Kündigung wegen WhatsApp-Chat?
Der technische Leiter eines gemeinnützigen Vereins hatte sich sehr herabwürdigend und verächtlich über Geflüchtete und in der Flüchtlingshilfe tätigen Menschen in einem Chat geäußert. Daraufhin wurde ihm gekündigt. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erklärte die Kündigung jedoch für unwirksam, löste aber das Arbeitsverhältnis gegen eine Abfindung auf (Az: 21 Sa 1291/20). Der Verein, in dem der Mann…
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