Rückzahlungsklausel

Wann ist eine Rückzahlungsklausel wirksam?

Durch Rückzahlungsklauseln verpflichtet sich der Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung, bestimmte Zahlungen oder Vergünstigungen an den Arbeitgeber zurückzuzahlen. Doch sind sie immer wirksam?

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Rückzahlungsklausen werden im Arbeitsvertrag für bestimmte Sonderzahlungen festgehalten. Beispiele dafür sind Weihnachtsgeld, zusätzliches Urlaubsgeld oder Kosten für die Aus-, Fort und Weiterbildungen. Kündigt ein Arbeitnehmer im Anschluss an die Zahlung, ist dies ärgerlich für den Arbeitgeber. Durch die Rückzahlungsklausel sollen Arbeitnehmer daher verpflichtet sein, das Geld zurückzuzahlen.

Wichtig ist, dass solche Klauseln nur dann zulässig sind, wenn es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt. Bei dem Weihnachtsgeld ist es daher nicht unüblich, eine Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag zu haben. Gleiches gilt für Umzugs- sowie Fort- und Weiterbildungskosten. Der Arbeitnehmer darf dabei aber nicht für eine unangemessene Dauer an das Unternehmen gebunden werden.

Bei Bonuszahlungen, die aufgrund der Leistung gezahlt werden, ist eine Rückzahlungsklausel jedoch unwirksam. Da gehört auch die Corona-Prämie dazu, die eine besondere Belastung in der Pandemie entlohnt. Dies entschied das Arbeitsgericht Oldenburg im Mai 2021 (Az.: 6 Ca 141/21).

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Quelle: haufe.de

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