaft zu kennen.
Überstunden sammeln sich jedoch oftmals über mehrere Monate an. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darf daher eine Ausschlussfrist nicht unter drei Monaten liegen (Az. 5 AZR 52/05). Ausschlussklauseln können zusätzlich beinhalten, dass die Ansprüche des Mitarbeiters gerichtlich geltend gemacht werden müssen. Dafür reicht allerdings schon die (allgemeine) Erhebung einer Kündigungsschutzklage (BAG, Az. 5 AZR 429/07).

Vergütung und Freizeitausgleich

Die meisten Arbeitgeber ziehen es vor, ihren Mitarbeitern für geleistete Überstunden einen Freizeitausgleich, statt einer Vergütung anzubieten. Zum einen sparen sie damit Geld und zum anderen kommen die Angestellten zu mehr Erholung. In der Regel sind Überstunden aber vom Arbeitgeber zusätzlich zu bezahlen, es sei denn, der Arbeits- oder Tarifvertrag sieht dies z.B. mit einer Gleitzeitregelung anders vor.

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Häufige Fragen

Wann verfallen Überstunden bei Kündigung?

Wann Überstunden verfallen, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Grundsätzlich gilt die gesetzliche Regelverjährung von drei Jahren. Es kann aber sein, dass eine Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag festgesetzt ist. Diese muss mindestens drei Monate umfassen. Kann ich meine Überstunden bei

Kündigung abfeiern?

Grundsätzlich können Überstunden auch als Freizeitausgleich genommen werden, wenn dies im Arbeitsvertrag verankert ist.

Was passiert mit den Überstunden nach Kündigung?

In diesem Fall müssen die Überstunden entweder durch einen Freizeitausgleich oder eine Ausgleichszahlung abgegolten werden. Wie dies geschieht, ist meist im Arbeitsvertrag oder in der Kündigungserklärung geregelt.

Wie werden Überstunden bei Kündigung ausgezahlt?

Die Kompensation von Überstunden sind im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.

Was ist besser: Überstunden auszahlen oder abfeiern?

Zwar erhalten Sie genauso viel Geld wie für eine reguläre Arbeitsstunde. Das Problem liegt aber in der Besteuerung. Denn je mehr Stunden Sie geleistet haben, desto höher wird auch der Steuersatz. Daher bleibt oftmals weniger Geld übrig. Sie sollten daher genau nachrechnen, ob es sich lohnt.

Wann verfällt der Anspruch auf Überstunden?

Die regelmäßige Verjährungsfrist liegt bei drei Jahren, solange im Arbeitsvertrag der Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist.

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