Minijobber bekommen keine Lohnfortzahlung bei Corona-Schließung
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat in seinem ersten Corona-Urteil entschieden, dass Arbeitgeber Minijobbern nicht den Lohn weiterzahlen müssen, wenn das Unternehmen wegen eines staatlich angeordneten Corona-Lockdowns geschlossen werden musste (5 AZR 211/21). Aus der Tatsache, dass der Staat Lohnausfälle nicht ersetze, lasse sich laut dem BArbG „keine arbeitsrechtliche Zahlungspflicht des Arbeitgebers herleiten“. Ärgerlich für die…
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