Arbeitsbereitschaft

Arbeitsbereitschaft

Das Arbeitsrecht kennt unterschiedliche Formen der Bereitschaft. Eine dieser Formen ist die Arbeitsbereitschaft. Doch was bedeutet Arbeitsbereitschaft eigentlich? Das Bundesarbeitsgericht definierte die Arbeitsbereitschaft „als Zeit wacher Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung” (BAG, 12.12.2012, 5 AZR 918/11). Der Arbeitnehmer ist am Arbeitsplatz, muss aber in dieser Zeit nicht arbeiten und nimmt bei Bedarf seine Tätigkeit auf. Demnach befindet sich beispielsweise ein Kassierer an der Supermarktkasse in Arbeitsbereitschaft, wenn kein Kunde im Laden ist.

bild arbeitsbereitschaft

Gilt Arbeitsbereitschaft als Arbeitszeit?

Arbeitsbereitschaft ist Arbeitszeit und demnach auch vollumfänglich in die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit einzubeziehen. In der Regel sind dies bis zu acht Stunden pro Werktag und bis zu 48 Stunden pro Woche. Kommen Arbeitnehmer über die acht Stunden pro Tag, müssen Arbeitgeber ihnen einen Zeitausgleich gewähren. Es kann aber auch sein, dass der Tarif- oder Arbeitsvertrag dies anders regelt. Oftmals besteht auch die Möglichkeit, sich die Überstunden auszahlen zu lassen oder diese auf ein Langzeitkonto zu überführen.

Vergütung bei Arbeitsbereitschaft

In der Regel muss die Arbeitsbereitschaft „normal“ vergütet werden. Es kommt allerdings auch vor, dass Tarif- oder Arbeitsverträge für diese Zeit eine geringere Vergütung vorsehen, da Arbeitnehmer während der Arbeitsbereitschaft eine geringere Belastung als üblich haben. Auch Betriebsvereinbarungen können möglicherweise die Vergütung der Arbeitsbereitschaft regeln. Gibt es solche speziellen Vereinbarungen nicht und es ist nichts zu tun, zahlt der Arbeitgeber.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst?

Formen der Bereitschaft gibt es mehrere. Darunter fallen beispielsweise die Rufbereitschaft, die Arbeitsbereitschaft und der Bereitschaftsdienst. Diese Begriffe werden häufig durcheinandergeworfen. So ist beispielsweise der Bereitschaftsdienst etwas völlig anderes als die Arbeitsbereitschaft. Denn der Arbeitnehmer befindet sich beim Bereitschaftsdienst zwar im Betrieb oder in der Nähe, muss sich aber nicht am Arbeitsplatz selbst aufhalten. Ihm ist freigestellt, was er in der Zeit macht. Im Blick haben muss er allerdings, ob Arbeitsbedarf besteht oder nicht, um bei Bedarf möglichst schnell die Arbeit aufnehmen zu können. Bereitschaftsdienst gilt wie die Arbeitsbereitschaft als Arbeitszeit und muss vergütet werden. Auch für den Bereitschaftsdienst kann durch einen Arbeits- oder Tarifvertrag eine geringere Vergütung als für „normale“ Arbeitszeit festgelegt sein. Mehr zum Thema finden Sie im Artikel „Bereitschaftsdienst“.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft?

Arbeitnehmer, die in Rufbereitschaft sind, dürfen sich im Gegensatz zur Arbeitsbereitschaft und zum Bereitschaftsdienst an einem beliebigen Ort aufhalten. Bei der Rufbereitschaft ist nur wichtig, dass der Arbeitnehmer erreichbar ist und innerhalb kurzer Zeit seine Arbeit aufnehmen kann. Rufbereitschaft gilt anders als Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) als Ruhezeit. Erst wenn der Arbeitnehmer gerufen wird und seine Tätigkeit aufnimmt, gilt diese als Arbeitszeit. Weitere Informationen finden Sie im Artikel „Rufbereitschaft“.

Gefeuert.de macht sich für Ihre Abfindung stark!

Partneranwälte prüfen Ihre Kündigung

Ihnen wurde gekündigt? Holen Sie ohne Kostenrisiko das Bestmögliche mit Gefeuert.de heraus. Je nach Fall ist eine Abfindung, Kündigungsrücknahme, Terminverschiebung oder Wandlung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche möglich. Qualifizierte Partneranwälte prüfen detailliert Ihre Kündigung und beraten Sie telefonisch. Reichen Sie dazu Ihre Kündigung bei Gefeuert.de ein. Für Sie entstehen dabei keine Anwalts- und Verfahrenskosten. Denn diese werden entweder von uns oder Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Eine Provision für Nichtrechtsschutzversicherte fällt nur im Erfolgsfall an. Sind Sie rechtsschutzversichert? Dann übernehmen wir zusätzlich Ihre Selbstbeteiligung.

Häufige Fragen

Ist Arbeitsbereitschaft Arbeitszeit?

Arbeitsbereitschaft ist Arbeitszeit und demnach auch vollumfänglich in die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit einzuberechnen.

Wie wird Arbeitsbereitschaft bezahlt?

In der Regel muss die Arbeitsbereitschaft „normal“ vergütet werden. Es kommt allerdings auch vor, dass Tarif- oder Arbeitsverträge für diese Zeit eine geringere Vergütung vorsehen, da Arbeitnehmer während der Arbeitsbereitschaft eine geringere Belastung als üblich haben.

DIESEN BEITRAG TEILEN ODER BEWERTEN:
Nach oben scrollen