Was passiert, wenn sich das Pflegepersonal nicht impfen lässt

Impfpflicht

Bundestag und Bundesrat haben bereits die Impfpflicht für Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen beschlossen. Sie wird am 15. März in Kraft treten. Doch den Einrichtungen bereitet dies Sorge.

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Durch die Impfpflicht könnte es noch mehr Mangel an Personal in Krankenhäusern und Pflegeheimen geben. Darüber berichtete kürzlich der Bayerische Rundfunk. Wer sich nicht impfen lässt, darf ab dem 15. März nicht mehr in solchen Einrichtungen arbeiten. Die Impfung gilt dann als Voraussetzung für den Zugang zu der Arbeit. Dies gilt für alle Personen, die in einer solchen Einrichtung arbeiten. Die Regelung gilt für Küchenpersonal gleicherweise wie für Pflegekräfte.

Eva von Vitinghoff-Scheel ist für Pflegeeinrichtungen des Landkreises Würzburg verantwortlich und fürchtet laut dem Bayerischen Rundfunk, dass gerade bei den Reinigungskräften viel Personal ausfallen werde. Diese Beschäftigten hätten die Möglichkeit auch woanders zu arbeiten. Wenig Verständnis habe sie auch dafür, dass Ungeimpfte dennoch weiterhin mit einem Schnelltest die Einrichtungen besuchen dürften.

Kündigung will sie nicht aussprechen. Dafür seien die Beschäftigten zu wichtig. Konkret handele es sich um 13 ungeimpfte Beschäftigte. Man hoffe, dass diese sich noch impfen lassen, so Vietinghoff-Schell.

Alexander Schraml, Vorstand des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg und Vorsitzender des Bundesverbandes der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen, betont, er habe Verständnis, wenn sich Beschäftigte dem Druck nicht beugten. Er verstehe durchaus, wenn Betroffene sagen, dass dies eine Missachtung des Berufsstandes und nicht akzeptabel sei.

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Quelle: br.de

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