Mit wie viel Prozent wird eine Abfindung versteuert?

Die Abfindung – nicht steuerfrei!

Wer glaubt, dass der Staat bei einer Abfindung nicht die Hand aufhält, ist auf dem Holzweg. Seit 2006 wird die Abfindungszahlung nämlich als außerordentliche Einkunft im vollen Umfang versteuert. Allerdings gibt es einige Vorteile für den Steuerzahler. Was es in diesem Zusammenhang mit der vielzitierten Fünftel-Regelung auf sich hat und was es sonst noch über die Abfindung zu wissen gibt, erfahren Sie hier.

bild mit wieviel prozent wird eine abfindung versteuert

Wer erhält überhaupt eine Abfindung?

Eine Kündigung ist selten schön. Weder für den Arbeitgeber noch für den Betroffenen. Da kommt eine Abfindung doch gerade recht. Dennoch ist die Entschädigungszahlung nicht immer angezeigt. Vielmehr muss die Möglichkeit einer Abfindung in Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen niedergeschrieben sein. Ganz im Sinne des Arbeitgebers ist eine Abfindung zum Beispiel auch bei Aufhebungsverträgen – besteht doch so die Möglichkeit, die Kündigung nicht vor Gericht verhandeln zu müssen. Ausschlusskriterien für eine Abfindung hingegen sind eine Änderungskündigung, ein Betriebsübergang oder die Aufnahme einer anderen Tätigkeit innerhalb des Unternehmens, da diese Gegebenheiten nicht als aufgelöstes Dienstverhältnis gelten.

Wie hoch ist eine Abfindung?

Mit welcher Abfindungshöhe der Einzelne rechnen darf, lässt sich nicht pauschal beantworten. Wird der Betrag individuell in einem Arbeitsvertrag festgehalten, ist natürlich eine gute Portion Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers gefragt. Als Faustregel gilt: Abfindung ist gleich Bruttogehalt x 0,5 x Länge der Betriebszughörigkeit in Jahren. Dies entspricht auch der Berechnung, die einem Arbeitnehmer laut Gesetz zugutekommt, wenn die Firma ihn betriebsbedingt kündigt. In der Regel ist ein Betrag von bis zu zwölf Monatsverdiensten festzusetzen. Je nach Alter und Betriebszughörigkeit kann sich dieser Wert nach § 10 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) auch noch erhöhen:

  • Bei Arbeitnehmern, die über 50 Jahre alt sind und die mindestens 15 Jahre Betriebszugehörigkeit innehaben, werden bis zu 15 Monatsverdienste angerechnet
  • Bei Arbeitnehmern, die über 55 Jahre alt sind und die mindestens 20 Jahre Betriebszugehörigkeit innehaben, sind es bis zu 18 Monatsverdienste
  • Kein Anspruch auf eine erhöhte Abfindung haben Arbeitnehmer, die 65 Jahre oder älter sind, also das Lebensalter der Regelaltersrente erreicht haben

Die Regularien der Fünftelregelung

Eine Abfindung ist in seiner Funktion als Entschädigung für den gekündigten Arbeitnehmer ein finanzielles und seelisches Trostpflaster. Damit dieses auch seine Wirkung zeigt, müssen auf eine Abfindung keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings freiwillig Krankenversicherte. Diese müssen nach Erhalt einer Abfindung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nachzahlen.

Da die Abfindung nicht wie ein übliches Gehalt regelmäßig bezahlt wird, sondern zu den außerordentlichen Einkünften gehört, kann die Abfindung nach der Fünftelregelung besteuert werden. Diese beinhaltet, dass zwar die volle Abfindungssumme versteuert wird, sich aber nur ein Fünftel davon auf den Steuersatz auswirkt.

Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Fünftelregelung ist, dass die Abfindung vollständig innerhalb eines Kalenderjahres ausgezahlt wird. Außerdem muss die Abfindung zusammen mit den realen Einkünften des Kalenderjahres größer sein als die realen Einkünfte addiert mit den wegfallenden Einkünften durch die Kündigung. Je mehr Geld Sie inklusive Abfindung verdienen und je größer der Unterschied zwischen Abfindung und Gehalt ist, desto attraktiver ist die Steuerersparnis.

Abfindung versteuern – Abfindung einreichen bei der Steuererklärung

In der Regel führt der ehemalige Arbeitgeber die Steuern der Abfindung ab und prüft dabei zugleich, ob eine Fünftelregelung möglich ist. Steht die Steuererklärung des betroffenen Arbeitnehmers an, hat dieser die Abfindung in Anlage N einzutragen. Idealerweise reicht man eine Kopie des Aufhebungsvertrags sowie die Abfindungsvereinbarung mit ein. In den meisten Fällen kann aber auch nachträglich nachgewiesen werden, ob die Fünftelregelung angewendet wurde.

Abfindung & betriebliche Altersvorsorge

Seit 2018 ist es laut Betriebsrentenstärkungsgesetz erlaubt, die Abfindung steuerfrei in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Das gilt für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds, allerdings nur, wenn der jeweilige Höchstbetrag nicht durch andere Beiträge ausgeschöpft ist. Dabei sollte man aber auch wissen, dass die Auszahlung der jeweiligen Betriebsrente wiederum komplett zu versteuern ist.

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