Kann sich die Probezeit verlängern?
Die Probezeit ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine Zeit des gegenseitigen Austestens und kann individuell vereinbart werden. Allerdings sind nach § 622 Absatz 3 BGB höchstens sechs Monate erlaubt. Ist eine kürzere Probezeit vereinbart, kann diese jedoch auch auf die sechs Monate verlängert werden. Darüber hinaus ist eine Verlängerung nicht möglich. In…
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