Wettbewerbsverbote bei Kündigung
Das gesetzliche Wettbewerbsverbot endet nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es gibt aber noch das sogenannte nachvertragliche Wettbewerbsverbot. Dies wird häufig vertraglich festgelegt und untersagt dem Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit für die Konkurrenz tätig zu sein. Die Grundlage dafür ist § 110 der Gewerbeordnung in Verbindung mit § 74 bis 75 des Handelsgesetzbuchs. Es gelten allerdings…
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