Sommerurlaub olé! Was Arbeitnehmer beachten müssen

FAQ

Muss man im Urlaub für den Chef erreichbar sein?

Nein. Sofern im Arbeitsvertrag nicht anders geregelt, ist Freizeit auch als solche zu behandeln.

Besteht ein Anspruch auf Urlaubsgeld?

Urlaubsgeld ist grundsätzlich eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die aber auch im Arbeits- oder Tarifvertrag verpflichtend festgehalten werden kann.

Was passiert mit den Urlaubstagen, wenn man krank wird?

Mit einem Attest vom Arzt kann man sich im Falle einer Krankheit die Urlaubstage wieder gutschreiben lassen.

Wie verhält es sich mit der Anzahl der Urlaubstage bei einem Jobweschsel?

Die bereits genommenen Urlaubstage werden auf das Urlaubskonto beim neuen Arbeitgeber übertragen.

Haben auch Minijobber einen Anspruch auf Urlaub?

Ja. Der gesetzliche Mindesturlaub steht auch Minijobbern zu, muss aber auf die Anzahl der Arbeitstage pro Woche heruntergerechnet werden.

Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern in der Urlaubszeit

Die meisten Beschäftigten nehmen ihren Jahresurlaub in der Sommer-Hochsaison. Doch nicht nur die Reisevorbereitungen sollten sorgfältig geplant werden. Auch aus arbeitsrechtlicher Sicht gibt es einige Grundregeln zu beachten. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Urlaubsratgeber-Sommerurlaub
Pla2na / shutterstock.com

1. Freizeit ist keine Arbeitszeit

In Zeiten permanenter Verfügbarkeit könnte man meinen, dass sogar im Urlaub die Erreichbarkeit an erster Stelle steht. Doch das ist ein Irrglaube. Sofern es keine ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag gibt, darf das Diensthandy getrost zuhause gelassen werden.

2. Besteht ein Anspruch auf Urlaubsgeld vom Chef?

Ganz gleich, wohin die Reise geht – besonders entspannt ist der Urlaub, wenn man nicht jeden Euro umdrehen muss. Manche Unternehmen sehen das genauso und gewähren ihren Beschäftigten ein Urlaubsgeld. Doch dieser Obolus ist stets eine freiwillige Angelegenheit des Arbeitgebers. Ein Anspruch existiert lediglich dann, wenn es der Arbeits- oder Tarifvertrag hergibt.

Als Sonderfall gilt zudem die sogenannte betriebliche Übung. So entsteht ein Recht auf Urlaubsgeld, wenn der Arbeitgeber mindestens über drei Jahre hinweg wiederholt und vorbehaltlos in die Reisekasse der Angestellten einzahlt.

3. Krankschreibung im Urlaub

Wenn man im Urlaub krank wird, ist die Erholung schnell dahin. Die gute Nachricht: Wer ein Attest vom Arzt vorlegen kann, bekommt die entsprechenden Urlaubstage wieder gutgeschrieben. Allerdings nur, wenn die Erkrankung grundsätzlich zur Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten geführt hätte, wie etwa, wenn sich eine Schreibkraft an der Hand verletzt.

4. Neuer Job führt nicht zu Mehrurlaub

Wer glaubt, dass ein Jobwechsel den Urlaubsanspruch in die Höhe treibt, ist auf dem Holzweg. So wird ein bereits beim alten Arbeitgeber genommener Urlaub auf den neuen Brötchengeber übertragen. Dieser passt dann die verbleibenden Urlaubstage an den von ihm gewährten Urlaubsanspruch an.

5. Urlaubsanspruch für Minijobber

Von dem gesetzlichen Mindesturlaub in Höhe von vier Wochen profitieren auch die Minijobber. Um den eigenen Anspruch zu berechnen, muss die Anzahl der Arbeitstage pro Woche herangezogen werden. Diese werden mit 24 multipliziert und dann durch 6 geteilt. Beispiel gefällig? Bei einer 4-Tage-Woche hat der Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch von 16 Tagen im Jahr.

Gefeuert.de macht sich für Ihre Abfindung stark!

Partneranwälte prüfen Ihre Kündigung

Ihnen wurde gekündigt? Holen Sie ohne Kostenrisiko das Bestmögliche mit Gefeuert.de heraus. Je nach Fall ist eine Abfindung, Kündigungsrücknahme, Terminverschiebung oder Wandlung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche möglich. Qualifizierte Partneranwälte prüfen detailliert Ihre Kündigung und beraten Sie telefonisch.

Reichen Sie dazu Ihre Kündigung bei Gefeuert.de ein. Für Sie entstehen dabei keine Anwalts- und Verfahrenskosten. Denn diese werden entweder von uns oder Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Eine Provision für Nichtrechtsschutzversicherte fällt nur im Erfolgsfall an. Sind Sie rechtsschutzversichert? Dann übernehmen wir zusätzlich Ihre Selbstbeteiligung.

Quelle: bnn.de

DIESEN BEITRAG TEILEN ODER BEWERTEN:
Nach oben scrollen